sagt mal die MwSt muss doch ausgewiesen sein auf Rechnung?

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Servus zusammen,

Mangels Materialverfügbarkeit muss man ja kreativ und flexibel sein, dennoch habe ich nicht schlecht geschaut als ich eine Rechnung von Otto (deutsches Unternehmen dachte ich mir) erhalten habe in der schlichtweg nur der Betrag steht ohne MwSt (noch nicht mal der Hinweiß das MwSt enthalten ist....) ist ja schlimmer als Amazon dachte ich mir...

Hab ich das Falsch im Kopf aber es gibt doch 3 Dinge die zwingend auf einer Rechnung sein müssen: Korrekter Empfänger / Absendername Adresse - die UmStnummer oder Steuernummer des Senders und die MwSt (oder der hinweiß das er ein Mini Unternehmen ist was keine Umsatzst abführt) ....
 

pinguin1966

ww-ulme
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§14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz enthält die gesetzlichen Pflichtbestandteile einer Rechnung:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
3. das Ausstellungsdatum,
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,
9. in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers und
10. in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Absatz 2 Satz 2 die Angabe „Gutschrift”.
Dazu gibt es noch die Regelungen fürKleinbetragsrechnungen über maximal 250 gem. § 33 Umsatzsteeurdurchführungsverordnung
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
2. das Ausstellungsdatum,
3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
4. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.

Das ist natürlich alles nur wichtig, wen Du die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet bekommen möchtest.
 

chris_maa

ww-robinie
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Ich musste neulich aus ähnlichem Grund etwas zur gewerblichen Nutzung bei Otto bestellen und hatte das gleiche Problem. Man muss dann entweder über die Hotline eine andere, detailliertere Rechnung anfordern oder diese über sein Nutzerkonto im Onlineshop herunterladen. Ich war aber auch mehr als irritiert, dass die MwSt. nicht gleich ausgewiesen wurde...
 

pinguin1966

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Jetzt bitte noch die Regeln für 'Kleinrechnungen'...
Der Lidl wird dich kaum als Leistungsempfänger benennen :emoji_wink:
Es kommt nur auf den Rechnungsbetrag an. Und hier ist die Grenze gemäß § 33 UStDV ein Gesamtbetrag von 250 Euro, d.h. einschließlich MwSt. Bis dahin ist eine Kleinbetragsrechnung möglich und man braucht die unter § 33 UStDV Nr. 1 bis 4 aufgezählten Angaben.

Aber in beiden Fällen muss die MwSt ausgewiesen sein, einmal nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 oder nach § 33 Nr. 4 UStDV. Die übrigen Angaben sind im zweiten Fall, d.h. bei Kleinbetragsrechnungen nicht so umfangreich - z.B. muss der Leistungsempfänger nicht namentlich angegeben werden, nur der leistende Unternehmer. Das ermöglicht z.B., dass man sich im Supermarkt etwas zu Essen kaufen kann, wenn man beim Kunden ist und ein Kassenbon bis 250 Euro auch ohne Namen des Käufers als Beleg für die Buchhaltung taugt.
 
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Ich musste neulich aus ähnlichem Grund etwas zur gewerblichen Nutzung bei Otto bestellen und hatte das gleiche Problem. Man muss dann entweder über die Hotline eine andere, detailliertere Rechnung anfordern oder diese über sein Nutzerkonto im Onlineshop herunterladen. Ich war aber auch mehr als irritiert, dass die MwSt. nicht gleich ausgewiesen wurde...

ich verstehe vor allem nicht: Otto muss die Rechnung ja auch in ihrer Buchhaltung führen und entsprechend beim Finanzamt einreichen....

Ich kenne solche Amateurrechnungen bisher nur von Amazon Marketplace (Firmensitz dann Dubai England etc) - Oder gibt es da einen Steuervorteil den Otto nutzen kann für all die jenigen die nicht nachhacken ....?
 

pinguin1966

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ich verstehe vor allem nicht: Otto muss die Rechnung ja auch in ihrer Buchhaltung führen und entsprechend beim Finanzamt einreichen....

Otto ist der Verkäufer und Otto weiß erstmal nicht, ob der Kunde ein Unternehmer oder eine Privatperson ist. Für eine Privatperson reicht die Rechnung ohne MwSt völlig aus. Der will keine Vorsteuererstattung und alle Gewährleistungsnasprüche etc. sind gegeben. Wenn chris_maa sich nicht als Unternehmer mit USt-ID bei Otto angemeldet hat, verstehe ich schon,dass er eine Rechnung für Verbraucher bekommt.
Außerdem kassiert Otto die MwSt und führt sie ans Finanzamt ab. Die nehmen das Geld gerne, auch mit Rechnung für Verbraucher. Chris_maa ist der Käufer und möchte die MwSt erstattet bekommen. Da ist das Finanzamt dann leider vieeeeel strenger, denn durch unberechtigte MwSt-Estattungen entsteht der ganze Betrug bei der Mehrwertsteuer.
Also: Von der Grundsätzlichen Anforderungen ist alles korrekt. Ich verstehe aber auch nicht, warum Otto die Rechnung so knapp macht. Wäre kein Problem gleich alles drauf zu schreiben. Die haben die Angaben ja.
 
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Hier gibts was zum Thema zu lesen, Otto setzt sich da anscheinend über Gesetze hinweg, und nervt Käufer mit umständlichen Prozeduren:

Und bei Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV muss zwar nur der MwSt.-Satz ausgewiesen sein, aber der muss drin sein.
Pflichtangaben in einer Rechnung bei Kleinbetragrechnung nach § 33 UstDV
1 Name und Anschrift des liefernden Unternehmers
2 Ausstellungsdatum
3 Menge und handelsübliche Bezeichung oder Art und Umfang der Leistung
4 Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung in einer Summe;
5 Steuersatz der Ust.
 
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super Aldi, Otto, .... :emoji_slight_smile: ich würde mir mal wünschen das jeder eine ordentliche rechnung anfordert oder schlichtweg den Laden meidet (hätte ich gemacht wenn ich es gewusst hätte...)

Antwort von Otto:
...

ich verstehe, dass Sie nachhaken.



Die Kollegen haben alles veranlasst. Ihre gewünschte Mehrwertsteuerrechnung finden Sie in den kommenden Tagen in Ihrem Briefkasten. Ein Versandt per E-Mail ist nicht möglich.



Ich wünsche Ihnen einen gemütlichen Abend.



xxxx

aus dem OTTO-Service-Team
 

Mitglied 24010 keks

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ich würde mir mal wünschen das jeder eine ordentliche rechnung anfordert
Wenn die dann jedem Kunden die Rechnung mit der Post schicken wollen würden, würde das sicher was ändern... Da dürften dann nicht unerhebliche Portokosten auf die zukommen.
Aber eigentlich ein schier unglaubliches Geschäftsgebaren. Schreib du mal eine Rechnung aus Versehen falsch und gerat an einen falschen oder in eine Prüfung. Dann kriegst die Löffel sonstwohin gezogen. Ab einer gewissen Größe scheint sowas aber nicht mehr so wichtig zu sein.

Unglaublich...

Gruß Daniel
 
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