holzbo
ww-pappel
Hallo allerseits,
ich benötige bitte kurz die hier vorhandene Sachkunde zum Thema Pilzbefall bei einer Holzbalkendecke in einem Jahrhundertwende-Jugendstilhaus. Zum Sachstand:
In einer Holzbalkendecke wurde bei gelegentlichen Bauarbeiten eher zufällig ein Pilzbefall festestellt. Ein Gutachter hat nun Proben genommen und im Labor untersuchen lassen. Es wurden zum Glück keinerlei Anzeichen auf echten Hausschwamm gefunden, aber Würfelbruch und Braun/Weissfäule. Alle Pilze sind inaktiv, keine aufgefundene Feuchte. Der Gutachter schließt auf einen jetzt inaktiven Altbefall. Das klingt ermutigend.
Die Balken wurden z.T. ringbebeilt und es zeigt sich eine auch für Laien deutlich erkennbare Querschnittsreduktion. Ein hinzugezogener Statiker will leider keine verbindlichen Aussagen zur Tragfähigkeit der Decke machen, obwohl ich dachte, das sei genau seine Aufgabe. Er rät natürlich zur Reparatur des Schadens. Das soll nun auch gemacht werden.
Die Frage ist, was sollte oder muss (gesetzlich / Norm ??) gemacht werden und wer darf diese Tätigkeiten ausführen. Soweit ich verstehe sagt die Norm 68800 nur was verbindliches zum echten Hausschwamm, lässt aber Massnahmen zu anderen Pilzen offen.
Ich habe häufige Hinweise gelesen, dass Reparaturarbeiten nur Fachbetriebe ausführen dürfen bzw. zumindest sollten.
Meine wichtigste Frage ins Forum: gibt es eine Art Zertifizierung o.ä. anhand der ich erkennen kann welcher Betrieb diese Aufgabe übernehmen kann oder kann / darf das jeder Zimmermannsbetrieb mit Meisterbrief ?
Aufgrund zweier hinzugezogener Vergleichsfirmen bin ich sehr verunsichert. Die eine Firma sagt, das darf nicht jeder, diese Firma natürlich schon und hat durch Aussagen Ängste geschürt (Einsturzgefahr, Haftung des Eigentümers für die Bewohner etc.), ein anderer Zimmermannsbetrieb schätzt den Schaden aus der Erfahrung mit solchen Decken als eher gering und sagt, dass jeder Zimmermannsbetrieb diese Arbeiten, z.B. Anlaschungen, durchführen kann und auch darf.
Wem darf man hier Glauben schenken ?
Vielen Dank für Hinweise.
ich benötige bitte kurz die hier vorhandene Sachkunde zum Thema Pilzbefall bei einer Holzbalkendecke in einem Jahrhundertwende-Jugendstilhaus. Zum Sachstand:
In einer Holzbalkendecke wurde bei gelegentlichen Bauarbeiten eher zufällig ein Pilzbefall festestellt. Ein Gutachter hat nun Proben genommen und im Labor untersuchen lassen. Es wurden zum Glück keinerlei Anzeichen auf echten Hausschwamm gefunden, aber Würfelbruch und Braun/Weissfäule. Alle Pilze sind inaktiv, keine aufgefundene Feuchte. Der Gutachter schließt auf einen jetzt inaktiven Altbefall. Das klingt ermutigend.
Die Balken wurden z.T. ringbebeilt und es zeigt sich eine auch für Laien deutlich erkennbare Querschnittsreduktion. Ein hinzugezogener Statiker will leider keine verbindlichen Aussagen zur Tragfähigkeit der Decke machen, obwohl ich dachte, das sei genau seine Aufgabe. Er rät natürlich zur Reparatur des Schadens. Das soll nun auch gemacht werden.
Die Frage ist, was sollte oder muss (gesetzlich / Norm ??) gemacht werden und wer darf diese Tätigkeiten ausführen. Soweit ich verstehe sagt die Norm 68800 nur was verbindliches zum echten Hausschwamm, lässt aber Massnahmen zu anderen Pilzen offen.
Ich habe häufige Hinweise gelesen, dass Reparaturarbeiten nur Fachbetriebe ausführen dürfen bzw. zumindest sollten.
Meine wichtigste Frage ins Forum: gibt es eine Art Zertifizierung o.ä. anhand der ich erkennen kann welcher Betrieb diese Aufgabe übernehmen kann oder kann / darf das jeder Zimmermannsbetrieb mit Meisterbrief ?
Aufgrund zweier hinzugezogener Vergleichsfirmen bin ich sehr verunsichert. Die eine Firma sagt, das darf nicht jeder, diese Firma natürlich schon und hat durch Aussagen Ängste geschürt (Einsturzgefahr, Haftung des Eigentümers für die Bewohner etc.), ein anderer Zimmermannsbetrieb schätzt den Schaden aus der Erfahrung mit solchen Decken als eher gering und sagt, dass jeder Zimmermannsbetrieb diese Arbeiten, z.B. Anlaschungen, durchführen kann und auch darf.
Wem darf man hier Glauben schenken ?
Vielen Dank für Hinweise.