Kündigungsfrist

Björn84

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Hallo Leute,
Ich hab da mal eine Frage.
Ich arbeite seit ca einem viertel Jahr für einen "guten" Bekannten. Bis jetzt hab ich trotz mehrmaligem Nachfragen noch keinen Arbeitsvertrag von ihm bekommen. Ich möchte mich nun gerne beruflich umorientieren, unter anderem auch, weil wir uns ständig nur noch in den Haaren haben.
Nun zu meiner Frage: Wenn ich nun kündige, kann er auf eine Kündigungsfrist bestehen und wenn ja, auf auf welche? Wie gesagt, wir haben in dieser Hinsicht weder mündlich, noch schriftlich eine Vereinbarung getroffen.
Danke für eure Hilfe im Vorraus.
 

M.S.69

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.........

moin björn,

so geht das nicht.

entweder du berufst dich auf ein "ordentliches arbeitsverhältnis", dann gilt im zweifelsfall das gesetz, oder du berufst dich auf ein arbeitsverhältnis ohne rechte und ohne pflichten. kurz gesagt, auf ein illegales arbeitsverhältnis.

zur arbeit gehört eine anmeldung. (krankenkasse, steuer,....).
liegt das vor, habt ihr ein arbeitsverhältnis, auch ohne vertrag. der vertrag sichert jeder partei lediglich gewisse rechte, und natürlich auch pflichten.

(gehe mal von einer 14 tägigen kündigungsfrist aus.)

sollte dein "freund" dich nicht angemeldet haben, stelle dich auf die zahlung der krankenkassenbeiträge ein, rückwirkend!!!


also, hattet ihr nun eine vertragsabsprache oder nicht?


liebe grüße aus hamburg,m.s.
 

leimi58

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hallo,

und was ist mit vierteljährlicher Probezeit?

Da kann doch mit sofortiger Wirkung gekündigt werden,oder vertuhe ich mich da?

Wenn du keinen Vertrag hast,aber ganz normal angemeldet bist,könnte man es doch so sehen. Genau weiß ich das aber auch nicht.

Gruß Dirk
 

uli2003

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Du willst deinen Beruf wechseln, weil ihr euch in den Haaren habt?? :emoji_grin:

Es ist heute gesetzliche Pflicht, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu erstellen. Irgendwann gilt ein Gewohnheitsrecht, wenn z.B. jahrelang nach Tarif bezahlt wurde, ist das irgendwann verpflichtend.

Gut, lassen wir das mal außen vor. Du hast einen mündlichen Arbeitsvertrag, folglich gelten gesetzliche Kündigungsfristen = 4 Wochen.

Wenn du einfach nicht mehr hingehst, kann er das schlucken, allerdings auch ggf. Schadenersatz fordern. In diesem Fall macht nur Fragen klug - vielleicht lässt er dich sofort, oder nach kurzer Zeit gehen.

Grüße
Uli
 

Björn84

ww-pappel
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Danke erstmal für die schnellen Antworten. Selbstverständlich bin ich überall angemeldet, sonst hätte ich das ganze gar nicht erst gemacht. Ich bekomm auch jeden Monat die Lohnabrechnung, wo alle Abgaben schwarz auf weiß draufstehen. Ich will mich auch nicht komplett beruflich umorientieren und schon gar nicht ausschließlich wegen ein paar Streitigkeiten. Das ist dabei eher ein zu vernachlässigender Grund.
Ich werd einfach mal mit ihm sprechen, was da so möglich ist. Ich wollte mich nur vorher rechtlich absichern, falls dieses Gespräch mal wieder in einem Streitgespräch endet. Auf Schadensersatz hab ich nämlich auch keine Lust.
 

Mister G

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Es ist heute gesetzliche Pflicht, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu erstellen.

Das stimmt so (zumindest in Deutschland) nicht. Arbeitsverträge (nicht Ausbildungsverträge!) dürfen auch mündlich abgeschlossen werden. Der Arbeitnehmer hat allerdings Anspruch auf eine Niederschrift innerhalb von 4 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Da Du also demnach einen Arbeitsvertrag hast, unterliegst Du der gesetzlichen Kündigungsfrist (4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende).

und was ist mit vierteljährlicher Probezeit? Da kann doch mit sofortiger Wirkung gekündigt werden,oder vertuhe ich mich da?

Eine Probezeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde (maximal 6 Monate). In der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.
 

M.S.69

ww-eiche
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....nicht so schnell junger Mann....

björn,

so schnell geht das zwar "manchmal", aber zwei, drei fragen hätte ich da noch.

- hast du eine aussicht, auf eine neue "Anstellung"?

- hast du vor dem antritt deiner momentanen beschäftigung, eine sozialversicherungspflichtige tätigkeit ausgeübt?

wenn ja;

- wie lange, nahtloser übergang,.....

wenn nein;

- welchen status hattest du vorher? Arbeitslosengeld, SGB1, SGB2......

könnte unter umständen nicht ganz unwichtig sein.

LG m.s.
 

Unregistriert

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Kommt halt darauf an wie dein Chef das so sieht kann man auch einen "Aufhebungsvertrag" machen.
So kam ich innerhalb einer Woche aus meinem bestehenden Vertrag raus und alle waren glücklich.

LG Micha
 

Unregistriert

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Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich niedergelegt werden, der Arbeitnehmer hat "nur" einen Anspruch darauf. So, wie es sich anhört, habt ihr halt einen Arbeitsvertrag auf mündlicher Basis geschlossen.

Die Ausführungen oben zur Kündigungsfrist sind richtig (4 Wochen zum 15./Monatsende).

Wichtig: Im Gegensatz zum Vertrag MUSS die Kündigung des Vertrages oder auch ein Aufhebungsvertrag SCHRIFTLICH erfolgen (§ 623 BG:emoji_sunglasses:.

Nur: Was hat das alles im Woodworker-Forum zu suchen? Geh zum Anwalt, wenn Du rechtliche Fragen hast.
 

Björn84

ww-pappel
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@M.S.69: Ja ich war vorher in sozialversicherungspflichtiger Anstellung. Bis jetzt war ich noch nie arbeitslos.
@Unregistriert: Ich dachte, dass ein Forum dazu da ist, Fragen zu beantworten, oder wenigstens zu diskutieren. Ja ich weiß, was "wood" heißt und ja ich weiß, dass meine Frage nichts mit Holz zu tun hat. Ich wollte mich halt nicht in 1000 verschiedenen Foren anmelden. Egal. Trotzdem nochmal danke für eure hilfreichen Antworten.
 

Airborne

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Selbstverständlich bin ich überall angemeldet, sonst hätte ich das ganze gar nicht erst gemacht. Ich bekomm auch jeden Monat die Lohnabrechnung, wo alle Abgaben schwarz auf weiß draufstehen.

Das heißt nix. Frag mal bei der Krankenkasse nach, das geht einfach und schnell. 3 Monate sind eine kurze Zeit, ggf. haben die noch gar nicht reagiert.

Zur Kündigungsfrist: Glaubst du dort noch arbeiten zu können, wenn du kündigst?
Imho wirst du hinwerfen und bist direkt raus. Die Kündigung wird dezent Zoff verursachen.

Gruß
Torsten
 
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