Holzwurm befallenes Holz: haftet der Verkäufer?

willgill

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Hi Zusammen,

ich habe neulich eine Esche Bohle vom Holz-Großhandel in der Nähe gekauft (Holz Possling, in Berlin).

Als ich die Bohle besäumt habe musste ich leider feststellen, dass die Bohle komplett mit Holzwurmern befallen ist. Ich musste mehr als die Hälfte der Bohle meinenm Kaminofen geben.

Es war tatsächlich das erste Mal, das ich unbesäumtes Stammholz gekauft habe, und anscheinend habe ich das Auge noch nicht entwickelt, sowas zu erkennen.

Nun die Frage: haftet der Verkäufer in so einem Fall? Hat der Verkäufer, besonders wenn ein Holz-Fachhandel, den Pflicht, für brauchbares Produkt zu sorgen? Oder habe ich in dem Fall die Verantwortung, vernünftig auszuwählen?

Danke für eure Meinungen.

Grüße aus Berlin
 

pedder

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Wurmbefallenes Holz ist mangelhaft. Der Verkäufer schuldet Gewährleistung.
Aber wie willst Du das belegen, wenn Du das Holz verbrannt hast? Das war nicht so pfiffig.
 

willgill

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Aber wie willst Du das belegen, wenn Du das Holz verbrannt hast? Das war nicht so pfiffig.

Ja, das stimmt :emoji_joy: Ist mir auch in Nachhinein eingefallen.

Die Frage war eher fürs nächste Mal gedacht. Ich habe drei andere Bohlen die ich danach gekauft habe (bevor ich den Befall gesehen habe) bei mir in der Garage liegen. Die sehen noch OK aus, aber für den Fall, wollte ich wissen, was ich tun könnte, sollten die auch so befallen sein.

Vielen Dank!
 

marcus_n

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Manchmal ist es auch sinnvoll beim Händler während des Verkaufsgesprächs zu fragen. Und auch ein Blick in die AGB's ist da hilfreich.
 

ChristophW

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haftet der Verkäufer in so einem Fall?
Wofür soll er den "haften" .. wäre da vorsichtig mit solchen allgemeingültigen Begriffen, hier handelt es sich wohl eher um einen verdeckten Mangel, ob über den ersatz des Kaufpreises hinaus irgendwlche "Haftung" besteht (z.B. wenn durch die Bohle nachweißlich anderes vorher einwandfreies Holz befallen wurde oder du erhöhte AUfwände hast, dir der Kunde abspringt weil du nicht rechtzeitig liefer kannst, oder ...) steht aber ggf auf einem anderen Blatt.
Aber wie willst Du das belegen, wenn Du das Holz verbrannt hast?
Naja ist halt so eine Sache der Verkäufer könnte auch behaupten der Holzwurm sei erst später (in der Garage) ins Holz gekommen, wen man sich streiten will... ein Anruf mit der Bitte um Klärung ob das den übichen Gepflogenheiten entspricht solches Holz zu verkaufen kann ja nicht schaden und ggf. zeigt sich der Händler auch ohne "Beweis" kulant.
 

rafikus

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der Verkäufer könnte auch behaupten der Holzwurm sei erst später (in der Garage) ins Holz gekommen,
Na ja, unter "neulich" verstehe ich wenige Wochen. Wenn der Wurm erst in der Garage ins Holz gekommen sein soll - wie schnell soll er gearbeitet haben um die Bohle komplett zu befallen?

ich habe neulich eine Esche Bohle vom Holz-Großhandel in der Nähe gekauft (Holz Possling, in Berlin).

Als ich die Bohle besäumt habe musste ich leider feststellen, dass die Bohle komplett mit Holzwurmern befallen ist.
 

magmog

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Moin,

erst verheizen und dann reklamieren ist ?????? nicht zielführend!

Nächstes Mal Vorbehalt anmelden und vor der Übernahme mit einem
Stemmeisen an den Baumkanten ein paar ordentliche Späne abkerbeln.
Zum Testen der Flächen bei Bedenken einen Handhobel bereit halten. Ein Feuchtmesser
parat zu haben ist auch nicht das Dümmste.
 

willgill

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Astlochfräser

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Possling handelt nach den Tegernseer Gebräuchen. Bei unbesäumter Ware ist wurmstichiger Splint zulässig, muß jedoch vom Maß abgezogen werden.

Sinnvoll wäre es gewesen zu reklamieren (zumindest per Fotodokumentation), denn auch der Händler hat ein Interesse wurmfreie Ware zu lagern, verkaufen und zu beziehen. Ein Freund von mir hatte unlängst bei Possling Holz bestellt, was im Nachhinein nicht der Güteklasse entsprach und einen viel zu hohen Feuchtigkeitswert hatte - das wurde anstandslos zurückgenommen.

Wenn man natürlich das Holz verbrennt anstatt zu kommunizieren wirds zwar warm, aber schwierig.

/Georg
 

rafikus

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erst verheizen und dann reklamieren ist ?????? nicht zielführend!
Wenn man natürlich das Holz verbrennt anstatt zu kommunizieren wirds zwar warm, aber schwierig.
Habt ihr das überlesen?:
Die Frage war eher fürs nächste Mal gedacht.
Im Post #3 hat @willgill es doch schon eindeutig geklärt.
Bevor sich noch mehr Teilnehmer mit solchen Bemerkungen melden.
 

Mitglied 59145

Gäste
Wir haben ja auch ab und an mal Reklamationen, viele private Kunden......

Das ist immer spannend. Es gilt, möglichst frühzeitig zu kommunizieren. Da stellen wir uns auch nicht an und gucken wie man das löst.

Spannend ist das ganze im Bereich Altholz, da beurteilt das jeder anders. Wenn jemand jetzt einen dicken Balken, auf Maß gesägt(also verarbeitet, bzw angefertigt) reklamiert und diesen dann schon verheizt hat, stelle ich mich auch quer. Das Material hat für uns noch einen erheblichen Wert und dieser ist dann nicht mehr existent.

Normaler Holzhandel sollte das als Reklamation akzeptieren, sofern das wirklich so ist wie beschrieben. Allerdings vor der Verarbeitung. Damit ist nicht ein Schnitt gemeint. Hier hat mal ein Tischler Bohlen ausgesucht und dann mit seinem Kunden wegen Wurmlöchern Probleme gehabt, der wollte die Tischplatte nicht. Was soll ich da machen? Mehr als Rabatt für die nächsten Bohlen kann und will ich da nicht machen.

Gruss
Ben
 

KalterBach

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Hier hat mal ein Tischler Bohlen ausgesucht und dann mit seinem Kunden wegen Wurmlöchern Probleme gehabt, der wollte die Tischplatte nicht. Was soll ich da machen? Mehr als Rabatt für die nächsten Bohlen kann und will ich da nicht machen.

Auch das ist schon großzügig von Dir. Wenn Du ein vernünftiges Angebot formuliert hast und der Kunde sich vor Ort das Material selbst ausgesucht hat, dann geht die Reklamation des dritten Endkunden, Dich normalerweise nichts an. Da hat der andere Schreiner Glück gehabt.
 

rafikus

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erst verheizen und dann reklamieren ist auch bei zukünftigen Einkäufen nicht zielführend!
Das will er doch gar nicht. Der Mann hat doch klar gestellt, dass die Frage nun darauf bezogen ist, wie er sich in solchen Situationen in Zukunft verhalten soll? Er hat noch andere Bohlen und die wird er wohl nicht mehr verheizen, wenn die auch verwurmt sein sollten.

Die verheizte Bohle will er doch gar nicht reklamieren. Das dürfte nach Post #3 wohl klar sein.
 
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