Die Wahrheit im TIschlerhandwerk
Tischlerhandwerk NRW
IG-Metall-Flugblatt enthält nichts als Sägespäne!
In einem reißerischen Flugblatt, mit dem die IG-Metall Beschäftigte des NRW-Tischlerhandwerks zu einer Mitgliedschaft in der IG-Metall und damit zum Eintritt in den tariflosen Zustand animieren will, verbreitet die IGM einmal mehr Unwahrheiten.
Dort ist zu lesen, dass die „Beschäftigten im Tischlerhandwerk Lohnerhöhungen nur vom Hörensagen“ kennen würden. Was dann folgt in dem Pamphlet ist ein buntes Gemisch der Ahnungs- und Kompetenzlosigkeit, denn dort werden Möbelindustrie, Holzindustrie und Handwerk bunt durcheinander gewürfelt. Der Schluß, den die IGM dann zieht ist, dass die Löhne angeblich „im Keller“ seien.
Die Wahrheit ist jedoch eine andere, wie der Tarifvergleich zeigt:
IG-Metall-Mitglieder können einen Monatslohn von 1961,42 Euro beanspruchen, Mitglieder der GKH 2316,47 Euro! IG-Metall-Mitglieder haben Anspruch auf ein Jahreseinkommen von 23.584,81 Euro, GKH-Mitglieder von 27.797,64 Euro. Inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben IGM-Mitglieder einen Anspruch auf 26.553,15 Euro im Jahr, Mitglieder der GKH auf 29.897,64 Euro (Stand 2007). Seit 1999 Stillstand bei Löhnen und beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld für IG-Metall-Mitglieder, Erhöhung von 3.344,49 beim Jahreseinkommen für die Mitglieder der GKH! (Stand 2007).
Weil ihr nichts besseres mehr einfällt, kündigt die IGM dann in dem Flugblatt aus dem Februar 2008 an, dass sie jetzt die GKH im CGB vor dem Arbeitsgericht auf Aberkennung der Gewerkschaftseigenschaft verklagen will. Wäre die IGM damit durchgekommen, würde dies bedeuten, dass die gesamte Branche in einen tariflosen Zustand fällt, denn die IGM hat nichts vorzuweisen.
Am 14. März 2008 aber hat das Arbeitsgericht Paderborn den Antrag der IGM zurückgewiesen. Somit können sich die Beschäftigten des NRW-Tischlerhandwerks auf gültige Tarifverträge der GKH verlassen.
Das gesamte des Propagandablatt der IG-Metall enthält also also nichts weiter, als Sägespäne!
Das Flugblatt verweist dann auch noch auf „2 löbliche Ausnahmen“ im Tischlerhandwerk, die Tarifverträge Saarland und Baden-Württemberg mit der IG Metall. Fakt ist aber, dass die dortigen Ecklöhne die niedrigsten überhaupt sind, Saarland (Ecklohn 13,04 EUR und Urlaub 25 / 27 Tage, Ecklohn B-W 12,50 EUR !!)Die niedrigsten Löhne im tarifgebundenen Tischlerhandwerk in Deutschland gibt es also ausgerechnet in den beiden Tarifgebieten, in denen die IGM die Verträge macht!
Die Beschäftigten im NRW-Tischlerhandwerk fallen darauf längst nicht mehr herein. Wer etwas für die Fortentwicklung der Tarife erreichen will, wird Mitglied in der GKH im CGB!
Weitere Infos unter:
Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB