Nein. Ein Tarifvertrag gilt für Betriebe, die tarifgebunden sind. In der Regel ist das der Fall, wenn sie Mitglied eines Arbeitgeber-Verbandes sind, der den Tarifvertrag unterschrieben hat. Das ist aber nicht verpflichtend.
Dann gibt es Betriebe, die nicht tarifgebunden sind, aber dennoch Tariflohn zahlen. In Zeiten des Arbeitskräftemangels logisch, sonst gehen die Leute halt woanders hin. Da muss man aber aufpassen: Meist enthält der Tarifvertrag aber auch andere Regeln zu Urlaub, Fortbildung, Überstunden usw. Deshalb ist „Bezahlung nach Tarif“ nicht unbedingt das gleiche wie „Tarifvertrag gilt“.
Mehr bezahlen geht immer, die Tarifverträge sehen das auch vor (Leistungszulage usw.). Betriebe mit Tarifbindung können aber ihre Mitarbeiter nicht schlechter stellen als der Tarifvertrag.
Zusätzlich gibt es seit 2020 einen Mindestlohn für Azubis. Das hat mit Tarif nichts zu tun, sondern ist schlicht Gesetz. Daran muss sich also jeder Betrieb halten, ob tarifgebunden oder nicht.
Was ich nicht weiß, aber sicher einige Betriebsinhaber hier: Gilt die Innung als Arbeitgeberverband, d.h., ist ein Betrieb, der Mitglied der Innung ist, automatisch tarifgebunden?
Übrigens sind Tarifverträge regional, also gilt der oben verlinkte für NRW, aber nicht für Sachsen oder so.