FLF1988
ww-pappel
Hallo zusammen.
Folgender Sachverhalt:
Nach dem Kauf einer Mietswohnung musste die vorhandene Wohnungseingangstür, welche eh nicht mehr im besten Zustand war, aufgebrochen werden. Daraufhin haben wir von einem Schreiner eine Tür maßanfertigen lassen.
Nun hat sich die Tür im Winter verzogen. Ist ja ganz normal bei den unterschiedlichen klimatischen Bedingungen im Treppenhaus und in der Wohnung. Allerdings hat sich diese Tür unten um 14 mm verzogen. An der Tür ist eine Schall Ex Bodendichtung angebracht, welche nicht mehr auslösen kann, weil der Abstand zur Zarge zu groß ist.
Also bin ich zum Schreiner und habe ihn mit der Sachlage konfrontiert. Er sagte mir, dass er aufgrund der Stahlzarge keine andere Tür einbauen konnte, weil die Tür, die eigentlich dort hineingehört wesentlich schwerer sein würde und die eingemauerte(!!!) Stahlzarge herauszieht.
Er hat mir vorgeschlagen die Dichtungen rauszumachen und dann nicht ganz wieder reinzustecken, damit nicht soviel Zugluft herrscht.
Damit war ich natürlich nicht einverstanden. Schließlich habe ich viel Geld für die Tür gezahlt und daher sollte die auch passen. Und bei den anderen Mietswohnungen ist auch kein Abstand von 14mm, also scheint es ja zu gehen.
Ein Bekannter hat mir erzählt, dass die DINs EN 1530 und 12219 die Abweichungen unter verschiedenen klimatischen Bedingungen regeln. Dort ist ein Maximalwert von 8 bis 10 mm genannt. Also liegen 14 mm drüber.
Also wieder beim Schreiner angerufen. Er will sich das Ganze nächste Woche einmal anschauen, sagte mir aber am Telefon, dass eine maßgefertigte Tür nicht den DIN-Regelungen unterliege.
Ich würde gerne wissen, ob es normal ist, dass sich eine Tür um 14mm im Winter verzieht und ob es bei der maßgefertigten Tür wirklich keine DIN gibt bzw. ob diese von der DIN ausgeschlossen ist. Durch den Verzug der Tür und die nicht auslösende Bodendichtung zieht es extrem in den Flur und auch der Schallschutz der Bodendichtung ist natürlich nicht gegeben, da diese nicht auslöst.
Ich gehe nämlich davon aus, dass der Schreiner mich wieder vertrösten will und sich versucht rauszureden...!
Vielen Dank schon einmal
Folgender Sachverhalt:
Nach dem Kauf einer Mietswohnung musste die vorhandene Wohnungseingangstür, welche eh nicht mehr im besten Zustand war, aufgebrochen werden. Daraufhin haben wir von einem Schreiner eine Tür maßanfertigen lassen.
Nun hat sich die Tür im Winter verzogen. Ist ja ganz normal bei den unterschiedlichen klimatischen Bedingungen im Treppenhaus und in der Wohnung. Allerdings hat sich diese Tür unten um 14 mm verzogen. An der Tür ist eine Schall Ex Bodendichtung angebracht, welche nicht mehr auslösen kann, weil der Abstand zur Zarge zu groß ist.
Also bin ich zum Schreiner und habe ihn mit der Sachlage konfrontiert. Er sagte mir, dass er aufgrund der Stahlzarge keine andere Tür einbauen konnte, weil die Tür, die eigentlich dort hineingehört wesentlich schwerer sein würde und die eingemauerte(!!!) Stahlzarge herauszieht.
Er hat mir vorgeschlagen die Dichtungen rauszumachen und dann nicht ganz wieder reinzustecken, damit nicht soviel Zugluft herrscht.
Damit war ich natürlich nicht einverstanden. Schließlich habe ich viel Geld für die Tür gezahlt und daher sollte die auch passen. Und bei den anderen Mietswohnungen ist auch kein Abstand von 14mm, also scheint es ja zu gehen.
Ein Bekannter hat mir erzählt, dass die DINs EN 1530 und 12219 die Abweichungen unter verschiedenen klimatischen Bedingungen regeln. Dort ist ein Maximalwert von 8 bis 10 mm genannt. Also liegen 14 mm drüber.
Also wieder beim Schreiner angerufen. Er will sich das Ganze nächste Woche einmal anschauen, sagte mir aber am Telefon, dass eine maßgefertigte Tür nicht den DIN-Regelungen unterliege.
Ich würde gerne wissen, ob es normal ist, dass sich eine Tür um 14mm im Winter verzieht und ob es bei der maßgefertigten Tür wirklich keine DIN gibt bzw. ob diese von der DIN ausgeschlossen ist. Durch den Verzug der Tür und die nicht auslösende Bodendichtung zieht es extrem in den Flur und auch der Schallschutz der Bodendichtung ist natürlich nicht gegeben, da diese nicht auslöst.
Ich gehe nämlich davon aus, dass der Schreiner mich wieder vertrösten will und sich versucht rauszureden...!
Vielen Dank schon einmal