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(11.05.2012) Mit Urteil vom 10.05.2012 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Mittelhessen 2010 als ein Ziel der Raumordnung für unwirksam erklärt. Mit dieser Festlegung des Regionalplans wird bestimmt, dass in den in der Karte zum Regionalplan ausgewiesenen sog. Vorranggebieten für Windenergienutzung die Errichtung und der Betrieb raumbedeutsamer Windenergieanlagen Vorrang vor entgegenstehenden anderen Planungen und Nutzungen haben und die Planung und Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen außerhalb dieser Vorranggebiete nicht zulässig ist. [...]
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