werkstatt, geräteschuppen bauen

krischon

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moin moin...

habe mich hier mal registriert weil ich im frühjahr einen schuppen bauen möchte und noch nicht genau weiss wie ich die sache angehen soll.

es soll eine holz konstruktion werden die warscheinlich mit trapezblech verkleidet wird,dach ebenso.

da ich eine hebebühne reinstellen möchte brauche ich auch eine gwisse deckenhöhe 3,80-4,00m.
habe mal eine skizze gefertigt und mit maßen versehen,würd mich mal interessieren ob das so machbar ist.

danach müsste ich noch wissen welche balken (stärke) ich wo brauche und wie ich den aufbau gestallte.
 

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krischon

ww-pappel
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moin moin...

habe mich hier mal registriert weil ich im frühjahr einen schuppen bauen möchte und noch nicht genau weiss wie ich die sache angehen soll.

es soll eine holz konstruktion werden die warscheinlich mit trapezblech verkleidet wird,dach ebenso.

da ich eine hebebühne reinstellen möchte brauche ich auch eine gwisse deckenhöhe 3,80-4,00m.
habe mal eine skizze gefertigt und mit maßen versehen,würd mich mal interessieren ob das so machbar ist.

danach müsste ich noch wissen welche balken (stärke) ich wo brauche und wie ich den aufbau gestallte.

anbei eine zeichnung von vorne und von oben

danke!!
 

Gast aus Belgien

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10 x 10 Meter und durchschnittlich 4 Meter Höhe, 100 m²/ 400 m³ ..... ohne Architekt, Baugenehmigung und Statiker?
Das ist dann aber schon ein sehr ausgewachsener Geräteschuppen.
 

wandergeselle

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moin-
den archi kannst du dir sowieso schenken-
statik wird verlangt bei der genehmigung -
der archi malt nur tolle bilder und kost € :emoji_wink:
 

Hans-Friedrich

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Bei der Größe sollte das doch auch noch ein Zimmerermeister mach können, oder?
Was ich mit meinem Post oben meinte war eher, warum sich Krischon jetzt selber Gedanken macht, wenn er wegen der Baugenemigung doch noch einen Profi für die Berechnungen beauftragen muss.
 

wandergeselle

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den bauantrag kann auch ein bauzeichnungsberechtigter - zimmermeister zb - einreichen
nur, wenn er den job nicht macht,also auch die arbeiten als solches , wirds auf den statiker hinauslaufen.

tip-
ruf bei deiner stelle an - ohne konkrete angaben zur adresse - und erfrag die modalitäten-
alles andere ist glaskugel
und die ämter können da sehr ätzend werden , wenn was ohne ok läuft.........

im klartext-
umbauter raum dieser größe wird in d nur mit genehmigung zugelassen -
da gibts klare ansagen-

alles andere ist risiko -auch im worst case !!!
abriss ist dann auch ein probates mittel , um nicht genehmigte bauten
" rückzubauen "....
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Aus den oben genannten Gründen mein erster Einwand :emoji_grin:
Eigenbau sollte kein Problem darstellen, aber so wie der Wandergeselle schreibt würde ich auch vorgehen um wenigstens vorab zu wissen ob die Idee überhaupt ausführbar ist.
Selbst wenn die Frage hier nur zur möglichen Kostenschätzung dienen soll, wäre es nicht klug das Pferd von hinten aufzäumen zu wollen.

Erst die Machbarkeit und die Modalitäten checken, dann sich Gedanken machen was es werden soll und dann sich mit einem Statiker oder Zimmermeister an den Tisch setzen.

Wände aus Profielblech haben eine andere Unterkonstruktion nötig als Holzwände, auch darf man die Isolation nicht vergessen, gerade bei Blechwänden und auch die Kondensation.

Das Gleiche gilt auch für das Dach, 130 m² Dachfläche ist nicht wenig, denk dabei auch an Schneelasten ......, bei "nur" 20 kg/m² Schnee kommen da schon mal dicke 2.5 Tonnen extra Gewicht auf das Dach und auf die Stützkonstruktion.
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Wer oder was soll das sein?


Wer darf Bauzeichnungen verfassen, die im Rahmen eines Bauantrags bzw. Kenntnisgabeverfahrens dem Planungs- und Baurechtsamt eingereicht werden?

Personen,

die die Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt" führen dürfen,
die die Berufsbezeichnung "Innenarchitektin" oder "Innenarchitekt" führen dürfen, jedoch nur für die mit dieser Berufsaufgabe verbundenen Vorhaben,
die in der von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg geführten Liste der Planverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen eingetragen sind.

Für die Errichtung von:

Wohngebäuden mit einem Vollgeschoss bis zu 150 m² Grundfläche,
eingeschossigen gewerblichen Gebäuden bis zu 250 m² Grundfläche und bis zu 5 m Wandhöhe, gemesssen von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt von Außenwand und Dachhaut,
landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden bis zu zwei Vollgeschossen und bis zu 250 m² Grundfläche,

dürfen auch Angehörige der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen, die an einer Hochschule, Fachhochschule oder gleichrangigen Bildungseinrichtung das Studium erfolgreich abgeschlossen haben, sowie staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik als Planverfasser bestellt werden. Das gleiche gilt für Meister des Maurer-, Zimmerer, Beton- und Stahlbetonbauerhandwerks und für Personen, die diesen handwerksrechtlich gleichgestellt sind.
quelle: Wer darf Bauzeichnungen verfassen?
 

krischon

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erstmal vielen dank für die vielen antworten:emoji_slight_smile:

ich werde mich natürlich ertmal darum kümmern das ich eine genehmigung bekomme für das bauen einer solchen hütte.

architekt wäre evtl. im bekanntenkreis verfügbar.

isolierung sollte später nochmal von innen gemacht werden,soll ja keine tropfsteinhöle werden.

klar eine kosten abschätzung wäre jetzt schonmal von vorteil und viel wichtiger wäre für mich was ich genau für hölzer brauche.
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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moin...

erstmal vielen dank für die vielen antworten:emoji_slight_smile:

ich werde mich natürlich ertmal darum kümmern das ich eine genehmigung bekomme für das bauen einer solchen hütte.

architekt wäre evtl. im bekanntenkreis verfügbar.

isolierung sollte später nochmal von innen gemacht werden,soll ja keine tropfsteinhöle werden.

klar eine kosten abschätzung wäre jetzt schonmal von vorteil und viel wichtiger wäre für mich was ich genau für hölzer brauche.

Und genau hier liegt halt der Hase im Pfeffer ....... und ist es der Statiker oder Zimmerermeister der Dir nach der Planerstellung und der Statikberechnung sagen kann welches Holz und wieviel Du nötig hast.
Wir sprechen hier nicht von einem 15 m² Gartenhäuschen oder einem Carport, dies ist schon ein "richtiges" Gebäude.

Die richtigen Ansprechpartner findest eigentlich erstmal hier:
Was erledige ich wo?

Auskünfte zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben, insbesondere zur Bebaubarkeit des Grundstücks

Einreichung des Bauantrags

Auskünfte zu Bebauungsplangebieten, Verkauf von Grundstücken

Ausnahmegenehmigung für übermäßige Inanspruchnahme von Gemeindestraßen

Gemeinde Ostrhauderfehn
Bauamt
Telefon 04952/805-16



Auskünfte zur bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben

Auskünfte zur Baugenehmigung

Ggf. Rohbau- und Endabnahme

Landkreis Leer
Bauordnungsamt
Telefon 0491/926-0
 

civil engineer

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Und wo wird in dem Text, den Du eingefügt hast, der Begriff "bauzeichnungsberechtigter" aufgeführt oder definiert?

"die in der von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg geführten Liste der Planverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen eingetragen sind"
Die dürfen was? Und wo?
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Und wo wird in dem Text, den Du eingefügt hast, der Begriff "bauzeichnungsberechtigter" aufgeführt oder definiert?

"die in der von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg geführten Liste der Planverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen eingetragen sind"
Die dürfen was? Und wo?

Es ist doch ganz einfach, wer mein Zitat nicht begreift (oder nicht begreifen will :emoji_slight_smile:) hat die Möglichkeit via meine Quellenangabe (die übrigends ein Klickbarer Link ist) den Originaltext nach zu lesen und würde so auch sofort wissen dass es in meinem Zitat um Baden Württemberg geht, allerdings sind die Listen der Planverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen bei jeder Ingenieurkammer der verschiedenen Ländern einzusehen.

Die in dieser Liste aufgeführten Planverfasser dürfen Baupläne zeichnen für jede Art von Gebäude, im zweiten Teil meines Zitates sind dann diejenigen aufgeführt die nur bei bestimmten Gebäuden diese Zulassung haben.

Eigentlich hätte ich erwartet dass jemand der sich selber civil engineer nennt auch ein bisschen Ahnung vom Ingenieurwesen hat .......

Dass der Begriff "bauzeichnungsberechtigt" nicht wortwörtlich in meinem Zitat erscheint ist richtig, aber dies ist genau dies was der Wandergeselle damit zum Ausdruck bringen wollte.
Denn nur Personen die eine Zulassung haben um Baupläne zu zeichnen die zu einem Bauantrag gehören, haben auch die Berechtigung so eine Bauzeichnung zu zeichnen und sind damit "bauzeichnungsberechtigt".

Hier in Belgien würde man Deine Reaktion als "muggenziffen" bezeichnen, die Übersetzung ins deutsche erspare ich mir.
 

civil engineer

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Applaus wandergeselle! In google ein paar Wörter eingegeben und die Ergebnisseite als Link gepostet. Neuling fragt "Profi". Und Du als "Profi" antwortest. Die Erklärung für Deine Wortschöpfung "bauzeichnungsberechtigte" findet sich in den Treffern leider nicht.
 

Gast aus Belgien

ww-robinie
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Applaus wandergeselle! In google ein paar Wörter eingegeben und die Ergebnisseite als Link gepostet. Neuling fragt "Profi". Und Du als "Profi" antwortest. Die Erklärung für Deine Wortschöpfung "bauzeichnungsberechtigte" findet sich in den Treffern leider nicht.

Nee, tatsächlich, es heisst ja Bauvorlageberechtigte ...... aber trotzdem begreift jeder, bis auf einen der scheinbar einfach nicht will, was damit gemeint ist.

Zur Verdeutlichung und dieses Mal für ganz Deutschland: Bauvorlageberechtigung in Deutschland

CivilEngineer, dürfen wir jetzt auch alle Deine Beiträge hier im Forum auf Wortschöpfungen untersuchen und Dir dann die gefundenen Ergebnisse unter die Nase reiben?

Ich werde Deine "professionelle" Reaktionen in diesem Thread im Ordner
Wie mache ich aus einer Mücke einen Elefanten?
ablegen :emoji_grin:
 

civil engineer

ww-robinie
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Nee, tatsächlich, es heisst ja Bauvorlageberechtigte ...... aber trotzdem begreift jeder, bis auf einen der scheinbar einfach nicht will, was damit gemeint ist.

Zur Verdeutlichung und dieses Mal für ganz Deutschland: Bauvorlageberechtigung in Deutschland

CivilEngineer, dürfen wir jetzt auch alle Deine Beiträge hier im Forum auf Wortschöpfungen untersuchen und Dir dann die gefundenen Ergebnisse unter die Nase reiben?

Ich werde Deine "professionelle" Reaktionen in diesem Thread im Ordner ablegen :emoji_grin:

Ah jetzt ja. Jetzt kommen wir der Sache schon näher. Du als antwortender "Profi", der den TE in Sachen Genehmigungsverfahren berät, hast es langsam auch geschnallt, dass es dafür eine einschlägige Terminologie gibt.

Und um in Deinem obigen Jargon zu antworten: Natürlich darfst Du alle meine Beiträge untersuchen. Allerdings geht mir die Meinung eines LKW- Fahrers dazu am Allerwertesten vorbei.
 
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