Treppe befestigen?

Spannemann

ww-buche
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Servus zusammen!

Ich plane eine steilere Treppe (53 Grad) zu einem Spitzboden / Galerie. Alles aus Kiefer, eingestemmte Stufen, schmale Wangen (35 mm). Lauflänge 210 cm.

Sie führt durch den Zwischenraum zweier Deckenbalken und liegt an einem Kantholz an, das quer zwischen diesen Balken befestigt wird. Nun frage ich mich, wie ich die Treppe am besten gegen Abrutschen sichern kann.

Variante von unten (Betonboden mit vorhandenem Parkett): Auf jeder Seite einen Bolzen setzen, der wie eine Dolle einfach im Fuß der Wange steckt. Ist bei deren Schmalheit wohl etwas mager. Oder Bolzen so setzen, daß sie oben eine Lasche haben, die seitlich an die Wange geschraubt wird.
Variante oben: Flachstahl entsprechend winkeln und mit geeigneten Kanten (welchen?) der Wange verschrauben, ebenso wie auf der Oberseite des Halt gebenden Kantholzes.

Findet Ihr etwas davon geeignet oder gibt es einen besseren Vorschlag, sogar eine Patentlösung? :emoji_wink:

Danke und beste Grüße!
Spannemann
 

schrauber-at-work

ww-robinie
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Tag auch,

ich denke Du könntest das ganze vereinfachen in dem Du mal ein paar Skizzen und Bilder von der derzeitigen Situation und Deinen Ideen lieferst. Zudem wäre die Nutzung der Treppe auch wichtig. Treppen sind kein ganz einfaches Thema.
Hab zwar auch schon eine Treppe gebaut (auf den Podest vom Pool), da sind aber ganz andere Anforderungen wie in einem Wohnraum.

So wirst Du, m.M.n. wenige zielführende Antworten bekommen.

Hinsetzen, Skizzen machen, Bilder der Ist Situation und ein paar mehr Hintergründe (wo führt die Treppe hin, wie/ von wem/ wie oft...wird diese genutzt. Es gibt da auch gewisse "Anforderungen" (bin kein Profi, aber Treppe ist schon etwas spezieller).

Gruß SAW
 

Goldfux

ww-fichte
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Hallo Spannemann, ja, mal ne Skizze. Treppenbreite? Sind 210cm Lauflänge die Länge der Wangen (kommt mir kurz vor) oder projizierte Länge (dann kommts mir lang vor). 35mm erscheinen mir besonders bei eingestemmten Trittstufen schmal. Wie tief willste denn einstemmen.
Wenn Du einen Aufenthaltsraum erschliesst dann gibts auch baurechtliche Anforderungen. Also vorsicht, besonders wenn Du für Dritte baust. Wenn Du privat baust biste nur dran, wenn einer Deiner Besucher stürzt und dann klagt... Und ob es um einen Aufenthaltsraum geht oder nicht hängt nicht davon ab was Du darunter verstehst, sondern was in der Landesbauordnung drin steht.
Aber um mal Deine 1. Frage zu beantworten: Ich würd in diesem Fall vermutlich unten und oben befestigen.
 
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