bramisch

ww-pappel
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Hallo,
ich habe in meinem Haus noch eine Wangentreppe mit Wangengleitschienen von Hovesta verbaut.
Nun hat sich bei einer Stufe die Befestigung gelöst und ist aus der Glitschiene herausgesprungen.
Ob dies eventuell in irgendeiner Form herausgebrochn ist, kann ich als Laie nicht erkennen.

Nun habe ich das Problem, dass bisher jeder Treppenbauer bzw. Schreiner mir die Reparatur verweigert.
Gründe hierfür sei wohl:
1. System ist unbekannt
ODER
2. Treppensystem ist grobfahrlässig und keiner will hierfür die Gewährleistung übernehmen bzw. die Firma würde sich strafbar machen.

Leider kann ich nichts in diesem Zusammenhang im Netz finden, was genau das belegt.
Auch habe ich noch eine Anleitung von Hovesta zu genau dieser Treppe.

Der Hersteller ist seit 2014/2015 insolvent und existiert somit nicht mehr.

Kann mir jemand aus Fachkreisen weiterhelfen?
Ist diese Konstruktion mittlerweile wirklich nicht mehr erlaubt?

Die einzelnen Stufen sind jeweils mit 4 M10 Schreiben (2 auf jeder Seite) und dann mit Muttern entsprechend in der Gleitschiene befestigt/angzogen.

Die Treppe wurde damals beim Hausbau 1980/1981 montiert und hat bis vor ein par Tagen auch keine Probleme gemacht.
Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldung.
Hersteller.JPG Treppe 1.JPG Treppe 2.JPG Treppe 3.JPG
 
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tischlerteam

ww-ulme
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Nun habe ich das Problem, dass bisher jeder Treppenbauer bzw. Schreiner mir die Reparatur verweigert.
Gründe hierfür sei wohl:
1. System ist unbekannt
ODER
2. Treppensystem ist grobfahrlässig und keiner will hierfür die Gewährleistung übernehmen bzw. die Firma würde sich strafbar machen.

Hallo,
das was die Kollegen sagen ist richtig. Auch wir würden Ihnen kein Angebot zur Reparatur machen.
Am besten durch eine neue Treppe ersetzen, wahrscheinlich auch kostengünstiger.

Gruß Tischler-Team
 

LuckyDanni

ww-birnbaum
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Wäre es da nicht möglich die T-Schienen durch neue, aus Edelstahl gefräste, zu ersetzen?
Ich weiß jetzt zwar nicht ob es solche Schienen fertig gibt. Ein wirkliches Hindernis wäre das aber nicht. Die Schienen kann jeder Metallbaubetrieb herstellen,
Dann könnte das nicht mehr passieren.
 

bramisch

ww-pappel
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Hallo,
das was die Kollegen sagen ist richtig. Auch wir würden Ihnen kein Angebot zur Reparatur machen.
Am besten durch eine neue Treppe ersetzen, wahrscheinlich auch kostengünstiger.

Gruß Tischler-Team
Hallo,
gibt es irgendwo Vorschriften, DIN-Normen oder Gesetze, wie niedergeschrieben ist, dass diese Bauweise nicht mehr zulässig ist?
Würde mir gegen meinem Vermieter sehr weiterhelfen.
 

tischlerteam

ww-ulme
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https://www.beuth.de/de/norm/din-18334/256184278
Was denn nun ? Erst schreiben Sie, das die Treppe in Ihrem Haus ist und nun wollen Sie gegen den Vermieter angehen ?
Fakt ist: Ihnen ist dieses passiert und nicht dem Vermieter. Warum auch immer.
Erstmal dem Vermieter mitteilen. Und dieser wird sagen, das Sie die Treppe beschädigt haben. Haben Sie ja auch (ist Ihnen passiert und nicht dem Vermieter) und dann Ihrer Privathaftpflicht melden.
So einfach ist das. Eine Treppe sollte mindestens 50 Jahre halten. Meine ist über 100 Jahre alt.
 
Zuletzt bearbeitet:

uli2003

ww-robinie
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Erstmal dem Vermieter mitteilen. Und dieser wird sagen, das Sie die Treppe beschädigt haben. Haben Sie ja auch (ist Ihnen passiert und nicht dem Vermieter) und dann Ihrer Privathaftpflicht melden.
So einfach ist das. Eine Treppe sollte mindestens 50 Jahre halten. Meine ist über 100 Jahre alt.

O Weia.

So eine besch… Konstruktion hab ich ja noch nie gesehen. Da müssen ja auf beiden Seiten Schienen sein, und die Stufen hängen mit der Kipplast der Schrauben an den vorderen Stegen der Profile?
Das dies nicht hält wundert mich gar nicht. Da bekommt man eher Angst :emoji_slight_smile:
 
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saw

ww-buche
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So einfach ist das
Nö.
Zum einen, ist die Konstruktion schon relativ gewagt, ob heute noch zulässig..... keine Ahnung.
Ob die Konstruktion nun durch einen grundsätzlichen Mangel, mangelhafte Verarbeitung, Verschleiß oder grobe Gewalt gebrochen ist, wissen wir nicht.
Grundsätzlich muss ein Treppensystem aber schon mal Lasten aufnehmen können und es schaut auf den Bildern nicht aus als wäre da grobe Gewalt eingetreten, eher als wenn die Schraube auf Zug die Schiene ausgeleiert hätte.
Da wird jede Haftpflichtversicherung nicht mal müde lächeln.

Machen würden wir da auch nicht, wäre mir viel zu riskant.
 

SteffenH

ww-robinie
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Mich würde mal interessieren, wie die Bolzen an den Stufen befestigt sind. Und wie die anderen Befestigungspunkte aussehen, im Hinblick darauf, ob man da überhaupt insgesamt noch sicher hoch und runter kommt. Eventuell ist Gefahr im Verzug, und es ist Sache des Vermieters die Treppe zu sichern, zB Winkel o.ä. drunterschrauben.
 

SteffenH

ww-robinie
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Es scheint ein Spickeltritt betroffen zu sein. Dort wirkt die Stufe als Hebel in Längsrichtung auf die Verschraubung, das ist bei den normalen Stufen in dem Maße nicht der Fall. Wenn sich dann auch noch im Laufe der Zeit die Mutter gelöst hat, ist der Ausriss kein Wunder. Die Konstruktion mit den Schienen erlaubt keinen "richtigen" Spickeltritt, also wangen-übergreifend. Solche Stelle ist ein konstruktionsbedingter Schwachpunkt.
 

tischlerteam

ww-ulme
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Verantwortung klären
Anders sieht es aus bei Schäden innerhalb der Wohnung des Mieters. Oft genügt hier der Nachweis, dass der Schaden bei Mietbeginn noch nicht vorlag. Ein Übergabeprotokoll ist hier sehr hilfreich und empfehlenswert. Da während der Mietzeit nur der Mieter und von ihm eingelassene Personen Zutritt zu den Mieträumen haben, folgt daraus bei vielen Schadensbildern bereits die Verantwortung des Mieters.

Sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung gilt nämlich: Der Mieter haftet auch, wenn der Schaden nicht durch ihn persönlich, sondern durch eine Person verursacht wird, die auf seine Veranlassung in das Mietobjekt kommt. Die ist z.B. der Fall, wenn Umzugshelfer des Mieters den Putz im Treppenhaus beschädigen.
 

IngoS

ww-robinie
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Hallo,

Hat der Mieter den Schaden verursacht, z.B. Waschmaschine auf die Stufe fallen lassen, oder ähnliches ist er natürlich haftbar. Dann könnte man an der Bruchstelle einen Gewaltbruch ausmachen. Ist die Treppe eine Fehlkonstruktion und die Halterung ist durch einen Dauerbruch im Laufe der Zeit gebrochen, ist das ein Schaden, den der Vermieter zu tragen hat (lässt sich auch an der Bruchstelle feststellen).
Da der Mieter sich bisher, ohne den Vermieter zu informieren, selbst um Reparatur bemüht hat, gehe ich von ersterem Fall aus. Da offensichtlich eine sichere Reparatur nicht möglich ist, bleibt nur komplette Erneuerung der Treppe. Da hilft dann eine Haftpflichtversicherung. Allerdings wird üblicher Weise eine gewisse Summe für die Abnutzung der Treppe abgezogen, die dann auf den Vermieter fällt.

Gruß

Ingo
 
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