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Montag, 16. Januar 2006
Handwerksleistungen steuerlich absetzen
Flyer des ZDH gibt Tipps
Rückwirkend ab 1. Januar 2006 sollen Haushalte Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen können. Wie Handwerksbetriebe und ihre Kunden diesen Steuerbonus in der Praxis handhaben können, dazu gibt der ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) in einem aktuellen Informations-Faltblatt Tipps.
Beispielsweise sind nur die Arbeitskosten absetzbar, daher muss der Handwerker darauf achten, Arbeits- und Materialkosten auf der Rechnung getrennt auszuweisen.
Den Flyer gibt es ald PDF zum Download:
http://www.zdh.de/fileadmin/...../flyer/Flyer_Steuerbonus.pdf
Oder über die Broschüren-Seite des ZDH:
www.zdh.de/publikationen/flyer-broschueren/
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