Verkauf von Dekoartikeln und Spenden des Erlöses

Bipap

ww-birke
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Hallo

Bereits seit ein paar Jahren fertige ich zur Weihnachtszeit aus meinen Restholzbeständen (und seit letztem Jahr mit der grosszügigen Unterstützung von @VENEREA , vielen Dank nochmals Sebastian, ich würde wenn diese Frage geklärt ist wieder gerne auf dich zurückkommen) immer kleine Dekoartikel die ich bisher mit meiner Frau zusammen vor der Kirche, auf Arbeit im Team , im Verein... verkauft habe ( gegen Spende) und den Erlös haben wir an einen gemeinnützigen Verein, gegen Spendenquittung, gespendet. Da dies ganz gut lief hatten wir jetzt die Idee, dieses Jahr auf unserem Stadtteilweihnachtsmarkt ebenfalls zu verkaufen. Meine Frau hatte jetzt aber Bedenken, ob wir das überhaupt dürfen, letztes Jahr gab es ein Kontrolle auf dem Weihnachtsmarkt und... ne sag ich etz nix dazu. Deutschland und Vorschriften. Also haben wir beim Ordnungsamt angerufen, und der Gesprächspartnet war, na ja, mässig motiviert. Laut diesem würden wir einen Reisegewerbeschein benötigen. Nach kurzer Recherche kommt das wegen des Aufwandes/Kosten für uns aber nicht in Frage.
Gibt es eine Möglichkeit, wie wir die Artikel rechtlich sicher verkaufen und den Erlös dann spenden können? Die Informationen im Internet sind für uns juristische/verwaltungslaien nicht nachvollziehbar.
Hier noch ein paar Infos die evtl. wichtig sind.
Wir leben in Bayern, Nürnberg.
Wir sind keine Mitglieder des gemeinnützigen Vereines an den wir spenden. Wir sind aber Mitglieder im Vorstadtverein, der den Weihnachtsmarkt veranstaltet. Es gibt auf dem Markt keine gewerblichen Verkäufer, wir haben keine Marktfestsetzung, wir stellen eine Gestattungsantrag. Auf dem Markt verkaufen Organisationen des Vorortes, Feuerwehr, Schule, Kindergarten...
Welche Möglichkeiten haben wir? Bitte am besten mit Quellenangabe wenn mgl.

Vielen Dank
Carsten
 
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haass

ww-robinie
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bei mir in Niedersachsen ging es per post ganz einfach einen Gewerbeschein bei der Stadt zu beantragen. die Kosten waren so gering, daß ich mich gar nicht mehr erinnere wieviel das war.
ich vermute, das geht in Bayern gleich so(?).
 

Bipap

ww-birke
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Ja, wir würden aber einen Reisegewerbeschein benötigen, dafür ist dann u.a. ein Führungszeugnis u d ein Gewerberegisterauszug nötig. Das ist mir zu viel Aufwand (und wahrscheinlich würde ich vor weihnachten gar keinen Termin mehr bekommen zwecks Führungszeugnis) und auch zu teuer. Schein kostet 76 € plus führungzeugnis und gewerbeauszug. Gibt es denn keine andere Möglichkeit?
 

Bipap

ww-birke
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Naja. Wir geben das ja gegen Spende ab. Wir wollen halt pro Artikel ne Mindestspende haben. Also wir sagen ganz klar beim "Verkauf" das alle Einnahmen gespendet werden. Wir hätten hier halt gerne eine Rechtssicherheit.
 

husky 928

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Wir sind aber Mitglieder im Vorstadtverein, der den Weihnachtsmarkt veranstaltet.
Du bist also quasi Mitveranstalter. Der Verein wäre auch dein erster Ansprechpartner für dein Anliegen.

Es gibt auf dem Markt keine gewerblichen Verkäufer,
...und du bist auch kein privater Verkäufer, denn du verkaufst ja nicht, sondern gibst gegen eine Spende etwas ab.
 

Bipap

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husky 928

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Und das darf ich ohne Gewerbeschein? Hast du da ne Quelle dazu?
Nein, dazu habe ich keine Quelle, das ist der natürlichen Logik entsprungen, nach dem Muster:
  • wieviele Reisegewerbescheine brauche ich um etwas zu verkaufen: einen
  • wieviele Reisegewerbescheine brauche ich um nichts zu verkaufen: keinen
Frag doch mal Feuerwehr, Schule und Kindergarten wie die das machen. Oder frag sie, ob du mit auf ihren Stand kannst.
 

Bipap

ww-birke
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Nun ja, zum Thema Logik und Vorschriften...
Letztes Jahr wurde beanstandet, das am Grillstand kein warmes Wasser zum Händewaschen zur Verfügung steht. Ein Waschbecken mit wRmes Wasser ist im Forsthaus keine 10 Meter entfernt vorhanden. Das reicht aber nicht. Wir müssen dieses Jahr einen Glühweinkocher mit 30° warmen Wasser am Grillstand haben ( und verlieren dadurch beim Grill ne Menge Platz) damit man sich dort die Hände waschen kann. Was aber keiner mechen wird, wenn nötig gehen wir ins Forthaus.

Aber die Idee wir verkaufen nix sondern geben gegen Spende ab, find ich schon mal super. Das werden wir auf jeden Fall weiterverfolgen.
 

Martin45

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Du planst da einen Mischmasch nach deinem Gusto. Wie soll dir da jemand was zu sagen? Einmal sagst du verkaufen, dann spenden, dann Mindestspende. Da musst du dich schon entscheiden, ob du erst verkaufst und den Erlös spendest oder verschenkst oder....
Ich würde überlegen die Ware von privat an die Organisation zu spenden und dann in ihrem Namen zu verschenken mit einem Spendentopf. Natürlich mit dem Spendenempfänger abgesprochen.
 

schrauber-at-work

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Wir müssen dieses Jahr einen Glühweinkocher mit 30° warmen Wasser am Grillstand haben
Da würde ich eher so nen kleinen Durchlauferhitzer installieren. Wenn es ein Wasseranschluss gibt Bedarf es nur einer neuen Armatur, 2-3 Panzerschläuch mit passenden Fittings und das ganze unter die Spüle "gespaxt". Dann verlierst zumindest oben kein Platz.

Gruß SAW
 

PrimaNoctis

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Zum Thema Spende gegen eine Leistung, lies mal hier:
https://www.psp.eu/de/spenden-gegenleistung

Spenden und dafür einen Gegenstand bekommen, der in etwa diesem Wert entspricht, ist ein Verkauf. Ich kann mir als Nicht-Fachmann vorstellen, dass du symbolische Dinge gegen eine Spende z. B. versteigern kannst, also ein Abendessen mit einem Promi an den Höchstbietenden oder seinen Kugelschreiber für x000€ (um des guten Zweckes Willen), aber das ist hier nicht gegeben. Ein Schneidebrett gegen 30€ Spende o. ä. wird sicher nicht korrekt sein.

Wenn mit dem "Reisegewerbeschein" eine Reisegewerbekarte gemeint ist, dann kommt dazu dann die Buchhaltung etc. und du musst eine Wartezeit von ca. 2 Monaten einkalkulieren, soweit ich weiß. Die Kosten können sicher variieren, liegen aber vermutlich eher beim Doppelten.

Bei dem Verein könntest du es ggf. als wirtschaftlichen Zweckbetrieb führen bzw. das prüfen. Um die Bürokratie kommst du so oder so nicht drum herum. Bei letzterem bekommst du selbst keine Spendenquittung. Alles in allem also leider wiedermal etwas komplizierter, als man sich das erhofft.

PS: Auch bei meinem Geschrieben gilt: Do your own research.
 

uli2003

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Ich versuche mal zusammenfassend zu antworten:

Du verkaufst Dinge? Dazu bedarf es (von Bagatellen und Ausnahmen mal abgesehen) eine Gewerbeanmeldung. Ein Reisegewerbe sehe ich nicht, das wäre höchstens der Fall, wenn du Tätigkeiten nach Anlage A HwO ausführen würdest.
Es gibt keine 'Mindestspende'. Spenden müssen in Höhe und Wille immer! freiwillig sein, sonst sind es keine Spenden.
Spenden sind bei der Einkommenssteuer absetzbar. Jetzt rate doch mal, warum ein Gewerbeeintrag erforderlich ist? Du verschenkst deine Erträge, machst aber ggf. angefallene Aufwendungen und Spenden steuerlich geltend. Das sieht die Finanzbehörde sehr ungern.
Wir sind aber Mitglieder im Vorstadtverein
Die Möglichkeit wäre die, als Vorstadtverein zu verkaufen. Ich habe keine Ahnung wie der Verein aufgestellt ist. Kleinunternehmer nach §19?
Die Einnahmen gehören in der wirtschaftlichen Bereich des Vereins, sind also (u.U.) zu versteuern. Aber dann wäre der Verkauf legal. Mit der Spendenquittung kannst du dann aber nichts machen.

Führungszeugnis für Gewerbeanmeldung? Das Verkaufen von Deko ist doch kein überwachungsbedürftiges Gewerbe. Brauchst du m.E. nicht.
Letztes Jahr wurde beanstandet, das am Grillstand kein warmes Wasser zum Händewaschen zur Verfügung steht.
Ja, beim Verkauf von Lebensmitteln ist das so. Denk mal an Corona zurück.
 

Bipap

ww-birke
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Ok, anscheinend stellt sich das alles sehr viel komplizierter dar als man als Laie so denkt. Die Grundidee dahinter war mal, Reste die ich sonst weggeworfen oder noch viele Jahre sinnfrei aufgehoben hätte, einem sinnvollen Zweck zuzuführen. Also wurde Holz, Leim und Ölreste verarbeitet und die entstandenen Dekoartikel wurden verkauft, veräussert, gegen Spende abgegeben, name it you want und der Erlös einem gemeinnützigen Verein gespendet. Das ist so einfach wohl nicht mehr möglich.
Was ist ein Kleinunternehmen? Wir sind ein gemeinnütziger Verein im Sinne der steuerbegünstigten Zwecke.
Für die Reisegewerbekarte ( war ja nicht meine Idee sondern die des Ordnungsamtes) wird laut Internet u a ein Führungszeugnis benötigt https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/reisegewerbe.html. Das machen wir aber sicher nicht.

und noch kurz zum Thema Händewaschen am Grill ( aber darum soll es hier bitte nicht gehen).
Ja natürlich muss eine Waschgelegenheit vorhanden sein. Ist sie ja auch, keine 10 meter entfernt im Forsthaus. Und da kann ich mir die Hände ohne Wassergepansche zwischen Bratwurst und Brötchen waschen wenn nötig.
Aber die Idee mit dem Durchlauferhitzer ist gut, nehm ich zur nächsten Organisationssitzung mit ( die idee mit dem Glühweinkocher kam vom Ordnungsamt).
 

uli2003

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Ja natürlich muss eine Waschgelegenheit vorhanden sein. Ist sie ja auch, keine 10 meter entfernt im Forsthaus.
Die Verordnung sagt:
4.Es müssen an geeigneten Standorten genügend Handwaschbecken vorhanden sein. Diese müssen Warm- und Kaltwasserzufuhr haben; darüber hinaus müssen Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen vorhanden sein. Soweit erforderlich, müssen die Vorrichtungen zum Waschen der Lebensmittel von den Handwaschbecken getrennt angeordnet sein.
Ich kann mir vorstellen, dass bei hektischer Betriebsamkeit das Waschbecken vor Ort genutzt, die 10m (20m) zum Forsthaus aber gerne mal vernachlässigt werden.

Für die Reisegewerbekarte ( war ja nicht meine Idee sondern die des Ordnungsamtes) wird laut Internet u a ein Führungszeugnis benötigt
Ja, aber ich sehe da kein Reisegewerbe.
Das Führungszeugnis kannst du online beantragen, es wird direkt zur Behörde geschickt. Du bekommst es nicht zu Gesicht. Dauert etwa 2-3 Wochen.

Gemeinnützigkeit hat mit Kleinunternehmertum nichts zu tun. Ersteres hat mit dem Vereinszweck, zweites mit den (wirtschaftlichen) Umsätzen des Vereins zu tun. Ihr habt doch sicher einen Kassenwart? Der sollte sich hoffentlich auskennen.
 

K2H

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Wir müssen dieses Jahr einen Glühweinkocher mit 30° warmen Wasser am Grillstand haben ( und verlieren dadurch beim Grill ne Menge Platz) damit man sich dort die Hände waschen kann.
Nicht nur dass ein Handwaschbecken und getrennt dazu ein Spülbecken für die Reinigung von Lebensmittel und Kochgeschirr vorgehlten werden müssen. Spätestens wenn mehrere Leute im Verkauf arbeiten, dürft ihr genau genommen den Glühweinkocher gar nicht benutzen.
Wie holt ihr aus dem Pott das warme Wasser raus, um die Hände zu waschen, ohne mit den selben den Auslaufhahn zu berühren? Wo läuft das schmutzige Handwaschwasser anschließend hin? Wie kommt das frische Wasser in den Topf? Wo wascht ihr in der Zwischenzeit die Hände bis das frische Wasser warm ist?
Ich war schon live dabei, als die Gewerbeaufsicht selbst solche Waschbecken bemängelte, weil diese nicht berührungslos oder wenigstens per "Ellenbogen-Hebel" bedient werden können.
Von professionellen Verpflegungsständen kenne ich es nur so, dass die fest eingebaute Handwaschbecken installiert haben, die mittels trinkwasserzugelassenen Schläuchen und Durchlauferhitzer versorgt werden.
Ohne es momentan genau zu wissen, würde ich empfehlen, das Ganze über den, bzw. im Namen des Vereins abzuwickeln. Dann dürfte die Chance am größten sein, ohne zu großen Aufwand durch Verkäufe "Spenden einzusammeln". Du und deine Frau agieren dann einfach ehrenamtlich als Vereinsmitglieder. Die Einnahmen müssen dann allerdings über die Vereinsbuchhaltung laufen.
 
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