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Dienstag, 21. November 2006
Beim Lackieren von Treppen, Türen & Co.: Weg vom PUR- und hin zum Wasserlack
Infos und Checkliste zur Decopaint-Verordnung
Zum 1.1. 2007 tritt in Deutschland die erste Stufe der „Decopaint”-Verordnung (Chem-VOCFarbV) in Kraft: Durch sie sollen Emissionen organischer Lösemittel (VOC = Volatile Organic Compounds = Flüchtige Organische Verbindungen) aus Farben und Lacken reduziert werden, weil sie für die Bildung von bodennahem Ozon und den Sommersmog mitverantwortlich sind.
Weil sie die Grenzwerte der Verordnung nicht einhalten, werden Lösemittellacke wie Cellulosenitratlacke und 2-K-Polyurethanlacke weitgehend Lacken auf Wasserbasis weichen. Und zwar bei der Beschichtung von Bauwerken und Bauteilen (Treppen, Fenster, Türen, Zargen, Fußböden etc.) sowie bei der Fahrzeugreparaturlackierung, denn für diese Bereiche gilt die Decopaint-Verordnung. Die Beschichtung von Möbeln ist ausdrücklich ausgenommen.
Hintergründe und Einzelheiten erläutert das IBAT - Institut für Betriebs- und Arbeitstechnik des Tischlerhandwerks - in Hannover in Zusammenarbeit mit den Lackherstellern Hesse und Clou in einer Fachinformation Decopaint. Dazu gibt es auch eine Checkliste zur Umstellung auf Wasserlack, die zum Beispiel wichtige Hinweise für die Lagerung, Verarbeitung und Wirkung von Wasserlacken enthält.
Hesse bietet auch eine achtseitige Broschüre mit Infos zur Richtlinie sowie über das eigene Decopaint-Sortiment an.
Abruf- bzw. bestellbar unter:
www.hesse-lignal.de
oder:
www.ibat-hannover.de/information/download.htm
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