Planung Zaun (später Terassenüberdachung)

tht_rp

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Hallo zusammen,

nach einer "Erholungsphase" nach unserem Hausbau wollen wir uns langsam um unsere Aussenanlage kümmern. Der erste Schritt soll ein Zaun - zwecks Sichtschutz - sein. Hinter dem soll als nächstes unsere irgendwann unsere (überdachte) Terrasse entstehen.

Die ersten Planungs-Ideen für die Umsetzung dieses Wunsches kamen aufgrund zur Verfügung stehender Materialien (längere, aber eig. irrelevante Story) zustande, wobei ich einige Schwachstellen darin nach Lektüre hier im Forum schon erkannt habe:
  • Länge 9m
  • Höhe: 1,9 - 2,4m
  • 10x10 Pfosten, auf einbetonierten Stützen
  • zwischen den Pfosten unten, in der Mitte und oben Querbalken, ebenfalls 10x10, Verbindung mit Zapfen
  • in die Zwischenräume sollen "Kassetten" aus 2cm Nut- und Federbrettern, die über Nuten in den umgebenden Balken eingesetzt sind
  • Aus den gleichen Materialien soll ein Doppelflügeltor im Zaun enthalten sein
  • der höhere Teil soll später im Grunde die Rückwand sein, auf der dann die Überdachung aufsetzt
  • in die oberen Fächer beim beim höheren Teil soll eine noch genauer definierte "Verglasung" eingesetzt werden
  • die Pfosten sollten weiß, die Kassetten grau lackiert werden

image.png

Punkte bei denen wir uns bisher schon unsicher waren:

  • generelle Stabilität der Konstruktion
  • Aufhängung der Tore: Kloben und Bänder, aber hält das Ende?
Punkte die mir nach Lektüre des Forums aufgefallen sind:
  • Querbalken (mit Nut) und konstruktiver Holzschutz widersprechen sich
    -> Balken anschrägen; Tropfkante?
  • Sofern die grundsätzliche Stabilität gegeben wäre: statt H-Anker "ordentliche" Stützen nehmen
  • Nuten für die Kassetten hören sich ohne Witterung gut an, bedenkt man die Witterung sollte ich eine andere Lösung finden.
Gibt es Möglichkeiten auf Basis dieser Ideen etwas sinnvolles umzusetzen oder ist alles kompletter Murks und wir müssen zurück ans Reißbrett?

Schonmal im Voraus: Danke für euer Feedback und die Zeit die ihr euch dafür genommen haben werdet!

Viele Grüße
Thorsten
 

schrauber-at-work

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Ööhmmm...
Die Frage ist zu erst: Darfst Du das:emoji_smirk:?

Rahmenbedingungen?

Ich darf hier direkt auf der Grenze max. 150cm hoch bauen.
Bei (wenn ich es nicht falsch auf dem Radar hab) 180cm minedestens 30cm, Gebüsch 100cm bis 180cm Höhe.

Auf der Grenze zum Nachbarn.

Zur Straße hin 180cm auf die Grenze.

Die Frage ist in welcher "Umgebung" willstes bauen, wie sind Die Nachbarn drauf, was sagt das Baurecht?

In BW gibt's gewisse Restriktionen, nicht dass Du den Aufwand treibst um 1-1,5 Jahre Um- oder Abbauen zu müssen :emoji_sob:

Wäre vergebene Liebesmühe:emoji_unamused:

Schreib mal zur Bausituation und zum Ort.

Gruß SAW
 

tht_rp

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Dieser Teil des Zauns soll
  • parallel zur Straße
  • 3m hinter der Grenze
  • in der Flucht der vorderen Gebäudegrenze
stehen, da der Bebauungsplan eine Einfriedung an der Straßenverkehrsfläche erst ab der vorderen Gebäudekante erlaubt. Da wir ein Eckgrundstück haben, wird es komplizierter mit der Auslegung, da sich zwei Behörden uneinig sind: Bauamt der Gemeinde sagt, ihre Intention mit dem Bebauungsplan war die erschlossene Straßenverkehrsfläche, die untere Bauaufsichtsbehörde in der Kreisverwaltung sagt: Straßenverkehrsfläche ist Straßenverkehrsfläche.

Bildschirmfoto 2018-07-20 um 07.38.16.png

Die Nachbarn lassen gerade noch bauen, haben mir aber die Frage der Einfriedung zwischen unseren Grundstücken durch den Bau ihrer Garage auf die Grenze zum großen Teil abgenommen.

Zu der Höhe gibt keine explizite Einschränkung, der laut LBO ortsübliche Maschendrahtzaun ist bei uns (durch den Bebauungsplan) explizit ausgeschlossen. In der bisherigen Kommunikation mit den zuständigen Mitarbeitern der Gemeinde gab es bisher aus rechtlicher Sicht keine Einwände zu unseren Plänen. Umgekehrt gilt: Laut Gemeinde dürfte ich den Zaun auf die Grenze zur Straße setzen, aber da gibt es wie gesagt Differenzen mit der unteren Baubehörde zu der Interpretation des Wortlautes des Bebauungsplanes.
 

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poste mal den bebauungsplan oder mach ein screenshot oder ausschnitt von der stelle wo steht, das die einfriedung erst ab der hauskante erfolgen darf. wenn du 3meter von der grenze weg bist, kannste ja hinsetzen "was du willst". es macht aber 0 sinn, zb eine hecke 3meter reinzuziehen. die meinen 100 pro was anderes. wenn 2 behörden unterschiedliche ansichten von der sache haben, hat derjenige recht, der den plan unterschrieben hat. den sollte man fragen was er sich dabei gedacht hat. häufig unterschreibt aber jemand, der absolut null plan davon hat und alle dürfens dann ausbaden.

ps: es hat sich in jahrzehnte lange erfahrung herausgestellt, das es das beste ist, wenn man keinen vom amt aufscheucht. jetzt wissen die natürlich bescheid und wenn sie mal vorbeikommen, gucken sie sich das auch an. natürlich darf man nicht die bauvorschriften missachten, aber vieles ist auslegungssache und wenn du sie fragts, wirds immer zu deinen ungunsten ausgelegt.

allerdings sieht ein so hoher zaun an der grenze einmal rum nicht schön aus. ein nachbar hier paar häuser weiter hat sowas. wirkt so wie die mafiosi anwesen in irgendwelchen filmen.
 

tht_rp

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Stelle aus dem Bebauungsplan:
061B088F-1C34-4D1A-9E6F-37F2885298CF.jpeg
Damit den Zaun 3m nach innen zu ziehen habe ich keine Probleme, da ich dann auf die Fläche draußen die zwei Bäume setzen kann, die ich laut Bebauungsplan setzen muss.

Das Amt der Gemeinde ist in Bezug auf die Position einbezogen worden, hat aber auch wenig Interesse aktiv zu werden. Die streiten sich mit der unteren Baubehörde des Kreises um die Auslegung der Passage oben, nachdem diese an anderer Stelle eine Rückbauverfügung erlassen hatte.

Auch die Vorschriften der LBO zu Nebengebäuden habe ich bei der Planung (der überdachten) Terasse berücksichtigt.
 

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ahhh ok, wenn man sich das so durchliest steht da, das die ersten 3m von der straße aus nicht befriedet werden dürfen. die grenze vom nachbarn darf von der straße aus gesehen die ersten 3 meter nicht befriedet werden, danach kann man eine hecke zb auf die grenze stellen. grenzen ohne straße irgendwo können komplett an der grenze gebaut werden.
pech haben die mit eckgrundstücken, da die locker mal 100m²+ verlieren. das grundstück vor der hecke muss man natürlich auch pflegen, auch wenn man eigentlich nur hinter der hecke bleiben will...


und was meint nun die untere baubehörde anders? verstehe nicht, was man da jetzt anders lesen kann.

oder ist auf der zeichnung unten das graue auch straßenverkehrsfläche? wieso hat der nachbar dann seine garage aber so direkt an der straße? also richtig zeichnungen/pläne helfen ungemein^^
 
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tht_rp

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Norden ist Straße, Westen ist Straße, Süden ist Nachbar, Osten ist Nachbar.

Nach der Gemeinde ist mit obenstehendes Regelung die Verkehrsfläche über die wir erschlossen sind gemeint -> mit dieser Interpretation dürfte ich den Zaun im Westen bis an die Grenze ziehen.

Die in der Kreisverwaltung angesiedelte untere Baubehörde interpretiert die Formulierung des Bebauungsplans wörtlich: Verkehrsfläche ist Verkehrsfläche, womit ich die Einfriedung erst ab der vorderen Gebäudekante von der Verkehrsfläche her errichten darf.

Um nachträgliche Diskussionen mit öffentlichen Stellen zu vermeiden, habe ich die Planung des Zaunes ja auch extra an der Gebäudekante ausgerichtet und mich damit an der „engsten“ Auslegung orientiert.

Nach der Frage des Wo, kam dann die Frage des Was bzw Wie. Und bei dem Wie (richtig) hatte ich die Hoffnung hier konstruktives Feedback zu bekommen.
 

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ok, die kreisverwaltung wird da wohl recht haben, da sich die formulierung wirklich so anhört. wenn der plan von der gemeinde so abgesegnet wurde, war der schreiberling ein vollpfosten, weil man so ein quatsch dann gar nicht erwähnt. wieso sollte man auf der straße eine einfriedung setzen? das ist doch quatsch...

zum was und wie kann ich nur sagen, das ich die ausführung mit 10er pfosten schon ganz schön saftig finde. also als pfosten ja, aber querstreben überall (4 ! stück pro element) sind echt heftig. das sieht von deiner inneren seite dann aus wie in einen carportschuppen. möchtest du das? und warum 2,4m ?
an der hauswand wirds natürlich da abgefangen, am anderen ende hast du 1-2 elemente um die ecke. das sollte halten, wenn du vernünftige träger setzt. das gewicht der teile selber ist völlig egal, was zählt ist die fläche und der dagegenwehende wind. da wirken schon heftige kräfte, gerade wenn das gebiet noch relativ offen ist (neubaugebiet). wenn man da zu sparsam ist mit den trägern/betonieren, weht der ganze mist gerne mal um/weg.

ganz billig wird der spaß so auch nicht. welches material hast du geplant?

ich finde die konstruktion insgesamt zu gewaltig. würde die querstreben einfacher lösen, zb aus den gleichen material wie die füllungen. die pfosten stehen von alleine...
 

tht_rp

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Da ich noch im Büro bin nur kurz:
Das Holz für Pfosten und Platten ist schon zu 100% ohne Kosten vorhanden (Auflösung des alten Bauernhofs der Schwiegereltern).
 

Friederich

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  • zwischen den Pfosten unten, in der Mitte und oben Querbalken, ebenfalls 10x10, Verbindung mit Zapfen
in die Zwischenräume sollen "Kassetten" aus 2cm Nut- und Federbrettern, die über Nuten in den umgebenden Balken eingesetzt sind​
Hallo Thorsten,
das ist grundsätzlich suboptimal. In der unteren Nut wird sich Wasser sammeln,
undaußerdem wird in die Nut-Federverbindung der Bretter Wasser eingesogen und kann schlecht abtrocknen.
Muss denn der Zaun unbedingt völlig dicht sein?
Bretter, Schwarten oder Latten einfach draufgenagelt mit kleiner Lücke zum Arbeiten wär wesentlich besser.
Diese Bretter oben und unten mit beidseitiger Schräge "anspitzen", dann läuft Wasser oben ab,
und unten tropft es besser ab.
Die Bretter mit kleinem Abstandhalter auf die Querhölzer genagelt, verhindert, dass sich hier das Wasser staut.​
 

tht_rp

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wenn der plan von der gemeinde so abgesegnet wurde, war der schreiberling ein vollpfosten, weil man so ein quatsch dann gar nicht erwähnt. wieso sollte man auf der straße eine einfriedung setzen? das ist doch quatsch...

Ich glaube das Stichwort heißt hier "Baugebiet mit offener Bauweise" => offener Vorgarten und keine Mauern/Zäune/Hecken direkt an der Straße. Die Gemeinde meinte es zusammen mit dem Planer gut, ist aber an einer "sauberen" Formulierung gescheitert. Gut gemeint != gut gemacht oder wie war das? :emoji_wink:


In der allerersten Version war es ein 1,9m Zaun, mit der Anforderung Sichtschutz. Zwischenzeitlich wurde die Terrasse von "am Haus" in die Ecke hinter dem Zaun verlegt, mit dem Wunsch eines Daches darüber. Daher die 2,4m:
  • Mensch will auch stehen können.
  • Oben soll noch etwas Licht durch können.
Hallo Thorsten,
das ist grundsätzlich suboptimal. In der unteren Nut wird sich Wasser sammeln,
und außerdem wird in die Nut-Federverbindung der Bretter Wasser eingesogen und kann schlecht abtrocknen.​

Das ist einer der Punkte der mir nach der Lektüre hier aufgefallen. Eigentlich selbstverständlich, aber manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht oder ist - wie ich in diesem Fall - zu doof an die Witterung zu denken, wenn man etwas für draußen plant. :emoji_wink:

Muss denn der Zaun unbedingt völlig dicht sein?

Wünsche der Regierung:
  • blickdicht
  • halbwegs winddicht
Diese Bretter oben und unten mit beidseitiger Schräge "anspitzen", dann läuft Wasser oben ab,
und unten tropft es besser ab.
ich finde die konstruktion insgesamt zu gewaltig. würde die querstreben einfacher lösen, zb aus den gleichen material wie die füllungen. die pfosten stehen von alleine...

Beides sind valide Punkte und wir diskutieren hier gerade noch. Eine der favorisierten Ideen:
10x10 Balken in vier kleinere auftrennen (jeweils in der Mitte halbieren) und die daraus entstehenden kleineren Elemente um 45° gedreht zwischen den Pfosten anbringen. An Form und Befestigung der Füllung "arbeiten" wir noch.

PS:
Danke für euer Feedback!
 

Friederich

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Wünsche der Regierung:
  • blickdicht
  • halbwegs winddicht
  • Blickdicht ist relativ. Bei 4mm Fuge kann man auch durchschauen, wenn man das Gesicht an den Zaun presst.
  • Verdammte Formatierung. Jetzt lass ich den Punkt einfach stehen.
  • Wenn selbst 3-4mm zuviel wären, bliebe noch Boden-Deckelschalung
  • oder Stülpschalung. Letztere wird horizontal angebracht und bräuchte keine Querhölzer.
 
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