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Montag, 29. März 2010
Leichter Abschlagsrechnungen stellen
Vorteile durch Forderungssicherungsgesetz (FoSiG)
Seit das neue Forderungssicherungsgesetz gilt (etwa seit einem Jahr), können Handwerker einfacher Abschlagsrechnungen stellen, damit sie auch größere Aufträge übernehmen können, ohne sich um die eigene Zahlungsfähigkeit Sorgen machen zu müssen. Sie müssen jetzt nicht mehr ausharren, bis ein in sich abgeschlossener Teil des Gesamtwerks fertiggestellt ist, sondern können schon einen Teil abrechnen, wenn der Kunde durch die getätigten Arbeiten einen Wertzuwachs am begonnenen Werk erlangt hat.
Wichtig ist, dass man mit einer klaren Aufstellung dokumentieren kann, welche Leistung wann erbracht wurde. Man muss als Auftragnehmer zusammen mit der Abschlagsrechnung eine eindeutige Leistungsbeschreibung mit abgeben, aus der der Kunde erkennt, welche Leistungen mit dem Abschlag abgegolten sind.
Gegenüber Verbrauchern besteht ein Anspruch auf Abschlagszahlung allerdings nur gegen Sicherheitsleistung.
Wegen unwesentlicher Mängel darf der Auftraggeber übrigens die Zahlung nicht mehr verweigern.
Der ZDH hat einen Leitfaden zum FoSiG aufgelegt. Hineinlesen kann man hier:
www.zdh.de
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