schorsch
ww-robinie
- Registriert
- 25. August 2003
- Beiträge
- 1.555
Hallo,
hat von euch jemand den Beitrag „Schluss mit lustig“ in der aktuellen Ausgabe der BM 07/13 gelesen. Diese bekomme ich seit neuesten fast jeden Monat zugesandt, obwohl ich gar kein Abonnent bin. Obwohl ich nicht mehr sehr viel von diesem Werbeblatt halte, gab es doch einen vom Deutschen Treppeninstitut e.V. (DHTI) geschriebenen Beitrag mit dem Titel „Schluss mit lustig“ (S. 82/83) , den ich doch sehr interessant fand. Darin geht es um die allgemein anerkannten Regeln im Treppenbau , insbesondere der Bemessung von Stufen und Wangen. Darin steht, dass es jetzt, obwohl es tausendfach praktiziert wird und nie Probleme gab, nicht mehr zulässig ist Treppenstufen und Wangen auf 40mm abzumindern. Es geht nicht darum ob dies funktioniert und sich bewährt hat, sondern darum, dass dies dem Stand der Technik nicht entspricht. Das BGH hat festgestellt, ich zitiere aus oben erwähnten Beitrag: „ Eine vielfache Praxis sagt z.B . nichts darüber aus , ob sich diese Ausführungsweise auch bewährt hat und allgemein anerkannt ist.“ und weiter: „Schon gar keine Rolle spielt der Umstand, dass im Vertrag eine Wangenstärke von 40 mm vorgesehen war.“ Also es ist jetzt ein Nachweis im Einzelfall erforderlich oder man tritt dem DHTI bei, der eine Musterzulassung anstrebt und für seine Mitglieder anbieten will. Wo wir wieder bei der Werbung wären
Gruß Georg
hat von euch jemand den Beitrag „Schluss mit lustig“ in der aktuellen Ausgabe der BM 07/13 gelesen. Diese bekomme ich seit neuesten fast jeden Monat zugesandt, obwohl ich gar kein Abonnent bin. Obwohl ich nicht mehr sehr viel von diesem Werbeblatt halte, gab es doch einen vom Deutschen Treppeninstitut e.V. (DHTI) geschriebenen Beitrag mit dem Titel „Schluss mit lustig“ (S. 82/83) , den ich doch sehr interessant fand. Darin geht es um die allgemein anerkannten Regeln im Treppenbau , insbesondere der Bemessung von Stufen und Wangen. Darin steht, dass es jetzt, obwohl es tausendfach praktiziert wird und nie Probleme gab, nicht mehr zulässig ist Treppenstufen und Wangen auf 40mm abzumindern. Es geht nicht darum ob dies funktioniert und sich bewährt hat, sondern darum, dass dies dem Stand der Technik nicht entspricht. Das BGH hat festgestellt, ich zitiere aus oben erwähnten Beitrag: „ Eine vielfache Praxis sagt z.B . nichts darüber aus , ob sich diese Ausführungsweise auch bewährt hat und allgemein anerkannt ist.“ und weiter: „Schon gar keine Rolle spielt der Umstand, dass im Vertrag eine Wangenstärke von 40 mm vorgesehen war.“ Also es ist jetzt ein Nachweis im Einzelfall erforderlich oder man tritt dem DHTI bei, der eine Musterzulassung anstrebt und für seine Mitglieder anbieten will. Wo wir wieder bei der Werbung wären
Gruß Georg