Roterbischof
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Hallo was sagt ihr zu dem neuen Platform Transparenz Gesetzt das die Platformen zur Meldung ihrer Kunden an das Finanzamt verpflichtet, sobald man mehr also 29 Artikel verkauft oder der Erlös 2000€ erreicht (pro Jahr).
ÜberbürokratisierungHallo was sagt ihr zu dem neuen Platform Transparenz Gesetzt das die Platformen zur Meldung ihrer Kunden an das Finanzamt verpflichtet, sobald man mehr also 29 Artikel verkauft oder der Erlös 2000€ erreicht (pro Jahr).
https://blog.frtg-essen.de/plattfor...esetz-psttg-meldepflicht-der-verkaufsportale/Nicht betroffen sind hingegen Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Strippe, reine Werbeseiten wie Ebay Kleinanzeigen oder Webseiten, die nur auf Portale umleiten (z.B. Affiliateseiten, Blogs, etc.) sowie Seiten, die ausschließlich die eigenen Produkte oder Dienstleistungen anbieten (z.B. die eigene Unternehmenswebseite mit Onlineshop oder Buchungsfunktion). Das PStTG sagt, es handelt sich nicht um eine Plattform, wenn die Software ausschließlich Folgendes ermöglicht:
- die Verarbeitung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit erfolgen
- das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer oder
- die Umleitung oder Weiterleitung von Nutzern auf eine Plattform
Heißt das konkret, Ebay KA ist generell ausgenommen?Ebay Kleinanzeigen ist nicht von dem Gesetz betroffen.
https://blog.frtg-essen.de/plattfor...esetz-psttg-meldepflicht-der-verkaufsportale/
Sehr wohl betroffen sind AirBnB und Konsorten. Und das find ich ehrlich gesagt richtig und wichtig, um etwas gegen die irrsinnigen Mietpreise zu unternehmen.
Quelle: https://blog.frtg-essen.de/plattfor...esetz-psttg-meldepflicht-der-verkaufsportale/ (wie bei @MJCV , Hervorhebung durch mich.Plattformen sind z. B. bei Ebay, Amazon, Fivver, Upwork, AirBnB, Booking.com, Uber, Click&Boat, Udemy, Skillshare, Facebook Marketplace, aber nur dann, wenn auch die Zahlung über die jeweilige Plattform abgewickelt wird.
Wenn man mehr als 29 Artikel anbietet oder mehr als 29 Artikel übers Jahr verkauft hat ?sobald man mehr also 29 Artikel verkauft oder der Erlös 2000€ erreicht (pro Jahr).
Nur vorweg, ich bin weder Anwalt noch Steuerberater, aber ich mein folgende Situation: Du hast dich als PrimaeNocits bei Ebay-KA angemeldet und bietest im Januar 30 Stemmeisen á 66,67 feil. Am 1. Februar löschst du alle Anzeigen. Was genau soll Ebay-KA denn dann dem Finanzamt melden? Sie wissen nicht, wer du bist, sie wissen nicht, ob du was verkauft hast und sie wissen nicht, zu welchem Preis du was verkauft hast, für den Fall, dass du überhaupt etwas verkauft hast. Da EBK nicht an PlayPal geknüpft ist, kannst du es sogar per Versand machen.Heißt das konkret, Ebay KA ist generell ausgenommen?
Ebay hingegen ist NICHT ausgenommen, es sei denn, ich zahle bar bei Abholung?
Ja, diese Leute gibt es auch auf Märkten. Machen hohe Umsätze durch günstige Preise, ist ja alles privat, und damit denen, die davon leben wollen und es offiziell und korrekt laufen lassen, die Preise kaputt...So eine Meldung heißt ja nicht, dass die Verkäufe steuerpflichtig sind, sondern nur, dass genauer geguckt wird, was dahinter steht. Wer seine Maschinen durchtauscht wird dabei nicht gleich steuerpflichtig und auch die drei Haushaltsauflösungen sind nicht gewerblich. Es gibt aber mehr als genug schwarze Schafe auf ebay KA und anderen Plattformen, die jede Menge Neuware verkaufen und das angeblich von privat. Zum einen sollen damit Verbraucherrechte ausgehebelt werden und vermutlich auch Steuern hinterzogen. Ich finde es gut, dass da genauer hingeschaut wird.
OPP ist doch die Finanzdienstleistungsgesellschaft, die "Sicher Bezahlen" koordiniert ?Hallo was sagt ihr zu dem neuen Platform Transparenz Gesetzt das die Platformen zur Meldung ihrer Kunden an das Finanzamt verpflichtet, sobald man mehr also 29 Artikel verkauft oder der Erlös 2000€ erreicht (pro Jahr).
Aus dem Link und genau das, was ich gesagt habe:@MJCV
Naja ganz so ist es nicht
https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe/Allgemein/DAC7/
Die Dame geht natürlich vom schlimmsten Fall aus, aber aus meiner Zeit als selbständiger kenne ich das Finanzamt noch Recht gut und zwar als Recht Humor los
Sie können sich ja nun schlecht hinstellen und dir eine schrittweise Anleitung zur Steuerhinterziehung (die es auch schon vor diesem Gesetz war ) geben, aber sie erwähnen doch mehr als deutlich, dass es nur um erfolgreiche Transaktionen geht. Was folgern wir daraus? Sollte man Transaktionen als erfolgreich angeben oder vielleicht auch nicht?Die Zahl der von dir aufgegebenen Anzeigen spielt keine Rolle. In der Regel wissen wir nicht, ob ihr euch einig geworden seid, es also tatsächlich zu einem Verkauf gekommen ist.
Mit Verlaub, wer versucht auf Ebay Kleinanzeigen Steuern zu hinterziehen, gleichzeitig seine Steuer-Identifikationsnummer angibt und Transaktionen als erfolgreich meldet, der hats nicht besser verdient.- Angaben zu deiner Person (Name, Geburtsdatum),
- dein steuerlicher Sitz (in der Regel dein Wohnort),
- deine Steuer-Identifikationsnummer sowie
- deine Anschrift.
Jedes Unternehmen ist verpflichtet,sein Laden sauber zuhalten und mit guter Moral nach aussen zu wirken.OPP ist doch die Finanzdienstleistungsgesellschaft, die "Sicher Bezahlen" koordiniert ?
das neue Gesetz gaukelt wieder mal ein Wurf gegen onlinekriminaltät vor , die kollektivschuld tragen wir mit dem Gesetz.
Oder wieder ein Versuch ,Barzahlungsverkehr erzieherisch zu minimieren.
ich hoffe, der Staat erstickt an seinen Gesetzen
warum lassen bekannte Onlineplattformen erst soviel Kriminalität zu ? Bis so ein Gesetz aus der Schublade gezogen wird !
Es gibt aber mehr als genug schwarze Schafe auf ebay KA und anderen Plattformen, die jede Menge Neuware verkaufen und das angeblich von privat. Zum einen sollen damit Verbraucherrechte ausgehebelt werden und vermutlich auch Steuern hinterzogen. Ich finde es gut, dass da genauer hingeschaut wird.