Petition gegen Abmahnverfahren

Norbert

ww-robinie
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Sehr gut!

Die Masche dieser drittklassigen Abzock-Anwälte kann man z.B. hier nachlesen:

Gefahren für eBay-Händler: Abmahnung ist Anwalts Liebling - Netzwelt - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten

D.h., es kann fast jeden treffen, der sich irgendwie geschäftlich im Internet betätigt, und sei es als privater Ebay-Verkäufer!

Es ist traurig, daß unser Parlament, welches zum großen Teil aus Juristen besteht, solche "Mitnahme-Effekte" nicht bereits bei der Gesetzgebung erkennt und verhindert. Aber Phantasie, war ja noch nie deren Stärke.

So ist man eben als Bittsteller genötigt diese Damen und Herren mit der Wirklichkeit außerhalb ihres Elfenbeinturms bekannt zu machen.

Gruß

Norbert
 
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