Kinderprodukte Tüv Prüfung - wie macht ihr das (Kita etc)

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Hi,

angeregt durch Alos Thema: https://www.woodworker.de/forum/threads/erlebniswürfel-für-kinder.122385/

(Top wirklich Top)

Frage ich mich: Wie macht man es "rechtsicher" - hatte tatsächlich letztes Jahr mal eine Anfrage einen Indoor Spielturm in Kita "Tüv gerecht" zu bauen. War genug los im letztes Jahr, daher habe ich mich da nicht reingefuchst....aber was würde denn ein Betrieb da machen wenn er nicht 1:1 fertige Produkte von Zulieferern verbauen will? Ein Musterturm anfertigen, in der Werkstatt aufbauen und dann den Tüv kommen lassen?

Grüße
 

magmog

ww-robinie
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Guuden,

macht nur Sinn wenn mit dem Gerät mindestens sechsstelligen Umsätze zu erwirtschaften sind. Eine Haftpflichtversicherung sollte auch noch dazu kommen,
die wird auch nicht mit Kleingeld zufrieden sein.

Ach ja, wie ich das immer gemacht habe:
Im Angebot, der AB und der Rechnung hieß es bei mir immer, dass das
Gerät erst nach der obligatorischen regelmäßigen Überprüfung des Kindergartens zum Bespielen freizugeben ist.
Eine Checkliste gibts zu Orientierung von der Gemeindeversicherung.
 
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Guuden,

macht nur Sinn wenn mit dem Gerät mindestens sechsstelligen Umsätze zu erwirtschaften sind. Eine Haftpflichtversicherung sollte auch noch dazu kommen,
die wird auch nicht mit Kleingeld zufrieden sein.

Ach ja, wie ich das immer gemacht habe:
Im Angebot, der AB und der Rechnung hieß es bei mir immer, dass das
Gerät erst nach der obligatorischen regelmäßigen Überprüfung des Kindergartens zum Bespielen freizugeben ist.
Eine Checkliste gibts zu Orientierung von der Gemeindeversicherung.


Servus,

ne ich meine damit nicht die "klassisch" Outdoor Wippe - eher: Wir haben hier eine Ecke da wollen wir ein "Hochbett" mit Rutsche hinhaben - das ist ja immer Individuell und wird keiner In Mengen von >1 Produzieren. Und trotzdem wird es ja gemacht :emoji_slight_smile:

Haftpflicht meinste Betriebshaftpflicht des Produzenten ? Das ist natürlich Pflicht, (auch ohne Kita...)

Hat den jemals ein Profi sowas "Einzelabnehmen" lassen? Ich denke da an Einzelabnahme PKW Umbau :emoji_slight_smile:
 

Holz-Christian

ww-robinie
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Wohl kaum eine Kinderbetreuungseinrichtung wird Spielzeug ohne entsprechende Zertifizierung beschaffen bzw dulden.
Es geht schließlich auch um Haftungsfragen.
 
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Wohl kaum eine Kinderbetreuungseinrichtung wird Spielzeug ohne entsprechende Zertifizierung beschaffen bzw dulden.
Es geht schließlich auch um Haftungsfragen.

das mag ja sein aber was ist der Beitrag zur Ursprünglichen Frage:

Wie macht man es "rechtsicher" - ... Ein Musterturm anfertigen, in der Werkstatt aufbauen und dann den Tüv kommen lassen?
 

Mitglied 24010 keks

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Ein sehr guter Freund von mir baut Spielplatzgeräte und ich durfte schon einiges an Planung für den machen...

Das ist alles gar nicht so dramatisch. Du kannst sogar ohne jede Ausbildung dich selbst zum Spielplatzprüfer qualifizieren. Da ist lediglich ein (ich meine 2tägiger) (Edit: ist doch ein wenig länger, 2 Tage ist nur die Auffrischung) Lehrgang beim TÜV für notwendig und der ist nichtmal ganz schlimm teuer. Dann kannst du sogar selbst deine gebauten Sachen abnehmen... :emoji_wink:
Das ist aber natürlich nicht besonders sinnvoll wenn du dir nicht zu 1000% sicher bist, dass das was du gebaut hast Hand und Fuß hat. Einen zweiten drüberschauen lassen macht durchaus Sinn!
In der Regel läuft das so, dass du das einfach baust (dafür schadet es nicht zu wissen wie sowas RICHTIG gemacht wird) und dann suchst dir einen Prüfer (z.B. den, der die normalen Spielplatzkontrollen macht) der sich das dann anschaut und freigibt. Normalerweise ist das nicht arg teuer.
Und wenn du weißt, dass das was du baust nicht völlig daneben ist, baust das natürlich gleich im Kindergarten auf. Da gibt's dann nachher vielleicht noch paar ganz kleine Änderungen weil der Prüfer paar Sachen etwas anders interpretiert... Aber das sind normalerweise Kleinigkeiten.

Jetzt könnten wir noch drüber diskutieren ob ein Indoor-Spielgerät überhaupt unter die Spielplatznorm fällt... :emoji_grin: Das ist meines Wissens nach (mein Wissensstand ist dazu u.U. nicht ganz aktuell) eigentlich nicht der Fall. Dennoch ist man sicher nicht schlecht beraten sich an die Norm zu halten.

Was du auf alle Fälle machen solltest ist die Norm kaufen, intensiv durcharbeiten, verstehen und konsequent anwenden. Dann läuft das.


Gruß Daniel
 
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predatorklein

ww-robinie
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Moin

1 : Handwerkskammer fragen , gibt kein Problem , welches die nicht schon hatten .
2 : TÜV fragen , die wissen auch Bescheid .

Und so easy wie keks10982 darstellt ist das nicht , zumindest nicht bei uns in BW .

Der " Spielplatzprüfer " checkt Spielplätze und das Equipment auf Sicherheit .
Der erstellt selbst aber keine Expertisen , ob irgendein Spielzeug auch wirklich die momentanen Sicherheitsanforderungen erfüllt .

Wir haben 20 Jahre mit jemandem zusammengearbeitet , der Spielplätze und Skaterbahnen für die Amerikaner eingerichtet hat .
Unserer Schreinerei durfte da zwar Teile nachfertigen , einbauen und abnehmen musste das aber ein Mitarbeiter der Firma , die die Spielplätze baut / wartet .

Gruß
 

Mitglied 24010 keks

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Hier paar Auszüge aus der Lehrgangsbeschreibung vom TÜV...

Qualizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2.
Sie sind bestens auf die Zertikatsprüfung vorbereitet, denn Umfang und Inhalte dieses Seminars entsprechen den Vorgaben der DIN 79161.
Sie können mit Ihrem Abschlusszertikat Ihre Sachkunde gemäß DIN 79161 zur Durchführung von regelmäßigen Inspektionen und zur Inspektion von Neugeräten vor Inbetriebnahme nachweisen.

Das sollte auch in BW gelten.

Gruß Daniel
 
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Ach ja, manchmal könnte es so einfach sein - und wird dann doch kompliziert. Ich bekomme gerade so einen blöde Geschichte mit: Vor einiger Zeit baut ein Hersteller auf einem Spielplatz eine sog. Miniramp auf (Skater, BMX). Das Ding ist soweit bauartgeprüft usw., die Stadt ist aber sorgfältig und bestellt einen externen Prüfer, der nach "TÜV" überprüft. Minimale Nachbesserungen (an einer Stelle war die Sturzhöhe ein, zwei Zentimeter zu hoch) waren schnell erledigt, alles gut.
Bei der ersten Nachkontrolle (knapp ein Jahr) kommt der städtische Prüfer (der ggf. auch kleine Reparaturen vornimmt) und befindet ebenfalls, dass alles in Ordnung sei. Mittlerweile ist es aber so, dass Prüfung und Mängelbeseitigung nicht mehr in einer Hand liegen dürfen. Darum erneute Nachprüfung durch einen anderen, jetzt externen, Prüfer, der den o.g. Sachkundenachweis besitzt. Der ist -gründlich?- und findet an/um mehrere Geräte kleinere Mängel (scharfe Kante unter! einer Bank usw.) und kommt zur Rampe: Diese könne er "nicht abnehmen", da er ja nicht die Unterkonstruktion begutachten könne. Der städtische "ehemalige Prüfer" fragt ihn dann, ob er ihm denn eines der seitlichen Lochbleche abschrauben solle, damit er einen Blick darunter werfen könne. Dies wird verneint, da die Bleche ja Teil der Gesamtkonstruktion seien.
Jetzt beginnt ein Ping-Pong -Spiel zwischen Stadt, Hersteller und Prüfer...
Ergebnis soweit noch offen.
 

uli2003

ww-robinie
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Jetzt beginnt ein Ping-Pong -Spiel zwischen Stadt, Hersteller und Prüfer...
Das übliche Spiel zwischen dem paragrafengedrillten Nachwuchs und dem Anwender. Verantwortung möchte niemand mehr übernehmen. Alles nach Lehrbuch, damit kein Regress entstehen kann, falls später mal ein helikopterbehütetes Kind 'ne Schramme an der Murmel hat. :emoji_slight_smile:

Das ist bei Kindergarten neu- und Umbauten nicht ungewöhnlich, dass die Architekten dass mitplanen.
Wenn der Archi Ahnung hat ist das gut, wenn nicht, gibt's lange Diskussionen. :emoji_grin:
Eben. Und der Tischler muss sich keine Gedanken machen, egal ob der Architekt Ahnung hat. Wenn der die Zulassung nicht bekommt, gibt's halt einen Folgeauftrag.
 

Mitglied 24010 keks

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Mittlerweile ist es aber so, dass Prüfung und Mängelbeseitigung nicht mehr in einer Hand liegen dürfen.
Weißt du da was genaueres? Ist das nur Vorgabe der Stadt / Gemeinde oder eine offizielle Regelung?
Eine AWO die ich kenne hat sowas auch Mal angestrebt und dann ganz schnell wieder verworfen. Die Instandsetzungskosten sind explodiert als für jede (überspitzt) lose Schraube jemand kommen musste. Wenn der Prüfer bissi was im Auto hat, sind Kleinigkeiten gleich mit erledigt und tauchen gar nicht auf der Mängelliste auf, nur auf der Rechnung...

Gruß Daniel
 

PurplePony

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Wohl kaum eine Kinderbetreuungseinrichtung wird Spielzeug ohne entsprechende Zertifizierung beschaffen bzw dulden.
Es geht schließlich auch um Haftungsfragen.
Zumal ich mir vorstellen kann, dass der Herstellende zumindest ein Mindestmaß an Expertise und Fachwissen nachweisen sollte...
 

sachsejong

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ich hab mal bei einem Büromöbel- Hersteller gearbeitet, da mussten die Teile, die öffentlich zugängig waren, auch ein TÜV- Zertifikat haben. Muster gebaut, Prüfer kam, hat sich das angeguckt und protokolliert, wenn es Mängel gab, wurden die direkt saniert, fertig. Ging schnell, einfach und unkompliziert, ist aber auch schon Jahre her.
Ich würde beim TÜV nachfragen, die wissen, was geht, und von denen abnehmen lassen.
 

chris986

ww-nussbaum
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Ach ja, manchmal könnte es so einfach sein - und wird dann doch kompliziert. Ich bekomme gerade so einen blöde Geschichte mit: Vor einiger Zeit baut ein Hersteller auf einem Spielplatz eine sog. Miniramp auf (Skater, BMX). Das Ding ist soweit bauartgeprüft usw., die Stadt ist aber sorgfältig und bestellt einen externen Prüfer, der nach "TÜV" überprüft. Minimale Nachbesserungen (an einer Stelle war die Sturzhöhe ein, zwei Zentimeter zu hoch) waren schnell erledigt, alles gut.
Bei der ersten Nachkontrolle (knapp ein Jahr) kommt der städtische Prüfer (der ggf. auch kleine Reparaturen vornimmt) und befindet ebenfalls, dass alles in Ordnung sei. Mittlerweile ist es aber so, dass Prüfung und Mängelbeseitigung nicht mehr in einer Hand liegen dürfen. Darum erneute Nachprüfung durch einen anderen, jetzt externen, Prüfer, der den o.g. Sachkundenachweis besitzt. Der ist -gründlich?- und findet an/um mehrere Geräte kleinere Mängel (scharfe Kante unter! einer Bank usw.) und kommt zur Rampe: Diese könne er "nicht abnehmen", da er ja nicht die Unterkonstruktion begutachten könne. Der städtische "ehemalige Prüfer" fragt ihn dann, ob er ihm denn eines der seitlichen Lochbleche abschrauben solle, damit er einen Blick darunter werfen könne. Dies wird verneint, da die Bleche ja Teil der Gesamtkonstruktion seien.
Jetzt beginnt ein Ping-Pong -Spiel zwischen Stadt, Hersteller und Prüfer...
Ergebnis soweit noch offen.

Wie deutsch sind sie?
JA!
 

Mitglied 24010 keks

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Zumal ich mir vorstellen kann, dass der Herstellende zumindest ein Mindestmaß an Expertise und Fachwissen nachweisen sollte...
Hmmm... Lass mal überlegen. Welchem Gewerk würdest du so Spielgeräte denn zuordnen? Zimmerer? Schreiner? Galabauer?
Ich kenne zwei Betriebe die sehr erfolgreich In- und Outdoorspielgeräte bauen und von denen einer nicht mal eine Ausbildung im Handwerk hat. Der andere ist Galabauer.
Expertise und Fachwissen haben aber beide Betriebe und dürfen jeweils die Prüfungen durchführen.
Ziemlich sicher alles Grauzone aber ich glaub, dass man das ganz ohne Meister und ohne Ausbildung machen kann. Selbst dieser TÜV Lehrgang ist nicht zwingend erforderlich - muss halt ein externer kommen aber das empfiehlt sich ja eh.

Ich denke ein Profibastler kann das ganz stressfrei machen. Ich würde vorher einen Entwurf machen und den mit dem ausgesuchten Prüfer durchsprechen. Dann läuft das.

Gruß Daniel
 

brubu

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Hallo
Manchmal hilft es einen mit Plakette zertifizierten Spielplatz einer Fachfirma etwas genauer unter die Lupe zu nehmen.
In diesem Fall war es die Breite von Spalten zwischen Brettern, von Einhalten der Vorschriften keine Spur. Dem Eigentümer habe ich empfohlen bei
Bedarf mit der Handkreissäge nachzuhelfen um das erforderliche Mass einzuhalten ,falls es bei einer Kontrolle Probleme gibt. Klar, hilft nicht viel, will damit nur sagen, dass man nicht selten bei "Spezialfirmen" grösseren Handlungsbedarf sieht.
Gruss brubu
 

Rookie77

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Schwierig an der Nummer ist tatsächlich, dass die LVA da im Boot ist.

Also: Jemand fällt vom Gerät und bricht sich den Arm. Die Eltern gehen dagegen an und es kommt ein Gutachter der Versicherung raus. Der findet was und der Träger haftet für den Schaden.
Wenn er nichts findet, zahlt die Versicherung.

Aus dem Grund steht bei uns auf dem Außengelände ein teures Spielgerät von.. hab ich vergessen. Nach DIN 1176:2017, aufgebaut vom Dienstleister des Herstellers (ganz klassisch mit Parkside Professional Maschinen :emoji_grin: ).

So bin ich aus der Nummer raus, sollte wirklich etwas passieren.

Hätte ich es selber gebaut, hätte ich die DIN beachten müssen (Fallhöhen usw) und das Teil dann vom TÜV abnehmen lassen müssen. Dann wäre ich im Ernstfall auf der sicheren Seite gewesen.
 

Mitglied 24010 keks

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So bin ich aus der Nummer raus, sollte wirklich etwas passieren
Lässt du es jährlich prüfen?
Weiß nicht wie das mit Pflegekindern ist bzw. welches Modell ihr da fährt, aber in Kindergärten muss eine jährliche offizielle Prüfung erfolgen.

Gruß Daniel
 
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