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Montag, 14. Mai 2018
Gewährleistungs-Schlupflöcher schließen
TSD rät zu aufmerksamem Studium der Lieferanten-AGB
Bezüglich der reformierten Mängelhaftung, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, empfiehlt der Verband Tischler Schreiner Deutschland (TSD) seinen Mitgliedern, auch darauf zu achten, dass die Lieferanten die Haftung für Materialmängel nicht in ihren AGB ausschließen. In der Aktion »Faire Handwerkspartner« versammelt Zulieferer, die sich hier sauber verhalten.
Nach der neuen Mängelhaftung gilt eigentlich: Wenn Handwerker einen Werkvertrag mit Verbrauchern geschlossen und die für den Auftrag verwendeten Materialien selbst eingekauft haben, haftet im Gewährleistungsfall der Lieferant sowohl für die Materialkosten als auch für die Aus- und Wiedereinbaukosten. Doch theoretisch kann der Lieferant die Haftung in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen. Dagegen sollten Tischlerbetriebe sich wehren, empfiehlt der TSD.
Außerdem sollten Tischlerbetriebe ihre eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tischler- und Schreinerbetriebe anpassen, eine aktualisierte Variante gibt es im TSD-Onlineshop. »Mit dieser Maßnahme bieten wir unseren Mitgliedern wieder die nötige Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr«, erklärt TSD-Hauptgeschäftsführer Paukner.
Zudem hat der TSD bei Herstellern und Lieferanten nachgefragt und diejenigen, die in ihren AGB die Haftung nicht ausschließen, in der Initiative »Faire Handwerkspartner« zusammengeschlossen: Dazu gehören zum Beispiel Egger, Häfele, Jordan, Hettich, Kleiberit, und auch der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e. V. (GD Holz) unterstützt die Aktion und empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen, die angepasste Haftung zu übernehmen und nur rechtlich belastbare Regelungen gegenüber den Handwerkskunden zu verwenden.
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