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Donnerstag, 24. Juni 2004
Neue Vorschriften für Rechnungen
Kein Vorsteuerabzug, wenn Angaben fehlen
Im Juni läuft das halbe Jahr Schonfrist für die neuen Pflichtangaben auf Rechnungen ab. Spätestens vom 1. Juli an müssen Handwerker, die anderen Gewerbetreibenden eine Rechnung stellen, diese mit dem Datum und einer Rechnungsnummer aus einer fortlaufenden Reihe versehen, in der alle Nummern lückenlos und einmalig vergeben sind.
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