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Dienstag, 05. Oktober 2004
Abmahnungen bei E-Bay
Verkäufer müssen richtig informieren

Bild: ebay.de
Wer gewerblich bei eBay verkauft, sollte überprüfen, ob er seinen Kunden auch keine der rechtlich vorgeschriebenen Informationen vorenthält. Derzeit hagelt es Abmahnungen wegen Nichterfüllens der gesetzlichen Informationspflichten bei gewerblichen Verkäufen, berichtet www.akademie.de.
Und dabei könne man schneller als gewerblicher Verkäufer gelten als man meint. Hauptkriterium ist die Gewinnerzielungsabsicht, die liegt Gerichtsurteilen zufolge offenbar schon bei 40 eBay-Verkäufen vor.
Gewerbliche Verkäufer müssen darauf hinweisen, dass der Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden kann, und ihre Anschrift angeben.
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