Hallo Queck85,
da meine Meisterschule schon fast 20 jahre her ist, bin ich da nicht mehr ganz auf dem aktuellen Stand, aber ein polizeiliches Führungszeugniss hat von uns damals niemand verlangt.
Ich weiss aber noch, dass es bei der Eignung zum Ausbilder 2 Vorraussetzungen gab, einerseits die fachliche Qualifikation (Meisterbrief) und die sogenannte "persönliche Eignung" zum Ausbilder diese setzte voraus, dass man mindestens 24 Jahre alt sein musste um ausbilden zu dürfen (auch mit Meisterbrief).
Da ich erst 23 Jahre alt war als ich den Meisterbrief gemacht habe bin ich mir in dem Punkt sicher.
Weiterhin hies es, dass einem die persönliche Eignung zur Ausbildung "aberkannt" werden könnte, ohne nähere Erklären wie dies geht.
Vorstellen kann ich mir dies nur wenn Dich jemand anzeigt und damit solch ein "Aberkennungsverfahren" in Gang setzt (wie gesagt reine Vermutung)
Ob die dann vor einem Gericht geschied oder bei der Handwerkskammer weiss ich nicht.
Daher behaute ich jetzt einfach mal, dass Du auf jeden Fall zur Meisterschule und auch zur Prüfung zugelassen wirst, ob Du dann mit der bestandenen Meisterprüfung auch ausbilden darfst weiss ich nicht.
Aber Deine Meisterschule / Handwerkskammer sollte es wissen, also frag dort nach wie es aussieht.
Gruß
Bernd