Ich will das jetzt zwar nicht überdramatisieren, aber es sollte klar sein, dass in D nur Elektrofachkräfte berechtigt sind, elektrische Anlagen zu errichten. Und die Elektrofachkraft muss in das Installateurverzeichnis des Versorgers eingetragen sein. Wenn man jetzt meint, das bei sich zu Hause nicht ganz so eng sehen zu müssen - wo kein Kläger, da kein Richter. Nur wenn jemand zu Schaden kommt oder ein Brand entsteht (siehe Hinweis von Ralf), wird es unentspannt. Und da so ein Forum gern zum Nachmachen anregt, möchte ich das so nicht stehenlassen.
Gruß Jörg