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(11.09.2012) Der 16. Zivilsenat - Senat für Baulandsachen - des Oberlandesgerichts Hamm hat entschieden, dass die u.a. durch die Anlage des Grüngürtels Duisburg-Nord geplante Sanierung von Duisburg-Bruckhausen/Beeck nicht mittels eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff. BauGB erfolgen kann. Damit hat der Senat die Aufhebung des Umlegungsbeschlusses Nr. 100 "Bruckhausen-Süd" des Umlegungsausschusses der Stadt Duisburg durch die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf bestätigt. [...]
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