Kündigungsfrist

Eurippon

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Hallo in die Runde,
weiss von euch jemand wie der aktuelle Stand der Dinge im unkt Kündigungsfrist wöährend der Probezeit ist? Im Vertrag steht 2 Wochen, aber ich glaube mich zu erinnern, dass es da was "ohne Angaben von Gründen" täglich möglich ist. Achso: Der Betreib ist in der Innung...
Keine Panik: Ich stehe nicht kurz dem Rauswurf...:emoji_wink:
 

civil engineer

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Hallo,

also wenn dieser Punkt im Arbeitsvertrag schon individuell geregelt ist, was sollen da noch andere Fristen zu suchen haben?

Gruß
Jochen
 

Eurippon

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Nun, nicht alles was in Arbeitsverträgen steht ist ja Gesetz...sonst wären die Richter vom Arbeitsgericht schon lange arbeitslos.
 

Hunzenstrunz

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wenn das im vertrag steht ist es bindend aber die probezeit kann verlängert werden ...
 

civil engineer

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Hi Michael,

natürlich ist das, was in einem Arbeitsvertrag steht, erst einmal eine individuelle Vereinbarung. Stellst Du die Frage aus Arbeitgeber- oder aus Arbeitnehmersicht?

Guß
Jochen
 

Eurippon

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Arbeitnehmer...es geht mir darum: Wenn ich innerhalb der Probezeit aufgrund eines besseren Angebots einer anderen Firma die Kurve kratzen wollte, welche Möglichkeiten ich hätte ausser einer Kündigung im beidseitigem Einverständnis....
 

TischlerLoos

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Da auch du im normalfall an Kündigunsfristen gebunden bist, würde normalerweise ein Auflösungsvertrag gemacht werden müssen.

Diese Ohne angabe von Gründen ist in der Probezeit immer möglich, das täglich glaube ich aber nur die ersten 2 wochen

Gruß Patrick
 

raftinthomas

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nunja,

es gibt ja noch die "unschöne" variante.
kein normaler ag wird versuchen, dich zu verklagen, wenn du schlicht deine eigene kündigungsfrist machst. ist nicht nett und würde ich nur im ausnahmefall machen. meist lässt sich im gespräch eine einigung finden.
 

poco

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Kündigungsfrist während der Probezeit ist von jetzt auf gleich, also sofort möglich. Egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Dafür ist ja die Probezeit
 

TischlerLoos

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Es tut mir leid aber das ist falsch!

Da mir der genaue Wortlaut nicht einfällt zitiere ich:

Während der Probezeit können kürzere als die normalen Kündigungsfristen vereinbart werden, mindestens jedoch eine Kündigungsfrist von 2 Wochen (§ 622 III BG:emoji_sunglasses:. Hiervon kann jedoch aufgrund tarifvertraglicher Regelungen weiter abgewichen werden, so beträgt bei manchen Tarifverträgen die Kündigungsfrist in den ersten 4 Wochen 2 Tage (§ 622 IV BG:emoji_sunglasses:.

Quelle: Wikipedia

Patrick
 

poco

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Hallo Patrick,
habe Ich in meinem alten Betrieb so gehört, da hat es ein Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber so gemacht. In meinem jetzigen Betrieb ist es auch schon einmal durch Arbeitgeber vorgekommen. Wofür Probezeit wenn Ich zwei Wochen Kündigungsfrist habe? Aber den rechtlichen Hintergrund kenne Ich nicht.

MFG
Uwe
 

V20

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Hallo

Ich kenne es auch so, mit zwei Wochen Kündigungsfrist.

Und warum nicht von jetzt auf gleich in der Probezeit?

Naja, wir sind doch alle erwachsen, und da sollte es doch im Rahmen des Möglichen sein, das man dann noch zwei Wochen miteinander auskommen kann.

Zudem kann es vom Vorteil sein, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn man zwei Wochen Zeit hat Alternativen zu suchen.

Zudem, wenn du der Kündigungsfrist in deinem Arbeitsvertrag, mit deiner Unterschrift, zugestimmt hast, dann würde ich das auch mal so als bindend bezeichnen.

Selbst wenn man das rein rechtlich noch zerpflücken könnte,
sollte man immer bedenken, man trifft sich immer zwei mal im Leben.

Wenn du doch mal wieder da anfangen möchtest ist eine saubere
Trennung die elegantere Lösung.

Und wenn dein "neues Angebot" wirklich so an dich interesiiert ist,
wird es auch zwei Wochen auf dich warten.

Gruß Mario
 

TischlerLoos

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Hallo Patrick,
habe Ich in meinem alten Betrieb so gehört, da hat es ein Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber so gemacht. In meinem jetzigen Betrieb ist es auch schon einmal durch Arbeitgeber vorgekommen. Wofür Probezeit wenn Ich zwei Wochen Kündigungsfrist habe? Aber den rechtlichen Hintergrund kenne Ich nicht.

MFG
Uwe


Wenn Dein name "programm" ist und mit deiner Arbeit zu tun hat... na dann kennt man die machenschaften zur genüge.

ansonsten ist es nicht zulässig... Rein rechtlich wie ich es schon weiter oben schrieb.

Aber mario hat recht wenn er sagt das man sich immer einigen kann...


Gruß Patrick
 

poco

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Hallo Patrick,
weiß nicht wirklich was mein Name damit zu tun haben soll.

Ich habe noch nie gekündigt und wurde auch noch nie gekündigt.

Aber wenn Du das von der rechtlichen Seite her so kennst, dann ist es ja okay.

Finde es zwar etwas dämlich, mit 2 Wochen in der Probezeit. Aber blöde Gesetze haben wir in Deutschland ja genug.

MFG
Uwe
 

TischlerLoos

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Hi Uwe,

der name Poco ist auch gebräuchlich für ein Billig Möbelhaus dessen Subunternehmer ähnliche Machenschaften an den Tag legt wie weiter vor beschrieben.

Er kündigt auch zum 23.12 was auch sehr " schön" ist


Mehr war damit nicht gemeint
 

poco

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AHA, das kenne Ich nicht. Wir machen gehobenen Innenausbau und Möbelbau, sowie Objekteuinrichtung. Poco ist eine Kneipe wo Ich früher gerne mal war, daher der Name.
 

ascona

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Wie sieht das eigentlich mit der Kündigungsfrist aus wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht, man 2 Jahr in dem Betrieb arbeitet und der Betrieb nicht der Innung angehört? Ich meine das jetzt aus Arbeitnehmersicht.
 

V20

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Moin

Da müßte die gesetzliche Kündigungsfrist gelten.

4 Wochen Kündigungsfrist, immer zum letzten des Monats oder zum 15'ten.

Gruß Mario
 
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