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Dienstag, 18. Dezember 2018
Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter gestiegen
Gewinnermittlung 2018: Jetzt Anschaffungskosten bis 800 Euro netto sofort abziehbar
Bei der Gewinnermittlung für 2018 können Handwerksbetriebe jetzt Dinge, die sie 2018 angeschafft haben, bis zum Anschaffungspreis von 800 Euro netto sofort in voller Höhe vom Gewinn abziehen. 2017 galt für diesen Sofortabzug noch die Grenze von 410 Euro. Der Sofortabzug ist oft steuerlich attraktiver, als die Kosten über mehrere Jahre verteilt als Betriebsausgabe geltend zu machen. Doch es gilt einiges zu beachten. Beispielsweise darf man, wenn man sich für den Sofortabzug bis 800 Euro entscheidet, für Gegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 800 und 1.000 Euro keinen über fünf Jahre abschreibbaren Sammelposten mehr bilden, sondern muss diese über die Nutzungsdauer abschreiben. Für kleinere Geräte liegt die oft auch bei fünf Jahren, für Büromöbel aber schon bei 13. Also lohnt es sich, durchzurechnen, mit welcher Variante man am besten fährt.
Tipps dazu hat die Deutsche Handwerkszeitung zusammengetragen:
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