Schritte zur Selbstständigkeit -

Michael V.

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Guten Tag,

ich (55 Jahre) möchet eine Nebentätigkeit als Holzdrechsler und Holzspielzeugmacher anstreben. Die technischen und praktischen Voraussetzungen habe ich schon nun felht mir nur die vorgehensweise wie ich diese Tätigkeit bei den zuständigen Stellen anmelden muss.

Welche Schritte sind alle zu erledigen bis ich meine gedrechselten Arbeiten verkaufen darf und in welcher Reihenfolge?

Soviel ich weis muss ich:

- Gewerbeschein beantragen bei der zuständigen Gemeinde
- Eintragung in die Handwerksrolle ( B1 Nr. 15 Drechsler und Holzspielzeugmacher)

welche Schritte sind noch nötig?

Über eure Antworten freu ich mich!

Gruß Michael
 

Olaf

ww-kiefer
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Hallo,
ich würde Dir empfehlen an einem Existensgründungs- Seminar teilzunehmen. Diese werden von der Handwerkskammer und/ oder dem Arbeitsamt angeboten. Meistens ist die Teilnahme kostenlos. Ich war im Januar selber bei einem 2 Tages Seminar und es war echt interesant.
MfG
Olaf
 

wachsi64

ww-kiefer
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Hallo,

die Beantragung des Gewerbescheines bringt den Stein schon ins Rollen !
Wichtig ist das :
- Dein Arbeitgeber mit der Tätigkeit einverstanden ist.
- Du einen Steuerberater brauchst.
- In manchen Gewerken ein Meister Voraussetzung ist.

Oder: Du Drechselst und Bekannte möchten dir gerne etwas abkaufen ! Damit du aber keine Steuerhinterziehung begehst möchtest du ein Nebengewerbe oder Kleingewerbe anmelden !

So habe ich das vor 20 Jahren gemacht und das Gewerbe läuft heute noch.

Auf jeden Fall mit der Beantragung des Gewerbescheines wenden sich alle Intuitionen die Geld wollen und was zu sagen haben bei dir ! Ein Existenzgründer Seminar macht auf jeden Fall nicht dümmer !
 

Rühl

ww-robinie
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Du brauchst doch deine Einkünfte bei der steuererklärung als "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" anzugeben.

Das funktioniert bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.
14.000€ ? (frag mal nach)

Weiss ich nicht mehr ganz genau.

Das erspart dir auf jeden Fall den Kampf mit HWK u.ä. denn das Finanzamt hat als einziger Kenntnis davon.
Bei einer Gewerbeanmeldung werden gleich alle Mühlen in Gang gesetzt(Handwerkskammer, Krankenkasse etc.)

Habe ich lange so gemacht.
Du darfst halt nur keine MwSt. in deinen Rechnungen ausweisen und kannst auch keine geltend machen.
 

Michael V.

Gäste
Danke für die schnelle Antworten

Ich hab hier nun von der Handwerkskammer eine Bröschure. "Existensgründung im Nebenberuf" jedoch bin ich mir nocht ganz sicher ob diese auf mein vorhaben passt.

Nochmal kurz zu meinem Vorhaben, ich möcht nur kleine selbst hergestellte Holzsachen, gedrechselt oder Dekorationsgegenstände verkaufen.
Der Gewinn wir niemals 17500€ übersteigen, also müsste ich auch keine Steuern ausweisen.

An Herr Rühl - ich möchte meine Artikel nicht nur im Bekanntenkreis verkaufen sondern auch an Kunden. Deshalb muss ich doch ein Gewerbe anmelden oder geht das auch mit den Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ohne Gewerbeanmeldung.

So ein Gründerseminar klingt gut und werd ich auch in betracht ziehen jedoch passt dies glaub nicht auf meine Situation.
Abschreibungen, private Versicherungen, Beschäftigung von Arbeitskräften, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft .... das benötigt man doch nicht wenn man ein kleines Einkommen nebenher haben möchte?

Gruß Michael
 

Michael V.

Gäste
Original geschrieben von Michael V.
Der Gewinn wir niemals 17500€ übersteigen, also müsste ich auch keine Steuern ausweisen.

Meinte beim vorherigen Eintrag:
"der Umsatz wird nicht die 17500€ übersteigen"
 

Rühl

ww-robinie
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So ein Gründerseminar klingt gut und werd ich auch in betracht ziehen jedoch passt dies glaub nicht auf meine Situation.


Abschreibungen, private Versicherungen, Beschäftigung von Arbeitskräften, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft .... das benötigt man doch nicht wenn man ein kleines Einkommen nebenher haben möchte?

Aber wenn du ein Gewerbe anmeldest!!!


Natürlich kannst du an ganz normale Kunden verkaufen.
Du darfst in deinen Rechnungen nur keine Mehrwertsteuer ausweisen, und kannst keine geltend machen.(Ich hoffe du weisst wie sich das mit der MwSt bei Gewerbetreibenden verhält)
 

Michael V.

Gäste
Das mit der Umsatzsteueranmeldung und Vorsteuerabzug kenn ich schon.

Aber ich muss doch ein Gewerbe anmelden um meine Holzartikel zu verkaufen können.

Es ist doch nicht möglich das einfach jeder ein Rechnung ausstellen kann ohne das Umsatzsteuer dazu gerechnet wird und dann am Jahresende dem Finanzamt in den Jahressteuerausgleich schreibt was man für eine Umsatz hatte?

Oder haben Sie die Anmeldung beim Finanzamt durchgeführt und dann konnten Sie verkaufen?
 

Unregistriert

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Holzdrechsler gesucht

Guten Tag,

ich (55 Jahre) möchet eine Nebentätigkeit als Holzdrechsler und Holzspielzeugmacher anstreben. Die technischen und praktischen Voraussetzungen habe ich schon nun felht mir nur die vorgehensweise wie ich diese Tätigkeit bei den zuständigen Stellen anmelden muss.

Welche Schritte sind alle zu erledigen bis ich meine gedrechselten Arbeiten verkaufen darf und in welcher Reihenfolge?

Soviel ich weis muss ich:

- Gewerbeschein beantragen bei der zuständigen Gemeinde
- Eintragung in die Handwerksrolle ( B1 Nr. 15 Drechsler und Holzspielzeugmacher)

welche Schritte sind noch nötig?

Über eure Antworten freu ich mich!

Gruß Michael

Antwort:
Habe Ihre Beschreibung gelesen - ich habe einen Kleinverlag
und suche jemand, der drechseln kann zur Herstellung von
besonderen Holz-Stempeln.
Würde mich über eine Rückmeldung freuen.
eMail-Anschrift: sedello@elf-derhoerverlag.de
 

garfilius

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Kleingewerbe

beschreibt eigentlich alles erschöpfend. Das Problem ist, dass IHK und HWK dringend beitragspflichtige Mitglieder suchen. Bei dem geplanten geringfügigen Umsatz finde ich das übertrieben.
Wichtig: Dein Arbeitgeber sollte damit einverstanden sein! Sonst kann es großen Ärger geben.
Natürlich kann jeder jedem Rechnungen stellen. Solange er die Einnahmen daraus versteuert, stört sich auch das Finanzamt nicht daran. Es braucht keine irgendwo gemeldete Firma, um Rechnungen zu schreiben, das darf jeder Privatmann.

Gruß
Gero
 

raftinthomas

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"Das Problem ist, dass IHK und HWK dringend beitragspflichtige Mitglieder suchen. Bei dem geplanten geringfügigen Umsatz finde ich das übertrieben."

Mit dem grossen Unterschied, dass IHK Kleinstgewerbetreibende auf Antrag beitragsfrei stellt.
Das macht unsere tolle Selbstvertretung nicht.
 

garfilius

ww-robinie
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Leipzig
ich finde s schon merkwürdig, dass alle Handwerker, die ich kenne, auf und über die HWK schimpfen, diese Institution aber immer noch existiert. Wer hat die HWKn eigentlich wann und warum installiert?

Grüße
Gero
 

Grenen

ww-ulme
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Mit dem grossen Unterschied, dass IHK Kleinstgewerbetreibende auf Antrag beitragsfrei stellt.
Das macht unsere tolle Selbstvertretung nicht.

Ist der zu zahlenden Beitrag an die HWK für jedes ''mitglied'' gleich oder wird die Höhe durch den Umsatz des Betriebes bestimmt.(oder ist vielleicht die Anzahl der Beschäftigten ausschlaggebend ?)

Habe mal auf diese Webseite Handwerkskammer Rheinhessen 55116 Mainz geschaut aber nichts gefunden über pflichtbeiträge auch nicht über die Suchfunktion der Seite (oder ich habs überschaut:rolleyes: )
 
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