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Handy-Besitzer können künftig besser gegen unerwünschte Werbe-SMS auf ihrem Mobiltelefon vorgehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkte jetzt die Rechte der Verbraucher gegenüber Telefongesellschaften. Auch Privatpersonen könnten eine genaue Auskunft über die Absender unerwünschter Werbe-SMS verlangen, entschied der BGH in Karlsruhe erstmals.
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Handy-Besitzer können künftig besser gegen unerwünschte Werbe-SMS auf ihrem Mobiltelefon vorgehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkte jetzt die Rechte der Verbraucher gegenüber Telefongesellschaften. Auch Privatpersonen könnten eine genaue Auskunft über die Absender unerwünschter Werbe-SMS verlangen, entschied der BGH in Karlsruhe erstmals.
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