selbstständigkeit

stef

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hallo zusammen,

1.
gibt es irgendeine möglichkeit sich als schreinergeselle selbstständig zu machen?
rein legal mein ich. ich kenne ein paar gesellen, die selbst. sind. die meinten nur einfach "montageschreiner" (oder so ähnlich) anmelden und dann interessiert das eh keinen mehr was man tatsächlich macht. bei denen funktioniert das auch schon einige jahre. aber ich weiß nicht so recht...

2.
gibt es "möbel" oder decoartikel aus holz die man ohne meisterbrief selbst. herstellen darf? gibt es da spezielle gewerbe, z.b.: künstlerische betätigung?
 

Leselicht

ww-nussbaum
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Will mich da gleich mal dranhängen. Gibt es hier denn auch Künstler, die ihre Möbel als Kunstwerke verkaufen? Würde mich über reichlich Meldungen freuen! :emoji_slight_smile:
 

stef

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ja genau, wo sind die künstler hier?

würd mich echt mal interssieren! kann man als schreiner freischaffend tätig sein?
also ich meine schon möbel herstellen, aber als kunstobjekt. gibts da regelungen?
ich meine könnte man theoretisch als schreinergeselle ein gewerbe anmelden und möbel als kunstobjekt herstellen?
 

raftinthomas

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ja sicher. aber das müssen dann auch welche sein.
einbauschränke, türen und verkleidungen zählen mit sicherheit nicht dazu. und dann wirds eng. sowas würde ich nur machen, wenns eh genau mein ding ist.
viel geld lässt sich damit nicht verdienen und es erfordert ne menge marketing.
 

Leselicht

ww-nussbaum
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Vieles ist einfacher Plattenbau. Einige Stücke sind sehr schön. Der Punkt ist der Vertrieb. Wenn Du direkt verkaufst, dann ist es eher künstlerisch, wenn es eine Galerie tut, dann schon viel mehr. Ein Gewerbe mußt Du dafür natürlich nicht anmelden, es ist Künstlerfreiheit. interessant ist auch die Künstlersozialkasse. Man wird Kollege von Kokoschka, Grass oder Michael Jackson. Künstler eben...
 

stef

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ja aber was heißt "künstlerische freiheit"? ich mein ich kann doch nicht einfach hergehen, mich in eine werkstatt einmieten (die möglichkeit hätte ich nämlich...) und dann einen auf kunst machen, einfach so ohne gewerbe. außerdem sind die grenzen ja sowieso fließend. was ist klar möbelbau oder doch kunst? die (hwk etc...) werden doch mit sicherheit alles versuchen um dies als handwerkliche tätigkeit auszulegen.
...isses ja eigtl auch...

aber nochmal zu meiner ursprünglichen frage:
meint ihr es macht sinn ein nicht-meisterpflichtiges gewerbe anzumelden und dann trotzdem 'rotzfrech' möbel zu bauen/verkaufen? wird das irgendwie nachgeprüft ob man das angemeldete gewerbe tatsächlich ausübt? bzw welche konsequenzen kann das nach sich ziehen?
hat da irgendjemand von euch erfahrungen gemacht?
 

MaHo

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Kunst besteht aus Unikaten

Hi,
Möbel als Kunstobjekt-immer nur als Einzelstück.
Kleinserie erhebt den Verdacht des Mißbrauch gegenüber der Handwerksordnung.
Drechsler sind ja auch Künstler:emoji_wink:.
fertige doch einfach Möbel nach deinem Geschmack und mach ne Ausstellung.
Aufträge annehmen als Künstler erhebt doch den Verdacht,das der Kunde seine Wünsche offeriert-somit die Künstlerische freiheit nicht mehr richtig definiert ist
Gruss
 

stef

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"fertige doch einfach Möbel nach deinem Geschmack und mach ne Ausstellung."

servus,
ja und des geht ohne gewerbe oder wie (laut 'leselicht')? irgendwas muss ich doch da anmelden oder?
 

European

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also erstmal zu der Frage "wo sind hier die Künstler ?" .....
also ich bezeichne mich, haupsächlich auf der Basis meiner Erfahrungen in Frankreich, als Kunsttischler. Ob das aber die liebe, gut, uralte und längst hinfällig gewordene Handwerskammer gutheißen wird, wenn ich einfach mal anfange Einzelstücke zu fertigen und ich dann darauf bestehe ein nich zulassungspflichtiges Handwerk zu betreiben ist hier die Frage. Da hilft glaub ich nur eins: ausprobieren .......
 

Unregistriert

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Tischler als Künstler??

Also bei uns stellt sich auch grad die Frage, ob eine Selbständigkeit als Kunsttischler möglich ist. Geht das auch als freischaffendes Nebengewerbe- Oder nur als Vollzeit-Selbständigkeit?? Jemand meinte jetzt zu uns, dass man als Tischler nicht als freischaffender Künstler anerkannt wird, weil man (durch Einkauf von Materialien) immer ein Mehrwertschaffender ist und somit eben kein Künstler im rechtlichen Sinne?! (weiß zwar nicht wie ein Maler Kunstwerke ohne Materialien schafft, aber naja) Vielleicht kann uns ja hier jemand sagen, dass es doch geht, weil er es macht und Erfahrungen damit hat.
 

Glismann

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Frag doch mal bei Deiner zuständigen Handwerkskammer nach.
Das ist erstmal der einfachste Weg. Die werden Dir erzählen, was Du darfst und was nicht.

Es gibt die Möglichkeit, sich als Montagebetrieb in die B Rolle eintrage zu lassen.
Du darfst aber dann nur industiell gefertigte Produkte montieren.

Das heißt, Du darfst Türen und Zargen einbauen, aber kürzen darfst Du die Türen nicht. So oder so ähnlich hat es ein Bekannter von mir erlebt.
 

Leselicht

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Lest doch einfach mal hier:
http://www.hfg-offenbach.de/data/p/parcours.pdf
Tenor: Der Künstler arbeitet frei ohne jegliche Anmeldung und ist nur dem Finanzamt verpflichtet. Je weniger der Kunde reinreden kann und je mehr der Künstler selber macht, um so mehr Künstler. Einbauschänke sind nicht so wirklich künstlerisch, einzelmöbel, auch mit Inspirationshilfe durch den späteren Kunden sehr wohl.
 

florian

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Hallo
mein Wirtschafts und Sozialkundelehrer hat erzählt das die Handwerksordnung gelockert worden wäre und sich gesellen nun auch selbsständig machen können wenn si eine gewisse anzahl an gesellenjahren voll haben. Dass sie dann nur montieren durfte konnte er sich nicht dran erinnern, er glaubte das die auch produzieren dürfen, wer weiß da mehr?
 

lexi

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architekturmodellbau

hallo zusammen,

sehr gutes thema!!

wie sieht es mit architekturmodellbau aus. bin geselle und archit. student, möchte mir etwas geld "legal" dazuverdienen!

hat jemand nen tipp????

gruß alex


(bin neu hier und sehr angetan von diesem forum!!!)
 

Unregistriert

Gäste
....das die Handwerksordnung gelockert worden wäre und sich gesellen nun auch selbsständig machen können wenn si eine gewisse anzahl an gesellenjahren voll haben....

Hallo,
die so genannte "Altgesellen-Regelung" kannst du nur in Anspruch nehmen, wenn du sechs Jahre lang als Geselle gearbeitet hast, wovon aber vier Jahre in einer leitenden Position gewesen sein müssen.
Kommt man nicht so leicht rein, die prüfen das nämlich ziemlich streng nach.
 

predatorklein

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Hi

Die Anmeldung eines Gewerbes dürfte kein Problem sein als Schreinergeselle.
Ausführung von Montagedienstleistungen auch nicht.

- Setzen von Türen
- Aufbau von Möbeln
- Fenstermontage
- Laminat/Parkettverlegung
- Montage von Holzfertigteilen im Garten wie Zaun oder Pergola

Anfertigung von Möbeln ist nicht erlaubt,glaube auch kaum,daß dies geduldet wird wenn man es unter dem Deckmantel " Herstellung von Kunstobjekten " betreibt.

Glaube auch nicht,daß man Probs kriegt wenn man beim Verlegen von Laminat notwendigerweise die Türen kürzt.
Zumal das ja auch normalerweise keiner mitkriegt.

Soweit mir bekannt ist darf man auch als Nichtmeisterbetrieb zum Beispiel Schubkästen bauen und diese an andere Betriebe weiterverkaufen.
Allerdings darf man eben kein Möbel komplett fertigen.

Trotzdem würde ich mal die zuständige HWK fragen.
Bei uns in der Gegend herrscht gerade unter den Schreinern recht große Konkurrenz,da wurden schon einige Betriebe angezeigt die eben ohne Meistertitel Arbeiten ausgeführt haben für die man in der Handwerksrolle eingetragen sein muß.

Um als Geselle die Genehmigung zum Führen einer Schreinerei zu erhalten muß wie schon gesagt wurde nachgewiesen werden,daß man in leitender Tätigkeit mehrere Jahre in einer Schreinerei gearbeitet und mit der Leitung eines Betriebs vertraut ist.
Und das wird eben auch nachgeprüft.

Sonderregelungen gibt es zum Beispiel bei der Übernahme einer Schreinerei,man darf dann den Betrieb weiterführen,allerdings muß man sich verpflichten,seinen Meister in einem gewissen Zeitraum zu machen.

Gruß

Und das kann eine Menge Ärger bringen.
 

ricci74

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Hallo allerseits,

ich gehe gerade den Weg in die Selbstständigkeit. Habe bei der HWK auch die Eintragung in die A-Rolle beantragt.(Altgesellenregelung)
Mein vorheriger Chef hat mir zur Kündigung ein Arbeitszeugniss beigelegt.
Das wurde soweit akzeptiert. Lediglich einen Buchhaltungskurs muss ich nun belegen.(natürlich bei der HWK) Ist wohl Bestandteil der eigentlichen Meisterprüfung.
Jedenfalls sind alle weiteren Teilnehmer Meisteranwärter. Allerdings wusste von dieser Möglichkeit von denen keiner was.
Ist auch nicht so das die HWK mich beim Erstgespräch darauf hingewiesen hat. Da muss man sich schön selbst drum kümmern.:mad:

Aber nun bin ich guter Dinge...:emoji_slight_smile:

bis denne
 

raftinthomas

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wenn du nicht in deren gängiges raster passt, sagen dir dir gar nix, sondern legen dir eher noch steine in den weg. ich hab nicht umsonst einen riesen hals auf die.
btw: eben habe ich noch das hiesige hwk-blättchen bekommen, nix anderes als ein pamphlet voller selbstbelobigung. und auf nahezu jedem foto die gleichen dämlich grinsenden fre... äh gesichter. einige "tolle" fotos sogar doppelt, was sie auch nicht besser macht.
 

European

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also zu der mehrwergeschichte - jeder Künstler muss erst eine Art von Material im vorhinein kaufen - selbst ein Tänzer oder Singer - und der Preis meiner Möbel übersteigt auch den Materialpreis um ein vielfaches.....
 

poco

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Soweit Ich weiß ist es als Montageschreiner möglich, sobald aber die fertigung dazu kommt darf man das nur bis zu einer bestimmten Größe oder Menge. Das ist wie bei Hausmeisterservice, er darf alle arbeiten machen aber immer nur bis zu einem bestimmten Umfang. genaueres mußt du aber bei der zuständigen Handwerkskammer erfragen
 

Christian**78

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Hey Leute

Also Ich darf quasi möbel einbauen, diese aber nicht selbst herstellen... Wie sieht es denn dann aus, wenn ich als Schreinergeselle ein Gewerbe anmelden möchte, bei dem es ausschließlich um Antike und alte Möbel geht, die restauriert werden?
Darf ich das wenigstens?
Ich mein wenn ich so ein Schränkchen ablauge und aufarbeite und die Oberfläche veredle, habe ich weder was produziert, noch eingebaut...

Mir schwebt schon seit längerer Zeit ein solches Nebengewerbe vor.
(kaputte Möbel kaufen und wieder verkaufen, oder für Kunden etwas restaurieren...)
Aber wie schaut es denn da dann mit den Rechten und Pflichten usw. aus?
 
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