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Dienstag, 20. Juli 2004
Steilvorlage aus dem Arbeitsamt
Mitarbeitende Familienangehörige können aus der Sozialversicherung aussteigen
Angestellten, die bei Familienangehörigen beschäftigt sind, bietet sich offenbar die Möglichkeit, aus der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung auszutreten. Das berichten die Bremer Anwaltskanzlei Rückoldt, Ringel, Gieschen und der Wirtschaftsberater Elmar Franzen. Die Vorlage für den Austritt liefere die Bundesanstalt für Arbeit: Sie habe bei zahlreichen Insolvenzen den angestellten Familienangehörigen das Arbeitslosengeld verweigert mit der Begründung, sie seien faktisch selbstständig. “Im Umkehrschluss heißt diese Aussage nichts anderes, als dass eine im Betrieb ihres Mannes angestellte Ehefrau als Selbstständige gilt und somit nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegt”, meint Franzen.
Betroffene könnten daher bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) einen Antrag auf Befreiung stellen und zudem in der Vergangenheit zu Unrecht gezahlte Beiträge zurückfordern. Allerdings lohne sich das kurz vor dem Renteneintritt nicht mehr, weil man dann noch in den Genuss der gesetzlichen Rente kommt. Für angestellte Familienangehörige zwischen 20 und 45 Jahren hingegen schon, weil die ohnehin bereits privat für Ihr Alter vorsorgen müssten. Die Anwälte und der Wirtschaftsberater haben nach eigenen Angaben bereits für 30 Mandanten Freistellungen
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