Meisterstück Vorgaben

Holzwurm2002

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Hi,

ich werde vorraussichtlich im september mit den teilen 1 + 2 in teilzeit mit der meisterschule in teilzeit anfangen...
nun wollte ich vorab schonmal wissen was es so für vorgaben für meisterstück gibt?
wohn im landkreis tübingen / baden-württemberg...

wie groß darf so ein stück sein?
wie lang darf man dazu brauchen?
material?
irgendwelche besonderheiten?

würde ja gern ne ganze wohnwand bauen, aber befürchte das übersteigt das pensum, oder?

danke für eure antworten :emoji_wink:
 

Shriner

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Wie´s aussieht, hast Du Dich bereits an einer Schule angemeldet.

Konkrete Aussagen zu den Anforderungen an Dein Meisterstück kann Dir der zuständige Prüfungsausschuß geben.

Viel Erfolg!
 

unrat379

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Servus!
Bei unserer Meisterschule in Cham / Oberpfalz hies es nur es muss den Anforderungen eines Meisters entsprechen. War ne tolle Aussage mit denen keiner so richtig was anfangen konnte. Auch auf Nachfrage gab es keine neuen Aussagen. Hatte zum Ergebnis das jeder ein mehr oder weniger aufwendigeres Gesellenstück gebaut hat. von Schreibtisch über Anrichte, Fernsehschrank bis Sitzbank, war alles dabei. Die üblichen Verdächtigen halt.

Gruß

Christoph
 

Glismann

ww-robinie
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Das hängt stark vom Prüfungsausschuss ab.
Mein Meisterstück wurde in Bad Wildungen nur als gutes Geselenstück bezeichnet und abgelehnt.
In Hamburg habe damit anstandslos bestanden.
Ist allerding 20 Jahre her.
 

Holzwurm2002

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was hattet ihr denn z.b. für vorgaben?
gabs denn ne maximale größe?
irgendwelche besonderheiten die am werkstück sein mussten (gezinkter schubkasten oder sowas)?
und wie lang hat man zeit? hab hier sowas gelesen von 120 bis 160 std.

hab mich gestern erst bei der schule angemeldet...

ist bischen komplizierter:
wollte zuerst wie üblich teil 3 +4 machen, doch die schule für teil 1+2 hat letztes jahr den kurs wegen zu wenigen schülern ausfallen lassen.
nun soll ich, von der handwerkskammer aus, zuerst die teile 1+2 machen (wenn sie stattfinden) und dann 3+4..

diese fangen aber auch erst im august/september an, und wollte mich einfach mal voher informieren und dann gedanken machen um das meisterstück...
 

chris_maa

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Also bei mir war es so, dass sich im Laufe der Meisterschulzeit der Prüfungsausschuss bei uns im Unterricht vorgestellt hat und unsere Fragen zu allen Themen rund um die Meisterprüfung beantwortet hat. Ich denke, dass es bei euch ähnlich laufen wird. Des weiteren hat man bei uns durch die Fachdozenten schon einiges erfahren können, denn die machen das ja schließlich jedes Jahr. Also, einfach abwarten würde ich vorschlagen!
 

Holzwurm2002

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naja halbes jahr noch abwarten ist doof :emoji_wink:
will ja nur mal so informativ wissen..

sollt irgendwann noch ne garderobe bauen, die frage ist halt ob ich die oder nen wohnzimmerschrank als meisterstück mach...
 

weissbuche

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Hallo Holzwurm 2002,
nach der neuen Meisterprüfungsordnung gibt es das "Meisterstück" im klassischen Sinne garnicht mehr.Wurde durch die Meisterprüfungsaufgabe ersetzt, wobei es nicht so sehr um die Ausführung geht, sondern um die Planung.Wird aber überall unterschiedlich gehandhabt (wie vieles was in dieser Republik einheitlich geregelt ist). Es bleibt also nur die Frage bei der Schule oder beim Prüfungsausschuß, wie es vor Ort geregelt ist.
Grüße aus der Heide, der Lüneburger
Eckard
 

Möbeltischlerei

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Meisterstück

Hallo Kollegen,

also meiner Erfahrung nach ist das beim Gesellenstück durch Größe und Schwierigkeit sehr genau definiert, jedoch beim Meisterstück vom Püfungsausschuß abhängig, in meinem Kurs bei der HWK Köln waren wir zu 24 Leuten die natürlich ihr Meisterstück sehr unterschiedlich gesehen haben,
die einen wollten nur das nötigste machen andere wollten was neues Außergewöhnliches schaffen. Vobereitet wurden wir von einem Lehrbeauftragten der HWK der in etwa die Ansprüche des Prüfungsausschußes kannte. Und doch kam es bei der Vorentwurfabgabe dazu das Stücke dem Ausschuß nicht anspruchsvoll genug erschienen oder wie es mir passiert ist, das man Aufgrund der angeblich zu hohen Schwierigkeit Stücke abgelehnt hat. Da mußte man im Einzelnen hart für seinen Entwurf kämpfen, was natürlich auch einen gewissen Unterschied zur Gesellenprüfung ausmacht, ich mußte damals jeden einzelnen Arbeitsschritt mit einer Reihe erfahrener eher konservativ eingestellter Tischlermeister diskutieren.
Mein Glück war damals das ein Mitglied des Prüfungsausschußes meine Idee interessant fand obwohl er auch nicht davon überzeugt war das man das so reallisieren kann und die Entscheidung das Stück zubauen in der Verantwortung allein mir überlassen hat. Umso begeisterter war er natürlich bei der Anlieferung der Stücke, das ich es wirklich geschafft habe ein entsprechendes Meisterstück zubauen.
Im Nachhinein bin ich froh das ich das damals so gemacht habe, es gibt einem doch das notwendige Selbstvertauen um als junger Meister gegenüber einer Übermacht erfahrener Altgesellen zubestehen, wichtiger als der Erfolg bei der Meisterprüfung war für mich damals die Anerkennung meiner Arbeitskollegen die mich natürlich mit Adleraugen in der Bauphase beobachtet hatten.
Andererseits kann ich auch die verstehen die den Weg des geringsten Widerstandes gehen, denn das Risiko ist doch sehr hoch, eine Menge Geld zuverpulvern ohne nachher einen Brief in der Hand zuhaben, gab es in unserem Kursus leider auch einige.


Schöne Grüße aus Köln
 

wicoba

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Bei uns in SHA war eine Zeitvorgabe von ca. 6 Wochen, also 240 bis 300 Stunden angesetzt.
Vom Bett über Schränkchen und Schreibtische bis zu Wohnzimmerwänden war alles vertreten.
Allerdings schon 18 Jahre her :emoji_wink:
 

weissbuche

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Hallo Holzwurm 2002,
noch einmal deutlich für alle: Wir haben seit 2008 eine neue Meisterprüfungsverordnung. Was also vor 18 oder wie bei mir vor 24 Jahren war ist nicht mehr gültig. In § 4 Meisterprüfungsobjekt
steht unter Abs. 1 : Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt durchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht.
- Vroschlage des Prüflings für den Kundenauftrag sollen berücksichtigt werden.
- Die auftragsbezogenen Kundenanforderungen werden vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt.
- Auf dieser Grundlage erarbeitet der Prüfling ein Umsetzungskonzept, einschließlich einer Zeit-
und Materialbedarfsplanung.
Dieses hat er vor der Durchführung des Mpo dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vor-
zulegen.
- Der Prüfungsausschuss prüft, ob das Umsetzungskonzept den auftragsbezogenen Kunden-
anforderungen entspricht.
Abs. 2 Das Mpo besteht aus Planungs-, Durchführungs- und Dokomentationsarbeiten.
Abs. 3 Als Mpo ist für
1. einen Innenausbau,
2. eine Inneneinrichtung,
3 ein Bauelement oder
4. einen Fassadenabschluss
- ein Konzept
- einschlließlich der Entwurfs- und Planungsuneterlagen zu erstellen.
- Aus diesem Konzept ist ein Erzeugnis oder ein Teilerzeugnis zu kalkulieren, zu fertigen und
zu dokomentieren.
Abs. 4
Die Entwurfs-, Planungs- und Kalkulationsunterlagen werden mit 40%, die durchgeführten Arbeiten mit 50% und die Dokomentationsunterlagen mit 10% gewertet.

Soweit Originalzitat aus der derzeit gültigen Meisterprüfungsverordnung. Was der jeweilige
Prüfungsausschuss daraus macht, muss man erfragen, die Rechtslage ist so wie oben aufgeführt.
Gruß aus der Heide, der Lüneburger
Eckard
 

Holzwurm2002

ww-birke
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und das heißt auf gut deutsch?

Aus diesem Konzept ist ein Erzeugnis oder ein Teilerzeugnis zu kalkulieren, zu fertigen und
zu dokomentieren.

heißt ja eigetlich wie bisher ein meisterstück zu machen oder was zu produzieren was man entworfen hat, oder?
 

Möbeltischlerei

ww-birke
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@ weissbuche

das war vor gut 20 Jahren in etwa auch schon so, das Meisterstück mußte mit kompletter AV sprich Kalkulation, Angebotsschreiben mit Entwurfsskizze und Modell, Fertigungszeichnungen, Holz und Beschlagslisten, Nach-Kalklation,
Rechnungsstellung abgeliefert werden soviel hat sich da gar nicht verändert, einzig das wir das 2-mal gemacht haben: beim Meisterstück und dann nochmals in der Theoretischen Prüfung allerdings ohne Erstellung eines Stückes und dann alle nach den selben Anforderungen eines Kunden'( Vorgabe Raumgröße, Kundenwunsch,
Alter und Familienstand des Kunden)
Was für mich jetzt nicht so Konkret aus den Anforderungen hevorgeht ist ob die individuelle Planung und Entwurf des Meisterstückes eingeschränkt wird. Das war bei uns damals auf keinen Fall so, im Gegenteil eine Vielfalt und Verschiedenheit der Entwürfe war gewollt.

Schöne Grüße aus Köln
 

Stick69

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Hi,

mittlerweile ist es wohl so, das man je nach Landstrich auch schon mit mittelmäßigen Gesellenstücken die Meisterprüfung bestehen kannn. Die Schwerpunkte liegen heute halt woanders und nach Aussage eines mir bekannten "Meisterschülers" wird das handwerkliche mehr oder weniger vorausgesetzt. Was ich allerdings für einen Fehler halte.

so long

Stick
 
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