Rechnung - Lohnkosten für Azubi

lunateide

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Guten Abend Woodworker,

diese Frage geht an die Meister von ausbildenden Betrieben, hat jedoch nichts mit Holzbearbeitung oder Schreinerei zu tun.

Ich hatte vor kurzem den Meister eines Kleinbetrieb beauftragt, ein Gebläse an einem Hausgerät auszutauschen.

Ich war überrascht, daß er diesmal mit einem Auszubildenden erschien.
Der Auftrag war klar umrissen und es war von der Art der Tätigkeit auf keinen Fall eine zweite Kraft notwendig.

Die Tätigkeit des Azubi bestand darin, dem Meister zuzuschauen und ihm zweimal ein Werkzeug aus dem Koffer zu reichen.

Ich war noch mehr überrascht, daß mir für die gesamte Zeit der Anwesenheit Lohnkosten für den Azubi in Rechnung gestellt wurden.

Ist das üblich und rechtens?

Gruß
Roland
 

Gast aus Belgien

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Nicht mein Metier, aber ein Azubi bekommt doch keinen Lohn sondern eine Ausbildungsvergütung, oder täusche ich mich da?
 

WinfriedM

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Jetzt stell dir mal vor, die wären zu viert gekommen und jeder hätte einmal kurz einen Schraubendreher gereicht. Muss man die alle mitbezahlen?

Hier steht was zu:
Probleme mit Handwerkern - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz

Hier mal ein Zitat daraus:
"Sie sind nur dann zur Bezahlung von zwei Handwerkern verpflichtet, wenn die bei Ihnen auszuführenden Reparaturarbeiten schwierig sind und nur von zwei oder mehreren Personen bewerkstelligt werden können."

Blöd ist es allerdings, wenn nur kurz eine zweite Person dringend gebraucht wird, die dann aber die ganze restliche Zeit sinnlos rumsteht. Wäre auch interessant, wie da die Rechtssprechung ist.
 

Hans-Friedrich

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Das er den Lehrling mitbringt, finde ich in Ordnung. Der soll ja was lernen und direkt am Problemfall lernt er nunmal am meisten.
Das du dessen Zeit, die er mit Rumstehen und Zugucken verbracht hat, bezahlen sollst, finde ich aber auch nicht ok. Allerdings weis ich nicht, wie da die Rechtslage ist.
Sprich doch mal mit dem Chef und sag ihm, dass es dich verwundert, dass du den Lehrling fürs Rumstehen bezahlen sollst.

Nicht mein Metier, aber ein Azubi bekommt doch keinen Lohn sondern eine Ausbildungsvergütung, oder täusche ich mich da?

Ob auf der Rechnung nun Lohnkosten oder "Ausbildungsvergütungskosten" stehen, ist für die Fragestellung doch nun sowas von sch***egal, oder?
 

tomcam

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Also ich kann mich noch an meine Lehre erinnern (1991-1993) Da wurde ich z.B. mit zum Kundendienst eingeteilt und hatte auch gut zu tun, also stand nicht nur rum. Jedenfalls wurde am Ende der Arbeiten der Bericht und der Stundenzettel ausgefüllt und vom Kunde unterschrieben, und es war immer explizit aufgeführt "Auszubildender", somit ein wesentlich geringerer Stundensatz vom Kunden verlangt. Ich möchte nichts falsches sagen, aber ich meine zu erinnern, dass es so um 8,- bis 12,- D-Mark pro stunde ging.
 
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