pius
ww-esche
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wie es der Zufall so will, soll ich gerade eine ganze Reihe von Türen anbieten. (Nachdem ich damit lange nichts mehr zu tun hatte)
Jetzt hab ich dazu ein paar Fragen:
zum einen hat eine Bekannte behauptet, das es für die CE_Pflicht von Haustüren zahlreiche Ausnamen gibt; So reiche es aus, wenn es sich um ein Unikat handle, also nicht von der Stange. Das kann ich mir nur schwer vorstellen. Was meint ihr dazu? Wenn ja, muss man sich die Ausnahme genemigen lassen?
Und: gilt den die CE-Pflicht auch für Wohnungseingangstüren (die von Architektenseite auch in Wärmeschutzklasse 3 gefordert sind) oder gar für eine Windfangtüre (hinter einer historischen Türe)
für Antworten wie immer sehr dankbar
wie es der Zufall so will, soll ich gerade eine ganze Reihe von Türen anbieten. (Nachdem ich damit lange nichts mehr zu tun hatte)
Jetzt hab ich dazu ein paar Fragen:
zum einen hat eine Bekannte behauptet, das es für die CE_Pflicht von Haustüren zahlreiche Ausnamen gibt; So reiche es aus, wenn es sich um ein Unikat handle, also nicht von der Stange. Das kann ich mir nur schwer vorstellen. Was meint ihr dazu? Wenn ja, muss man sich die Ausnahme genemigen lassen?
Und: gilt den die CE-Pflicht auch für Wohnungseingangstüren (die von Architektenseite auch in Wärmeschutzklasse 3 gefordert sind) oder gar für eine Windfangtüre (hinter einer historischen Türe)
für Antworten wie immer sehr dankbar