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Ist diese Anfertigungsart denn überhaupt noch erlaubt laut BG? Denn das anfertigen einer Schlitz und Zapfenverbindung an der Kreissäge ist ja verboten, allerdings wird das stück holz da ja auch um 90° gedreht geschlitzt.
Wenn es noch erlaubt ist, wie kann ich dann die sägeblätter so wie auf den Bilder gezeigt aufspannen, und wie bekomme ich die stücke dann raus? Muss ich doch noch selbst stemmen.
klar ist das noch gestattet. Nur nach der Version auf den Bildern nicht mehr. Tage Fird nennt es ein Verbundsägeblatt. Wenn du sehr schmale fingerzinken machen willst reicht das 3,x starke Sägeblatt. Es gibt aber auch spezielle Nutscheiben die man auf der Kreissäge einsetzen kann. Diese Werkzeuge sollten natürlich das BG-Test Zeichen tragen. Meist muss die Tischeinlage entfernt werden um Platz zu schaffen für die Nutscheibe.
ich bin auf dieses interessante Forum aufmerksam geworden, weil dieser Fred
immer mal wieder in den Logdateien meines Webservers auftaucht
Kurz eine Frage zu meinem Artikel über das Zinkenfräsen mit der Oberfräse:
Was würde eure BG (ich vermute Berufsgenossenschaft) dazu sagen? Mache ich
mich schuldig unerfahrenen Leuten beim Verstümmeln ihrer Finger zu helfen?
Sollte ich evtl. noch etwas mehr auf die Gefahren eingehen, denen man sich
aussetzt?
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