wieder mal frage zum "Tarifvertrag"

biber169

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hallo zusammen

wir haben in NRW im oktober 2007 eine tarifliche lohnerhöhung erhalten (christliche gerwerkschaften deutschland) . waren ca.30 cent mehr auf den lohn.

ich hatte im netz eine seite gefunden, wo der prozentsatz der erhöhung stand, und das es eine einmalige zahlung von 300 euronen gibt...

ich find diese seite nicht mehr.........hat vieleicht einer einen link, wo ich es nachlesen kann?


LG biber
 

powerbaer2000

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hallo zusammen

wir haben in NRW im oktober 2007 eine tarifliche lohnerhöhung erhalten (christliche gerwerkschaften deutschland) . waren ca.30 cent mehr auf den lohn.

ich hatte im netz eine seite gefunden, wo der prozentsatz der erhöhung stand, und das es eine einmalige zahlung von 300 euronen gibt...

ich find diese seite nicht mehr.........hat vieleicht einer einen link, wo ich es nachlesen kann?


LG biber

Bin leider erst heute auf deine Anfrage gestossen. das ganze wundert mich schon, denn die Tariferhöhung in NRW im Tischlereihandwerk waren 3% zum 1.April 2007. Der Ecklohn liegt damit nun bei 13,39 Euro. also 39 Cent mehr.

Die Einmalzahlung beträgt 200 Euro ist aber vom Erfolg des Unternehmens abhängig. Wir wissen, dass die meisten Unternehmen die Zahlung leisten müssen, da die Wertschöpfung in den Betrieben mindestens um
3 Prozent gewachsen ist. Damit muss die diese Zahlung vorgenommen werden.

Noch ne Frage: Bekommt Ihr auch die sonstigen Leistungen nach Tarif, z.B. Sonderzahlung?

Bei weiteren Fragen gerne.
Martin - Christliche Gewerkschaften
m.stock@cgb.info

Schau abundzu mal auf die Internetseite. Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB
Dort sind die meisten aktuellen Abschluüsse zeitnah zumindest in den Eckdaten beschrieben.
 

Tilo

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Welcher Tariflohn gilt denn zur Zeit in Sachsen fürs Tischlerhandwerk?
 

powerbaer2000

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Tarif Sachsen

Lieber Tilo,

seit April 2008 ist der Landesinnungsverband Tischlereihandwerk Sachsen wieder im Tarifverbund Ost. Er war kurzzeitig ausgestiegen, hat sich aber rückwirkend zum 1. Januar 2008 auf den Tarifvertrag Neue Bundesländer abgeschlossen zwischen GKH und DHV einerseits und den Innungsverbänden M-V, Brb, Th, und S-A verpflichtet. Für den Lohnausfall aus entgangener Lohnerhöhung gibts für alle tarifgebundenen Mitarbeiter eine Einmalzahlung für Jan. bis April von 260 Euro.

siehe auch:
Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB unter aktuelles
 

powerbaer2000

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Tariflohn Sachsen

In Sachsen beträgt der Tariflohn

in den Entgeltgruppen

3b (Facharbeiter mit berufsentsprechender Ausbildung und selbständiger Tätigkeit) Euro 9,26
4 (Facharbeiten mit erweiterten Kenntnissen) Euro 9,73

Dazu gibt es einen jählichen Gesundheitsbonus von 0,5 % der Lohngruppe. wenn man weniger als 6 Tage im Jahr krank war. Von 6 - 11 Krankehietstagen 0,25 % und darüber entfällt der Bonus.

Weitere Fragen gerne. Übringens, der Arbeitgeber muss den Tarifvertrag, der für die Mitarbeiter Anwendung findet zur Einsicht vorhalten. Das ist seine Pflicht.

Martin Stock
m.stock@cgb.info
 

Ko_ne

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... und woher bekommt er den Tarifvertrag

... und woher bekommt er den aktuellen Tarifvertrag wenn die Handwerkskammer auf die Innung verweist und die Innung ihn "nur an Mitglieder" herausgibt?:emoji_open_mouth:

(so geschehen in einem LKR im freien Staat Bayern)

Gruss Ko_ne
 

powerbaer2000

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Einfache Antwort mit 6 Möglichkeiten

Für Arbeitnehmer:

1. vom Arbeitgeber, der muss ihn nämlich seinem Mitarbeiter bekannt geben, sofern der Arbeitgeber tarifgebunden ist.
2. von seiner Gewerkschaft, in der der AN Mitglied ist,
3. vom Tarifregister, einige schicken die TVs sogar per e-mail.

Für Arbeitgeber:

1. beim Landesinnungsverband, der den TV abgeschlossen hat,
2. bei seiner zuständigen Innung
3. vom Tarifregister

wenn er kein Innungsmitglied und kein Gewerkschaftsmitglied ist, bleibt nur der Weg zum Tarifregister.

Es gibt auch Anwälte, die Tarifauskünfte organisieren, gegen Gebühr.


Das Tarifregister im Bayern ist beim Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung geführt. StM für Arbeit und Soziales, Winzererstr. 9, 80797 München, Tel. 089-1261-01

Gruss
Martin Stock
GKH-Bundesgeschäftsführer

Gewerkschaft fr Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB
 

Ko_ne

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1. beim Landesinnungsverband, der den TV abgeschlossen hat,
2. bei seiner zuständigen Innung
3. vom Tarifregister



Gruss
Martin Stock
GKH-Bundesgeschäftsführer

Gewerkschaft fr Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB

Um nochmal auf die Sache zurückzukommen, es waren nette und aufschlußreiche Telefonate - leider nicht mit dem gewünschten Ergebniss:

"Kann Ihnen leider keine Auskunft erteilen. Der Staat ist seit 200x nicht berechtigt Tarifauskünfte, an nicht organisierte Unternehmen, zu erteilen!"
Zitat Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung

"Ihre Mitgliedsnummer wenn Sie mir bitte geben. Kein Mitglied!?! Dann darf ich Ihnen leider keine Auskunft erteilen!"
Zitat Innung der Schreiner vor Ort

"Die aktuellen Ausbildungsvergütungen darf ich Ihnen geben - den Tarifvertrag nur wenn Sie in der Innung sind!"
Zitat örtliche HWK

Ist vielleicht einer der organisierten Kollegen aus Bayern so nett mir den aktuellen Tarifvertrag der Schreiner zur Verfügung zu stellen?

Besten Dank und Grüße
Ko_ne
 

Riö

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Guten Abend.

Hat jemand den aktuellen Ecklohn für Niedersachsen zur Hand?
 
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