Guten Morgen,
mit dem Beschaffen einer Maske ist es nicht getan, da gehört eine ganze Menge mehr dazu. Vorweg steht eine Gefährdungsermittlung und Beurteilung (§5 Arbeitsschutzgesetz).
Je nach Art und Gewicht der Maske kommen dann noch medizinische Vorsorgeuntersuchungen dazu ( G 26) nachzulesen in der BGR 190.
Wobei zu beachten ist:
Grundsätzlich gilt im Bereich Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz:
1) Technische Lösung, z.B. eine entsprechende Absauganlage, entsprechende Lackierkabine etc.
2) Organisatorische Möglichkeiten, hier kaum vorzustellen
3) Persönliche Schutzausrüstung
Dies ist die normale Reihenfolge.
Du siehst, das Thema ist nicht einfach damit erledigt, indem du dir eine Maske privat kaufst.
Außerdem ist der Betrieb dazu verpflichtete Arbeitsschutzmittel zur Verfügung zu stellen und ggf. die Untersuchungen durch einen Arbeitsmediziner zu bezahlen. Sowie die Wartung und Überprüfung der PSA sicherzustellen. (§ 3 Arbeitsschutzgesetz) Kosten dürfen dem Arbeitnehmer dadurch nicht entstehen (§3 Abs 3 Arbeitsschutzgesetz)
Je nach Masken Typ kommen dann noch Anwenderschulungen hinzu.
Ist ein Atemschutz notwendig und entsprechend vorhanden, so bist du jedoch als Arbeitnehmer stets verpflichtet diesen zu nutzen, ein "ach nur mal eben schnell - das geht ja ohne" gibt es dann nicht mehr.
Es macht hierbei einen Unterschied, ob du dir als Privatperson eine Maske für zu Hause kaufst, oder sie gewerblich nutzt.
Hier solltest du auf jeden Fall noch einmal mit deinem Arbeitgeber sprechen.