Klötzenkurs Pflicht?!

tobibob

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Hi,

Ich mach eine Ausbildung zum Tischler und habe bis jetzt noch nicht den Grundkurs oder wie er auch gern gennant wird "Klötzenkurs" absolviert. In dem Lehrgang, geht es darum Zinken, Schlitz-Zapfen verbindungen usw. herzustellen.
Jetzt zu meiner Frage, muss ich später zur Gesellenprüfung nachweisen können, das ich den o.g. "Klötzenkurs" absolviert habe oder reichen die TSM-/Oberflächen-Lehrgäng(e) dafür aus?
 

Holzzauber

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Hallöchen!

Bei uns ist es so, dass der Grundkurs erst nach der Probezeit absolviert wird, damit die Probezeit komplett im Betrieb verbracht wird und man keine unnötigen Kosten in einen Azubi investiert, der vielleicht die Probezeit nicht übersteht.
So weit ich weiss ist dieser Kurs aber Pflicht.
Der einzige Kurs, der keine Voraussetzung für die Gesellenprüfung ist ist der Oberflächenlehrgang.
 

Homer

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hallo,

Klötzchenkurs???


Bei mir war es so:

Im 1. Jahr Vollzeit mit Werkstattuntericht in dem uns natürlich auch der Umgang mit dem Handwerkzeug beigebracht wurde.
Wir machten die verschiedensten Verbindungen und bauten dann auch Möbel
diese Arbeiten wurden dann auch benotet.
Aber einen Kurs gab es dafür nicht.

Die Maschienenlehrgänge TSM 1+2+3 sowie der Oberflächenkurs wurden vermittelt und als Zertifikat ausgehändigt.

Ohne diese Kurse keine Zulassung zur Gesellenprüfung.

MfG Homer
 

Holzzauber

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Hallo Homer,
Du musst dann aber in einem ziemlich großen Betrieb gelernt haben. In einer normalen Tischlerei ist das wohl nicht drinn, ein Jahr mit Werkstattunterricht zu machen.
 

tobibob

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Also so einig, seid ihr euch jetzt auch nicht:emoji_slight_smile: . Wo kann man den am besten mal anrufen oder sich informieren, ob man den Grundkurs für die Gesellenprüfungs- zulassung benötigt?
 

carsten

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Hallo

dein Ausbilder sollte eigentlich auch darüber bescheid wissen bzw: Quellen haben wo er sich informieren kann. Die Lehrer in der Berufschule sollte da auch bescheid wissen. Und nicht zuletezt die Prüfunsinstitution also HWK bzw meist die örtliche Innung.
 

Homer

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Hallo Peter,

Sorry,hatte mich vieleicht nicht gut genug ausgedrückt.

1. Jahr war Vollzeit Berufschule und an 1em Tag in der Woche Werkstatt Unterricht 8std.

Meinen (kleinen) Ausbildungsbetrieb hab ich nur in den Schulferien beim freiwilligen Arbeiten gesehen.

MfG Homer
 
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