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Dienstag, 29. Oktober 2019
Jobticket und Dienstrad steuerfrei
Anreiz für den Umstieg
Wer von seinem Chef ein Jobticket oder ein Dienstfahrrad gestellt oder mitfinanziert bekommt, muss auf diese Leistung keine Einkommensteuer mehr zahlen. Diese neue Regelung gilt seit Anfang dieses Jahres und soll ermuntern, den Weg zur Arbeit mit Bus, Bahn oder (Elektro-)Fahrrad zurückzulegen.
Darauf macht unter anderem der Verband Tischler NRW auf seiner Website aufmerksam. Die neue Steuerbefreiung von Diensträdern gilt sowohl für normale Fahrräder als auch für E-Bikes
Auch privat darf man das Jobticket oder Dienstfahrrad nutzen, ohne dass das Auswirkungen auf die Steuerbefreiung hat. Beim Jobticket wird die steuerfreie Leistung des Arbeitgebers allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, damit diejenigen mit gesponsertem Jobticket nicht besser dastehen als die, die ihr Ticket aus eigener Tasche zahlen. Das vom Arbeitgeber gestellte Dienstfahrrad hat hingegen keine Auswirkungen auf die Entfernungspauschale.
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