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Samstag, 19. Juni 2004
Passbilder im Netz
Ohne O.K. des Fotografen kann's teuer werden
Wer auf seiner Internetseite oder im Firmenprospekt sein Passfoto präsentiert, muss dafür die Genehmigung des Fotografen haben. Passbilder unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne Zustimmung des Urhebers nicht veröffentlicht werden, hat das Oberlandesgerichts (OLG) Köln in einem Urteil vom 19. Dezember 2003 festgestellt (Aktenzeichen 6 U 91/03). Das Gericht gab damit der Schadenersatzklage eines Fotografen statt.
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