Hallo zusammen!!!
Ich lerne momentan für mein erstes Staatsexamen im Fach Holztechnik und bin auf ein Problem gestoßen. Wandverkleidungen ( Verstäbungen, Verbretterunngen etc) im Innenbereich müssen ja Teilweise um Kamine geführt werden. Nach den gültigen Vorschriften ist es aber nicht erlaubt den Kamin anzubohren. Als gelernter Tischler würde die UK zum Boden hin abfangen. Welche Abstände müssen aber zum Kamin eingehalten werden? Lt DIN 18355 ist für Einbauschränke an Kaminen ein Mindestabstand von >50mm einzuhalten. Gilt dies auch für Wandverkleidungen???
Vielen Dank
Stephan
Ich lerne momentan für mein erstes Staatsexamen im Fach Holztechnik und bin auf ein Problem gestoßen. Wandverkleidungen ( Verstäbungen, Verbretterunngen etc) im Innenbereich müssen ja Teilweise um Kamine geführt werden. Nach den gültigen Vorschriften ist es aber nicht erlaubt den Kamin anzubohren. Als gelernter Tischler würde die UK zum Boden hin abfangen. Welche Abstände müssen aber zum Kamin eingehalten werden? Lt DIN 18355 ist für Einbauschränke an Kaminen ein Mindestabstand von >50mm einzuhalten. Gilt dies auch für Wandverkleidungen???
Vielen Dank
Stephan