Unterkonstruktion Holzdeck

stefan201

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Hallo, ich hab ein Problem!
Wir haben uns voriges Jahr ein Holzdeck aus IPE rund um unser Pool legen lassen! Das Problem dabei ist, dass der Unterbau aus Lärche ist und der Oberbau aus IPE, da Lärche laut Profis ca. 10 Jahre und Ipe ca. 30 Jahre hält. Noch dazu liegt es direkt neben dem Pool wo es ständig nass wird.
Ich habe schon einige Fälle, in gleicher Bauweise gefunden wo der Unterbau weggefault ist!
Es gibt mehrere Probleme mit diesem Deck, z. B. mindere Qualität des Holzes (aber saftiger Preis), es wurde nicht richtig verschraubt, es gibt Stufen bei den Stössen, die Kanten fransen aus, usw, kurz gesagt es wurde schlampig gearbeitet! Es wurden auch im Vorhinein, also bei der Bestellung falsche Auskünfte gegeben, naja, als Laie glaubt man mal alles.
Mittlerweile stehen wir mit dieser Firma vor Gericht, und da stehen wir Momentan an!
Daher meine bitte! Kennt jemand eine Norm oder Richtlinien für Holzdecks bzw. für die Verträglichkeit von Ober- und Unterbau?

Danke
 

Unregistriert

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Immer gleiche Holzart

Aufgrund unterschiedlicher Lebensdauer und des unterschiedlichen Arbeitens verschiedener Holzarten ist es IMMER notwendig die gleichen Holzarten für UK und Beplankung zu wählen. Ansonsten kommt es meist zu rissen, Verwerfungen und dergleichen! Auch ist es wichtig dem Holz genügend Spielraum zum Arbeiten zu lassen. Also genügend Platz zu festen Bauteilen an den Hirnholzkanten und auch zwischen den einzelnen Dielen an den Längskanten!
Ein Fehler der auch immer wieder gerne gemacht wird ist das die Bohrlöcher nicht oder zu tief aufgekraust werden oder die Schrauben zu Tief eingedreht werden so das es zu Spannung und Rissen kommt.
Also ist es für eine lange Lebensdauer meist von Vorteil nicht jeden Pfennig zweimal umzudrehen!

Fotos wären für weitere Beurteilung von Vorteil
 

raftinthomas

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Aufgrund (...) des unterschiedlichen Arbeitens verschiedener Holzarten ist es IMMER notwendig die gleichen Holzarten für UK und Beplankung zu wählen. Ansonsten kommt es meist zu rissen, Verwerfungen und dergleichen!

Das musst Du mir bitte mal erklären. Ich schraube den Belag immer quer zur UK, so dass das ungleiche Arbeiten keinerlei Einfluss hat.

Man kann meiner Meinung nach problemlos zwei verschiedene Holzarten benutzen, aber dann für die UK das bessere Holz verwenden. Und nicht umgekehrt, wie oft aus falscher Sparsamkeit.
 

Unregistriert

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da magst du recht haben

Aber um auf der sicheren Seite zu sein sollte man Uk und Deckholz gleich wählen! die paar Euronen sollte man als AG schon investieren, meiner Meinung nach! Man sollte schon bei der Planuung alles korrekt beachten um später keine Probleme zu haben! Und Du als Profi hast halt soviel Ahnung davon das es klappt! Aber was meinst du was ich schon für Terrassen gesehen habe! Da war eine Halfpipe nix dagegen! Aber es ist ja alles immer so einfach !! Kann man doch selber machen !! Die Fachleute sind ja zu teuer !! TZZZZ....
 

alROD

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Beu UKs ist der konstruktive Holzschutz immer im Vordergrund. Wenn alles so gebaut ist, das das Wasser schnell weg kann kann durchaus auch Lärche funktionieren.
In diesem Fall ist aber das Haltbarkeitsgefälle deutlich zu weit voneinander entfernt. Vielleicht hat der auszuführende ja damit gerechnet, das es nur eine Verhandlungslänge halten muß?!?!?

Immer das selbe Holz würde ich nicht unterschreiben, aber die Haltbarkeit sollte zueinander passen.

Hat hier nicht unbedingt was mit zu tun, aber als Tipp an alle Threadleser:

Ich verbaue Lärche nur auf ausdrücklichen Wunsch und wenn der Belag ebenso aus ähnlich Haltbaren Holz wird. Alle anderen UKs werden aus Eiche gefertigt. Ich fertige im Jahr etwa 5 - 7 Terassen, das nun schon 5 Jahre und es gab beim Thema UK noch nie eine Beschwerde.

Alex
 

stefan201

ww-pappel
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Danke an alle für die bisherigen Einträge und Tipps!
Ich bräuchte halt eine Norm oder eine Richtlinie dafür, irgendetwas Standfestes, das ich vor Gericht vorweisen kann!
 

raftinthomas

ww-robinie
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würde im wundern, wenn es da etwas gäbe.
ich denke, da muss man auf die "allgemein anerkannten regeln der technik" zurückgreifen. und das kann imho nur ein gutachter. und wenn schon, dann ein öffentlich bestellter.
 
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