Rechte als Käufer bei Onlinekauf?

bugger

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Hallo miteinander,

mich würde mal eure Meinung zu einer Situation interessieren und ob ich hier richtig liege.

Ich habe im Onlineshop eines Discounters vor ~5 Monaten ein Elektrowerkzeug gekauft, was nun defekt ist. Somit habe ich ja ein Recht auf Gewährleistung.
Wenn ich das richtig verstehe, habe ich als Kunde die freie Wahl zwischen Austausch und Reparatur, und der Verkäufer muß die Rücksendekosten tragen (§ 439 BG:emoji_sunglasses:.

Meine Frage ist: Muß ich akzeptieren, daß mich der Discounter dafür an einen Servicepartner verweist und weiter nichts macht, oder kann man als Käufer darauf bestehen, daß sich der Verkäufer selbst darum kümmert, also mir ein Ersatzgerät schickt (Reparatur wird sich preislich nicht lohnen)? Verkauft wird das immer noch, ist also am Lager und mein Vertragspartner ist ja der Discounter.

Ich weiß, im Prinzip ist es egal, wer das austauscht. Mir kommt es halt so vor als möchte sich der Discounter hier einen schlanken Fuß machen und Probleme möglichst einfach vom Tisch haben. Ich soll dabei ja auch meine Zustimmung zur Weitergabe meiner persönlichen Daten einräumen, wozu ich ehrlich gesagt keinen Grund sehe. Hätte ich sowas im Laden gekauft, dann würde ja auch anstandslos getauscht.

Eigentlich bin ich kein Freund von Amazon, aber dort läuft sowas ohne Probleme.
 

Manuel_

ww-robinie
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Sei mir bitte nicht böse, aber wenn ich schon höre, dass man sich bei sowas rechtlich beraten lassen möchte, dann klingt das für mich so als ob man Streit sucht.
Wie du darauf kommst, dass du als Kunde die Wahl hast zwischen Austausch und Reparatur ist mir nicht klar, ist imho aber auch egal.

Es sollte doch relativ offensichtlich sein, dass ein Discounter dein Werkzeug nicht selbst reparieren wird. Und warum du hier zusätzlich Kosten und Umweltprobleme verursachen möchtest, indem du es an den Discounter schickst und der dann an den Lieferanten weiter schickt verstehe ich ebenfalls nicht. Für dich würde das nur längerer Wartezeiten und in Zukunft höhere Kosten bei solchen Produkten bedeuten.

Da du Amazon erwähnt hast, dort ist es auch so, dass man bei manchen Produkten an den Hersteller (in meinem Fall LG) verwiesen wird.


Also für mich bist du entweder bereit, dieses Verfahren einzugehen, oder du solltest solche Produkte in Zukunft nicht mehr kaufen.

Zu deinem Fall jetzt mach was der Discounter vorschlägt und freu dich, dass es zu diesen Preisen einen funktionierenden Service gibt.
 

bugger

ww-nussbaum
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Sei mir bitte nicht böse, aber wenn ich schon höre, dass man sich bei sowas rechtlich beraten lassen möchte, dann klingt das für mich so als ob man Streit sucht.
Ich bin Dir sicher nicht böse :emoji_slight_smile:
Streit suche ich nicht, und eine Rechtsberatung in dem Sinne erwarte ich hier auch nicht.

Wie du darauf kommst, dass du als Kunde die Wahl hast zwischen Austausch und Reparatur ist mir nicht klar, ist imho aber auch egal.
Darauf kam ich nach einer Recherche, denn eine Seite der Verbraucherzentrale verwies hier auf BGB §439:
"Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
und
"Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."

Es sollte doch relativ offensichtlich sein, dass ein Discounter dein Werkzeug nicht selbst reparieren wird. Und warum du hier zusätzlich Kosten und Umweltprobleme verursachen möchtest, indem du es an den Discounter schickst und der dann an den Lieferanten weiter schickt verstehe ich ebenfalls nicht. Für dich würde das nur längerer Wartezeiten und in Zukunft höhere Kosten bei solchen Produkten bedeuten.

Da du Amazon erwähnt hast, dort ist es auch so, dass man bei manchen Produkten an den Hersteller (in meinem Fall LG) verwiesen wird.
Genau darum geht es mir ja. Darf der Verkäufer das, oder nicht? Für mich ich das keine Streitsucherei (falls das so verstanden wurde), sondern einfach eine Frage die mich interessiert weil ich es nicht weiß, und nicht alles, was ein Unternehmen so sagt, ist immer rechtens. Man liest ja immer wieder, das manche AGB Klauseln rechtswidrig sind.
Der Servicepartner wird ein <100€ Werkzeug auch nicht reparieren, sondern tauschen weil es sich lohntechnisch einfach nicht rentiert. Tatsächlich würde ich selber nachsehen, ob es was einfaches ist, aber sobald ich das aufmache, bin ich auch leider jeden Umtauschanspruch los.

Also für mich bist du entweder bereit, dieses Verfahren einzugehen, oder du solltest solche Produkte in Zukunft nicht mehr kaufen.

Zu deinem Fall jetzt mach was der Discounter vorschlägt und freu dich, dass es zu diesen Preisen einen funktionierenden Service gibt.
In meinem Job muß ich auch Service leisten und gehe dabei öfters mal über das hinaus, was sein müsste, daher weiß ich was guter Service wert ist. Die Kunden danken es einem.
 

inselino

ww-robinie
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Wir müssen erstmal ein paar Dinge auseinander halten.
Also erstmal reden wir von Gewährleistung und da unterscheiden wir zwei Teile, in der ersten Hälfte geht man davon aus, dass der Mangel bereits bei Auslieferung Bestand und Verkäufer oder Hersteller müssten nachweisen, dass dies nicht der Fall ist. Das können die in der Regel nciht und müssen daher Nacherfüllen.
In der zweiten Hälfte müsstest du nachweisen, dass der Defekt schon bei Kauf vorlag, das kannst du in der Regel auch nicht und dementsprechend gibt es keine Nacherfüllung. Die EU hat meine ich aber gerade die Gesamtzeit auf 2 Jahre angehoben und somit beträgt die relevante Zeit wo du kostenlosen Ersatz bekommst 12 Monate.

Diesen Anspruch hast du sowohl gegenüber dem Verkäufer, als auch gegenüber dem Hersteller. Wenn du ein Apfel-Telefon bei Mediamarkt kaufst und das ist morgen kaputt, kannst du sowohl bei Media Markt als auch bei Apple vorbeigehen.
Das ist insbesondere dann relevant, wenn es ein Produkt nur für den Weiterverkauf in einem Discounter gibt oder das ganze aus Übersee importiert ist. So wie früher Medion bei Aldi oder Parkside bei Lidl.
Damit wird es dem Verbraucher erleichtert seine Ansprüche durchzusetzen.
Bei Amazon ist dann wieder die Frage ob das durch Amazon verkauft wurde oder nur über den Amazon MarketPlace über wen anders. Da gibt es aber bestimmt auch Urteile in wie weit dann trotzdem Amazon haftbar ist, wenn du das über ihre Plattform kaufst. Da bin ich juristisch aber dann raus.
 

Manuel_

ww-robinie
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Da ich meine Meinung schon geschrieben habe nur ganz kurz.
In §439 4 steht, dass der Verkäufer ablehnen kann, wenn dein Wunsch für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

Damit kannst du zwar wählen was du möchtest, aber wenn du sagst du willst die Maschine getauscht muss der Discounter nicht darauf eingehen. Zum Beispiel wenn er dafür, überspitzt gesagt, extra eine Neue produzieren und aus China einfliegen lassen muss.

Um diene Frage zu beantworten meiner Meinung nach, darf er das.
 
Zuletzt bearbeitet:

summa4ever

ww-buche
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Mir ist mein Lidl Fön abgeraucht. Habe auch dem Kundendendienst geschrieben und es wurde von einem Service partner abgewickelt. Von dem habe ich dann einen neuen zugeschickt bekommen.

Bei einem Defekt meiner Kenwood Küchenmaschine wurde das auch von einem Servicepartner abgewickelt. Das scheint üblich zu sein.
 

DerCo

ww-ahorn
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Wir müssen erstmal ein paar Dinge auseinander halten.
Also erstmal reden wir von Gewährleistung und da unterscheiden wir zwei Teile, in der ersten Hälfte geht man davon aus, dass der Mangel bereits bei Auslieferung Bestand und Verkäufer oder Hersteller müssten nachweisen, dass dies nicht der Fall ist. Das können die in der Regel nciht und müssen daher Nacherfüllen.
In der zweiten Hälfte müsstest du nachweisen, dass der Defekt schon bei Kauf vorlag, das kannst du in der Regel auch nicht und dementsprechend gibt es keine Nacherfüllung. Die EU hat meine ich aber gerade die Gesamtzeit auf 2 Jahre angehoben und somit beträgt die relevante Zeit wo du kostenlosen Ersatz bekommst 12 Monate.

Das ist interessant. Meine Ausbildung ist schon ein paar Tage her, und ich erinnere mich noch an den offensichtlichen und den verstecken Mangel, Fristen sind mir nicht in Erinnerung.

Spannend wird es dann, wenn der Verkäufer sagt (hier: Expert), dass gewisse Teile nicht unter die Gewährleistung fallen:

Mechanische Schäden, bzw. abgebrochene Teile sind von der Garantie / Gewährleistung ausgeschlossen.

In diesem Falle geht es um einen Bosch Akku-Staubsauger, für Schlappe € 400, und einem gebrochenen Fußgelenk nach ca. 10 Monaten Einsatz. Deiner Aussage folgend, wäre aus meiner Sicht die richtige Argumentation zu sagen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorlag, es sei denn ihr beweist mir das Gegenteil.
Btw.: Den Fuß kann man natürlich nicht mehr nachkaufen.
 

FredT

ww-robinie
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Dann Schreiben an Bosch, und auf Gewährleistung verweisen. Kaufbeleg Kopie beifügen. Da müssen die eben aus den Puschen kommen. Und das können die sehr wohl... Und ein Servicepartner von B. hat auch Ersatzteile vorliegen, oder kennt jemanden oder hat einen Weg...
 

bugger

ww-nussbaum
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Hier ein Nachtrag zur Story, allein schon der Fairness wegen, und damit nicht der Anschein entsteht, daß ich auf Discountern rumhacken wollte.

Mit dem Servicepartner wurde alles vorbildlich geklärt und es wurde anstandslos Ersatz geliefert der auch funktioniert. Einwandfreier Support.

Ich finde es gehört sich, das auch so klar zu sagen.
 
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