Hallo,
ich habe gerade etwas ärger mit unserem Türenlieferant.
Wird eine Hauseingangstür nach den Wänden und der dazu rechtwinklig abgestellten Estrichkante oder nach einen unverputzen Betonsturz ausgerichtet?
Der Monteur stellt sich auf dem Standpunkt das eine parallel zu dem Sturz abgestellte Tür nicht zu bemängeln sei.
Müsste die Tür nach rechtwinklig zur Wand (oder eben Estrichkante) eingebaut werden, einen nicht 100%ig geraden Sturz kann der Verputzer doch korrigieren, eine schiefe Haustür eben nicht.
Ebenso ist unser Hauseingang eingerückt, unser 1.OG überdacht quasi den Eingangsbereich. Hier kann man den schiefen Einbau ebenso auf der Bodenplatte nachmessen.
Ich hoffe ich habe das richtige Forum erwischt und alle Regeln eingehalten, bin gerade etwas durch den Wind.
VG
Florian
ich habe gerade etwas ärger mit unserem Türenlieferant.
Wird eine Hauseingangstür nach den Wänden und der dazu rechtwinklig abgestellten Estrichkante oder nach einen unverputzen Betonsturz ausgerichtet?
Der Monteur stellt sich auf dem Standpunkt das eine parallel zu dem Sturz abgestellte Tür nicht zu bemängeln sei.
Müsste die Tür nach rechtwinklig zur Wand (oder eben Estrichkante) eingebaut werden, einen nicht 100%ig geraden Sturz kann der Verputzer doch korrigieren, eine schiefe Haustür eben nicht.
Ebenso ist unser Hauseingang eingerückt, unser 1.OG überdacht quasi den Eingangsbereich. Hier kann man den schiefen Einbau ebenso auf der Bodenplatte nachmessen.
Ich hoffe ich habe das richtige Forum erwischt und alle Regeln eingehalten, bin gerade etwas durch den Wind.
VG
Florian