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Dienstag, 28. August 2007
Handelsregister goes online
Datenübermittlung und –recherche auf elektronischem Wege
Das Handelsregister wird derzeit in elektronische Form überführt. Für Betriebe bedeutet dass, dass sie alle veröffentlichungspflichtigen Angaben nunmehr elektronisch übermitteln müssen. Bei GmbH-Neugründungen und anderen Vorgängen, die ein Notar beglaubigen muss, übernimmt in der Regel der Notar die elektronische Übermittlung. Wer selbst Dokumente übermitteln will, braucht dafür eine EGVP-Client-Software, EGVP steht für das „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP). Die Software kann kostenlos im Internet herunter geladen werden: www.egvp.de.
Unter www.handelsregister.de und www.unternehmensregister.de kann man die Handelsregisterbekanntmachungen kostenlos einsehen und danach recherchieren. Man muss sich lediglich registrieren. Vom 1.1.2010 an werden die Angaben nur noch im Internet, nicht mehr in Zeitungen veröffentlicht.
Mit der elektronischen Veröffentlichung hat jeder schneller Zugriff auf Unternehmensdaten, auch auf Jahres- und Konzernabschlüsse, zu deren Offenlegung Kapitalgesellschaften verpflichtet sind.
Erstmals wird gegen jeden, der der Offenlegungspflicht für Jahres- und Konzernabschlüsse (ab 2007) nicht nachkommt, ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Bisher geschah das nur, wenn jemand einen entsprechenden Antrag stellte. Es drohen Ordnungsgeldes von bis zu 25.000 Euro.
Wer seine Unternehmenszahlen lieber für sich behält, dem bleibt zum Beispiel der Wechsel in eine GmbH & Co. KG, samt Aufnahme eines persönlich haftenden Gesellschafters oder in eine Personengesellschaft.
Ein Merkblatt zum elektronischen Handelsregister gibt es bei der IHK Berlin als PDF:
www.berlin.ihk24.de
Links:
www.handelsregister.de
www.unternehmensregister.de
www.ebundesanzeiger.de
www.egvp.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Handelsregister
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