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Montag, 23. Februar 2015
Arbeitszeiten richtig dokumentieren
Neue Aufzeichnungspflichten durch Mindestlohn-Gesetz
Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro, und der bringt zusätzliche Dokumentationspflichten mit sich: Für Tischler-/Schreinerbetriebe bedeutet das zum Beispiel, dass die Arbeitszeiten von allen Arbeitnehmern, nicht nur von geringfügig Beschäftigten, aufzuzeichnen sind.
Einige Tipps zum Thema Mindestlohn und Musterformulare für die Dokumentation der Arbeitszeiten stellt zum Beispiel die Kreishandwerkerschaft Osnabrück zum Download bereit:
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