Wurmbefall bei Bohlen Neuware akzeptabel?

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Hi was sind eigentlich die "Regeln" "Konsens" bei neubezug Bohlenware vom Händler was Wurm angeht?

Habe aktuell eine Bohle Douglasie aus der Lieferung die auf der gesamten Länge ca 3 cm hinter dem Spint / Schräge Wegschneiden noch Wurm hat...

Grüße
 

Eiche18

ww-eiche
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Ohne Bilder wird einem hier eh nicht geglaubt und vorgeworfen, man will den Handwerker/Verkäufer/wasauchimmer abzocken/prellen/wasauchimmer....
 

Bauwas

ww-robinie
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Ach ja, da hast du natürlich Recht!
Bei den TG heißt es dann Güteklasse III : geringer Wurmfraß zulässig.
Wie wird das „gering“ denn genau definiert?
 
Zuletzt bearbeitet:

Bauwas

ww-robinie
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Sorry, ich habe es falsch zitiert.
Es heißt darin nicht „leichter“ sondern geringer Wurmfraß zulässig.
… ich habe es oben korrigiert.
 
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danke ich lese daraus das wohl der Teil einfach nicht gemessen wird..."Für grobe Fehler wie faule Äste, kranke Stellen und Wurmlöcher erfolgt ein Ab- schlag in Länge oder Breite entsprechend dem fehlerhaften Stück, nicht aber für gerade laufenden schmalen Kern oder geraden Riss."

Hier auch mal ein Foto

Bildschirmfoto 2021-09-30 um 13.48.16.png
 

Bauwas

ww-robinie
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Auweia, dem schmeckt‘s.
Sieht für mich sehr frisch aus.
Dann haben sie dir nicht nur die Löcher sondern vielleicht auch noch den lebendigen Inhalt verkauft, aber sicherlich in Unwissenheit.
Ruf da an und lass dir eins ohne Bewohner bringen. Das Aufgeschnittene können die ja dann mitnehmen und Feuerholz draus machen.
Der Händler sollte auch Bescheid kriegen, falls er nichts von dem Wurm weiß, dass der mal seine lagernde Ware auf Befall prüfen muss.
Das Zitat von Dir bezieht sich übrigens nur auf Laubschnittholz.
Welche Güteklasse sollte es denn haben?
 
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also es waren 3 5 Meter Bohlen, um die 5 % oder so gehts gar nicht mich hat es nur mal interessiert wie ein Profi das handhabt.... wenn ich 5 cm mehr wegschneide und alles ok ist dann kann ich das Problemlos verarbeiten oder?
 

Bauwas

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Ja, wenn du den Wurmfraß komplett wegschneidest und dann gesichert keiner mehr dort wohnt, kannst du das, was dann noch nachbleibt, verwenden.
 

pedder

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also es waren 3 5 Meter Bohlen, um die 5 % oder so gehts gar nicht mich hat es nur mal interessiert wie ein Profi das handhabt.... wenn ich 5 cm mehr wegschneide und alles ok ist dann kann ich das Problemlos verarbeiten oder?
Meinst Du:

Also es waren 3 Bohlen á 5 m. Um die 5 % Verschnitt oder so geht's gar nicht. Mich hat es nur mal interessiert, wie ein Profi das handhabt.
Wenn ich 5 cm mehr wegschneide und alles ok ist, dann kann ich doch das Holz problemlos verarbeiten, oder?

für die rechtliche Lage in die "Tegernseer Gebräuche" einlesen.
tegernseer-gebraeuche-fassung-2017.pdf (keller-holz.com)
Bei Verkauf an Privat? Das sind Handelsbräuche, die kommen über die das HGB in den Vertrag.
 

Bauwas

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In einem Tischgespräch über die Schwierigkeiten bei der deutschen Rechtschreibung im Sommer 1822 äußerte Goethe:
„Ich selbst halte mich von ihr fern und mache, wenn man streng sein will, in jedem Brief Schreibfehler und kein Komma.“
Es trat betretenes Schweigen ein und Goethe sagte:
„Dabei beruhige ich mein Gewissen mit dem verehrten Wieland, der gesagt hat >Religion und Interpunktion sind Privatsache<.“

Ich habe keine Ahnung, wo ich das mal aufgegabelt habe, aber ich fand es so nett, dass ich es mal in meine Zitate-Sammlung aufgenommen habe.

Liebe Grüße Bettina
 

pedder

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Im Entwurf stand:
"Ich finde in jedem meiner Beiträge und sonstigen Schreiben mit etwas zeitlichem Abstand haufenweise Fehler. Aber hier bin ich mir nicht sicher, den Inhalt verstanden zu haben."

Vielleicht hätte ich das stehen lassen sollen; ich fand es zu lang.
 

magmog

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[...]

Bei Verkauf an Privat? Das sind Handelsbräuche, die kommen über die das HGB in den Vertrag.

Moin,

es ging mir darum, eine grundsätzliche Orientierung zu vermitteln.
Im Allgemeinen sind die TG eine gute Basis für klärende Gespräche zwischen
Händler und Kunde.

Ich denke, auch die Juristen werden sich zuerst einmal daran orientieren,
egal ob es sich um B2B oder B2C Geschäfte handelt.
 

pedder

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Hallo Justus,

Die TG sind ein Handelsbrauch und kein allgemeines Recht. Sie werden in ein Geschäft mir einem Verbraucher nicht einbezogen und dienen auch nicht der Orientierung.

Dem Händler steht es frei, Regeln der TG in seine AGB aufzunehmen, dann muss er sie dem Kunden aber auch zur Verfügung stellen.

Liebe Grüße
Pedder
 
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