Annimi
ww-robinie
Die AGBs eines Internetanbieters der sich rühmt (jedem ein Schreinermöbel zu ermöglichen) zumindest versteht man es als Quintessenz seines Auftritts, lesen sich zB. in einer Passage Zitat: "Für die Funktionsfähigkeit und die Standfestigkeit der Möbel übernimmt OKINLAB keine Gewähr."
Mal in die Runde gefragt, wie darf ich denn nun den Verbraucherschutz verstehen?
Was ist denn hier los?
Im Internet scheint die deutsche Gesetzgebung ausgehebelt zu sein und auch das BGB? (5 Jahre Haftung für Leistung).
Was sagt denn der Verband der Tischlerzunft über solches gebaren?
Gruß Anni
PS: Ich war schon lang nicht mehr im Forum, sollte das zuvor diskutiert worden sein.
PSs.: Das o.b. Unternehmen steht im Entscheid zum d. Gründerpreis!
Mal in die Runde gefragt, wie darf ich denn nun den Verbraucherschutz verstehen?
Was ist denn hier los?
Im Internet scheint die deutsche Gesetzgebung ausgehebelt zu sein und auch das BGB? (5 Jahre Haftung für Leistung).
Was sagt denn der Verband der Tischlerzunft über solches gebaren?
Gruß Anni
PS: Ich war schon lang nicht mehr im Forum, sollte das zuvor diskutiert worden sein.
PSs.: Das o.b. Unternehmen steht im Entscheid zum d. Gründerpreis!