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Mittwoch, 10. Mai 2006
Hilfe gegen Anzeigenschwindel
Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität gibt Tipps
Wie man sich gegen Anzeigenschwindel wehrt und vorbeugt, dafür hat der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) auf seiner Website einige Tipps parat.
Die Masche, auch Kölner Masche genannt, läuft meist so oder ähnlich ab: Gewerbetreibende, die in den Gelben Seiten oder ähnlichen Adressbroschüren inserieren, werden von Trittbrettfahrern – Firmen, die mit der eigentlich mit der Adressanzeige beauftragten nichts zu tun haben, angerufen und gefragt, ob die Daten noch korrekt seien und weiter so erscheinen sollen. Dies solle der Angerufene auf einem nachfolgend gefaxten Korrekturabzug per Unterschrift bestätigen und das Fax zurücksenden. Leistet man dem Folge, ist die Konsequenz meist eine happige Rechnung für einen Anzeigenauftrag, den man nie gewollt hat und der sich meist durch überhöhte Preise und lange Laufzeiten und Kündigungsfristen auszeichnet. Um ihre vermeintlichen Forderungen durchzusetzen, bemühen die Firmen nicht selten Inkassounternehmen und Anwälte.
Doch man kann sich wehren: Der wichtigste Schritt, ist den Vertrag anzufechten und so zu dokumentieren, dass man sich getäuscht fühlt, rät der DSW. Dabei hilft ein Anwalt. Auch der DSW sowie die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern unterstützen Betrogene. Wurde auf dem Anzeigenauftrag die Unterschrift gefälscht, sollte man bei der Polizei Anzeige erstatten.
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